3239/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Linksextrem motiviertes Antifa-Sommercamp und der konsequente Polizeieinsatz beim Peršmanhof
Wie einem Bericht des ORF Kärnten vom 27. Juli 2025 zu entnehmen ist, wurde auf einem Grundstück beim Peršmanhof in Eisenkappel-Vellach (Kärnten) ein sogenanntes Antifa-Sommercamp abgehalten, das ohne entsprechende Anmeldung stattfand. Die Polizei schritt gemeinsam mit dem Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung, der Fremdenpolizei, dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie der Bezirksverwaltungsbehörde konsequent ein. Wie öffentlich bekannt wurde, verweigerten zahlreiche Teilnehmer die Ausweiskontrolle, behinderten die Amtshandlungen aktiv und ignorierten behördliche Anordnungen.[1]
Trotz des gesetzlich gebotenen und professionellen Einschreitens diffamierten linke Organisationen, Aktivisten und ihnen nahestehende Medien in beschämender Weise die eingesetzten Polizeikräfte. Diese ideologisch motivierten Angriffe sind ein Frontal-angriff auf die österreichische Exekutive und letztlich auf den Rechtsstaat selbst. Es zeigt sich einmal mehr, dass insbesondere linksextreme Kreise glauben, über dem Gesetz zu stehen, und jedwede konsequente staatliche Maßnahme als politische Verfolgung inszenieren.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Welche verwaltungsstrafrechtlich sowie strafrechtlich relevanten linksextremen Aktivitäten wurden dem BMI seit dem Jahr 2015 bekannt, die jeweils ein polizeiliches Einschreiten erforderlich machten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren seit 2015 sowie getrennt nach Bundesländern)
2. Welche sicherheits- oder extremismusrelevanten Erkenntnisse lagen dem LSE über das sogenannte Antifa-Sommercamp beim Peršmanhof und dessen Organisatoren vor?
3. Welche Hinweise deuten darauf hin, dass es sich beim Camp um eine gezielt vorbereitete Veranstaltung aus dem linksextremen Milieu handelte und gab es dabei erkennbare organisatorische oder strukturelle Hintergründe?
4. Wurden Beweismittel sichergestellt (z. B. Dokumente, Geräte, Propaganda-material), die auf eine organisierte linksextreme Struktur, Schulungen oder Radikalisierungsabsichten hindeuten?
5. Gab es Hinweise auf ideologische Schulungen oder agitatorische Inhalte im Rahmen des Camps?
a. Wenn ja, wurden gezielt junge Menschen angesprochen oder indoktriniert?
b. Wenn ja, gab es Hinweise auf politische Radikalisierung von Minder-jährigen?
6. Trifft es zu, dass sich Teilnehmer in das Gebäude des Peršmanhof-Museums zurückzogen, um sich polizeilichen Maßnahmen zu entziehen?
a. Wenn ja, wie wurde die Situation geklärt?
7. Wie viele Personen verweigerten die Ausweisleistung und kamen organisierte Widerstandsstrategien zur Anwendung?
8. Wie viele Teilnehmer widersetzten sich aktiv den Amtshandlungen – verbal, körperlich oder durch Blockadehandlungen?
9. Wurden bei den Teilnehmern ausländische Staatsangehörigkeiten festgestellt?
a. Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde eine fremdenpolizeiliche Prüfung durchgeführt?
b. Wenn ja, gab es Hinweise auf missbräuchliche Nutzung des Asylrechts?
10. Wie viele Anzeigen wurden nach dem Verwaltungs- oder Strafrecht eingebracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Delikten, Rechtsgrundlagen)
11. Welche Rolle spielte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl beim Einsatz?
12. Welche polizeilichen Einsatzmittel kamen zum Einsatz, um Sicherheit und Ordnung während der Amtshandlungen zu gewährleisten?
13. Wie viele Polizisten waren zu welchem Zeitpunkt im Einsatz? (Bitte um genaue zeitliche und zahlenmäßige Darstellung der Kräfteaufteilung)
14. Kam es während oder im Vorfeld des Camps zu gezielter Mobilisierung über soziale Medien, bekannte linksextreme Plattformen oder Kommunikations-netzwerke?
15. Gab es Versuche der Einflussnahme oder Störung durch externe Unterstützer, etwa durch linke NGOs, Medienvertreter oder rechtliche Beistände?
16. Ist dem BMI bekannt, ob ein Rechtsanwalt mit persönlichem oder politischem Naheverhältnis zu den Teilnehmern vor Ort erschien?
a. Wenn ja, mit welchem Hintergrund?
