3220/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Erwerbstätige Pensionsbezieher
Laut Evaluierungsbericht (Beilage III-160 der Beilagen XXVIII. GP)[1] belief sich die Anzahl erwerbstätiger Pensionsbezieher ab 60 Jahren im Jahr 2024 auf insgesamt 71.609, wobei Frauen bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr miterfasst sind. In der Budgetanfragebeantwortung zu 1132/JBA – 1248/JBA wurde die Anzahl der erwerbstätigen Pensionsbezieher mit rund 13.000 Männern über 65 und 37.000 Frauen über 61 angegeben, also insgesamt etwa 50.000 Personen. Es zeigt sich somit eine nicht unerhebliche Abweichung zwischen den beiden Darstellungen. Für eine sachgerechte Beurteilung ist es erforderlich, die statistischen Grundlagen sowie die unterschiedlichen Abgrenzungen nachzuvollziehen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Auf welcher Datengrundlage beruht die im Bericht III-160 der Beilagen XXVIII. GP genannte Zahl von 71.609 erwerbstätigen Pensionsbeziehern ab 60 Jahren?
2. Auf welcher Datengrundlage beruhen die in den Beantwortungen zu 1132/JBA – 1248/JBA genannten Zahlen von rund 13.000 Männern über 65 und rund 37.000 Frauen über 61 Jahren?
3. Wie erklärt sich die Differenz zwischen den beiden Angaben (71.609 vs. rund 50.000)?
4. Welche Personengruppen sind in der einen, nicht aber in der anderen Statistik berücksichtigt?
5. Wie viele erwerbstätige weibliche Pensionsbezieherinnen im Alter von 60 bis 61 Jahren gab es im Jahr 2024?
6. Wie viele erwerbstätige Pensionsbezieher gab es im Jahr 2024 insgesamt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht, Alter ab 60 Jahren, Art der Beschäftigung (Vollzeit, Teilzeit, geringfügig), Pensionsart)
7. Welche Entwicklungen erwartet Ihr Ressort in den kommenden Jahren hinsichtlich der Zahl erwerbstätiger Pensionsbezieher?