3237/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Gmeindl
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Mögliche Einsätze Bediensteter des ÖBH in der Ukraine
Die immerwährende Neutralität ist seit 1955 Grundpfeiler der österreichischen Außen- und Sicherheitspolitik. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine kommt ihr besondere Bedeutung zu. Als neutraler Staat darf sich Österreich keinesfalls an einem militärischen Konflikt beteiligen. Ein derartiger Einsatz würde die verfassungsrechtlich gebotene Neutralität unserer Heimat unermesslich untergraben und hätte auch schwerwiegende rechtliche und sicherheitspolitische Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund sind volle Transparenz und klare Auskünfte notwendig.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Waren oder sind österreichische Jagdkommandosoldaten in der Ukraine im Einsatz?
a. Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
b. Falls ja, in welcher Funktion und in welchem Zeitraum?
2. Gibt es derzeit Kooperationen, Ausbildungsprogramme oder gemeinsame Übungen zwischen dem österreichischen Jagdkommando und ukrainischen Streitkräften?
a. Falls ja, wo fanden oder finden diese statt?
b. Falls ja, wer trägt die politische Verantwortung für die jeweilige Teilnahme?
3. Haben österreichische Jagdkommandosoldaten seit Ausbruch des Ukraine-Krieges an Ausbildungsmissionen in anderen Staaten teilgenommen, bei denen ukrainisches Militärpersonal ausgebildet wurde?
a. Falls ja, wo und in welchem Umfang?
4. Ist Ihnen bekannt, ob und wenn ja wie viele österreichische Staatsbürger als Söldner oder Freiwillige in der Ukraine kämpfen?
a. Falls ja, waren oder sind auch Bedienstete des ÖBH unter diesen Personen?
b. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um einen möglichen Verstoß gegen österreichische Gesetze in diesem Zusammenhang zu prüfen?
5. Wurden von NATO-Staaten, anderen EU-Mitgliedstaaten oder EU-Institutionen konkrete Anfragen an Österreich gestellt, Bedienstete des ÖBH für Missionen mit Bezug zur Ukraine bereitzustellen?
a. Falls ja, wann, von wem und mit welchem Ergebnis?
6. Wurden Jagdkommandosoldaten in den letzten zwei Jahren zu Ausbildungs-zwecken in Staaten entsandt, die unmittelbar an den Ukraine-Konflikt angrenzen (z.B. Polen, Slowakei, Rumänien)?
a. Falls ja, zu welchem Zweck und in welchem Umfang?
7. Gab es in den letzten zwei Jahren direkte Kontakte zwischen Vertretern des ukrainischen Militärs und dem österreichischen Jagdkommando?
a. Falls ja, in welcher Form (Treffen, Manöver, Austauschprogramme)?
8. Wie beurteilt das Bundesministerium für Landesverteidigung die Vereinbarkeit allfälliger Kontakte oder Kooperationen mit der österreichischen Neutralität?
9. Kann das Bundesministerium ausschließen, dass österreichische Spezial-einsatzkräfte – auch im Rahmen von multinationalen Missionen – in der Ukraine tätig waren oder sind?
10. Welche Schritte setzt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Bedienstete des Bundesheeres nicht in Aktivitäten involviert werden, die Österreichs Neutralität gefährden könnten?