17. Wie viele der kontrollierten Personen sind polizeibekannt oder stehen in Verbindung mit bestehenden linksextremen Strukturen oder Datenbanken?
18. Wie alt waren die kontrollierten Personen im Einzelnen? (Bitte um Angabe von Altersspannen)
a. Wie viele Personen waren unter 18 Jahre alt?
19. Welche Medien, NGOs oder sonstige Organisationen waren unmittelbar oder mittelbar am Camp beteiligt oder traten in der Folge öffentlich auf?
20. Wurden bei dem Einsatz strafrechtlich relevante Aussagen gegenüber Polizeibeamten festgestellt (z. B. Gewaltaufrufe, Bedrohungen, Verhöhnungen)?
21. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Polizisten, sich gegen Diffamierungen, medialen Pranger oder unbegründete Anzeigen durch linke Gruppen zu schützen?
22. Welche konkreten Schutzmaßnahmen ergreift das BMI, um Beamte vor gezielter mediengestützter Einschüchterung durch linke Netzwerke oder NGOs zu schützen?
23. Plant das BMI gesetzliche Verschärfungen, um linksextrem motivierte Angriffe auf Polizisten – verbal, physisch oder via soziale Medien – wirksamer zu sanktionieren?
24. Gibt es Überlegungen zur Intensivierung der Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten im Umgang mit ideologisch radikalisierten Gruppen, insbesondere aus dem linksextremen Spektrum?
25. Gibt es Hinweise darauf, dass das Camp Teil eines überregionalen links-extremen Netzwerks war, das in mehreren Bundesländern aktiv ist?
26. Wurde das Camp durch Organisationen logistisch oder finanziell unterstützt?
a. Wenn ja, welche Mittel, Infrastruktur oder Beratungsleistungen wurden bereitgestellt?
b. Wenn ja, gibt es Hinweise auf die Verwendung öffentlicher Gelder, etwa über Kultur- oder Jugendinitiativen?
27. Wie bewertet das BMI das Spannungsverhältnis zwischen Versammlungs-freiheit und der zunehmenden Instrumentalisierung von „Camps“ durch staatsfeindliche Gruppen?
28. Wird angesichts der jüngsten Ereignisse eine Ausweitung der Überwachung linksextremer Strukturen durch das LSE in Betracht gezogen?
29. Wird im BMI die Einrichtung einer zentralen Datenbank zur Erfassung linksextremer Radikalisierungsnetzwerke geprüft?
30. Welche rechtlichen und technischen Voraussetzungen müssten für eine solche Datenbank innerhalb der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) erfüllt werden?
31. Welche sicherheitsbehördlichen Vorteile sieht das BMI in der systematischen Erfassung, Analyse und Verknüpfung linksextremer Strukturen und Personen?
32. Wird im Rahmen der jährlichen Kriminalstatistik auch eine gesonderte Darstellung linksextremer Straftaten und Radikalisierungstendenzen angestrebt?
33. Ist dem BMI bekannt, ob Vereine oder Initiativen, die im Verdacht stehen, linksextreme Inhalte zu verbreiten, Fördermittel von öffentlichen Stellen oder parteinahen Organisationen erhalten?
34. Wird im Hinblick auf linksextreme Mobilisierungen eine Verstärkung von spezialisierten Einsatzkräften oder Schulungen im Bereich „Umgang mit extremistischen Gruppen“ geplant?
35. Wie bewertet das BMI die zunehmende Belastung von Exekutivbeamten durch politisch motivierte Anzeigenkampagnen?
36. Steht das BMI uneingeschränkt hinter jenen Polizeibeamten, die im Rahmen rechtmäßiger Einsätze wie etwa bei linksextremen Versammlungen tätig werden?
37. Welche Maßnahmen setzt das BMI, um sicherzustellen, dass Polizisten wegen ihrer rechtmäßigen Amtshandlungen nicht mit politisch motivierten Konse-quenzen oder dienstrechtlichen Nachteilen konfrontiert werden?
38. Welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse liegen dem BMI über den Klub slowenischer Studentinnen und Studenten in Wien (KSŠŠD) vor, insbesondere in Bezug auf politische Aktivitäten oder Kontakte zu linksextremen Gruppen?
39. Ist dem BMI bekannt, ob der Partisanenverband oder ihm nahestehende Organisationen in Österreich politisch aktiv sind und ob dabei Verbindungen zu linksextremen Netzwerken bestehen?
40. Gab es in den vergangenen fünf Jahren gemeinsame Veranstaltungen, Mobilisierungen oder öffentliche Auftritte von KSŠŠD und dem Partisanen-verband, die sicherheitspolitisch relevant waren oder eine Nähe zu links-extremistischen Strömungen erkennen lassen?
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