3260/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einsatz der fremden- und grenzpolizeilichen Einheit „PUMA“ in städtischen Ballungsräumen wie Klagenfurt
Die im Jahr 2018 ins Leben gerufene fremden- und grenzpolizeiliche Einheit „PUMA“ wurde ursprünglich mit dem klaren Auftrag gegründet, den Grenzschutz zu stärken, illegale Migration zu bekämpfen sowie grenzüberschreitende Kriminalität einzu-dämmen. Diese Spezialeinheit wurde auch als schnelle Eingreiftruppe konzipiert, um bei Bedarf kurzfristig und in großer Stärke in Grenzregionen und an Bahnhöfen eingesetzt werden zu können.
In letzter Zeit mehren sich jedoch Beobachtungen und Berichte, wonach die Einheit „PUMA“ vermehrt in städtischen Bereichen, wie etwa in Klagenfurt Stadt, für Alkohol- und Drogenkontrollen eingesetzt wird. Diese Kontrollen sind zweifellos wichtig, jedoch stellt sich die Frage, ob dies dem ursprünglichen Zweck der Einheit entspricht.
Es ist im Sinne einer effektiven und zweckgerichteten Sicherheitsarchitektur von Bedeutung, dass die PUMA-Einheit dort eingesetzt wird, wo sie den größten sicherheitspolitischen Nutzen stiften kann, insbesondere an den Grenzen, an Bahnhöfen sowie bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Die Arbeit der Polizei wird ausdrücklich gewürdigt und unterstützt. Dennoch ist eine klare Definition und Priorisierung der Aufgaben notwendig, um mögliche Ressourcen-verschiebungen zulasten des Grenzschutzes zu vermeiden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wofür ist die PUMA-Einheit laut offizieller Definition und Einsatzkonzeption vorgesehen?
2. Welche konkreten Einsatzformen und Aufgabenschwerpunkte sind für die PUMA in den internen Richtlinien festgelegt?
3. Wie oft wurde die PUMA-Einheit in den letzten zwölf Monaten in Kärnten eingesetzt, aufgeschlüsselt nach Einsatzorten und Einsatzzwecken?
4. Wie oft wurde die PUMA-Einheit in den letzten zwölf Monaten in Klagenfurt Stadt eingesetzt, aufgeschlüsselt nach Einsatzarten (z. B. Grenzkontrollen, Bahnhofsbereich, Alkoholkontrollen, Drogenkontrollen)?
5. Aus welchen Gründen werden verstärkt Einsätze der PUMA im städtischen Bereich, insbesondere in Klagenfurt Stadt, durchgeführt?
6. Gab es seit dem Jahr 2020 Weisungen oder interne Anordnungen, den Einsatzbereich der PUMA auf allgemeine kriminalpolizeiliche Kontrollen wie Alkohol- oder Drogenkontrollen auszuweiten?
a. Wenn ja, durch wen wurden diese Weisungen erteilt und mit welcher Begründung?
7. Wird durch diese vermehrten Einsätze im städtischen Bereich der Grenzschutz-auftrag der PUMA beeinträchtigt?
8. Wie wird sichergestellt, dass der primäre Grenzschutzauftrag der PUMA auch bei erweiterten Einsatzbereichen vollumfänglich erfüllt wird?
9. Wie hoch ist derzeit der Personalstand der PUMA-Einheit, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?
10. Wurde die ursprünglich geplante Zielstärke von bis zu 600 Beamten erreicht?
a. Falls nein, wie viele Planstellen sind aktuell unbesetzt?
11. Sind weitere personelle Aufstockungen für die PUMA vorgesehen?
12. Ist eine offizielle Erweiterung des Aufgabenspektrums der PUMA geplant?
a. Wenn ja, welche neuen Aufgaben sollen übernommen werden und welche Ressourcen werden dafür zusätzlich bereitgestellt?
13. Gibt es spezielle Schulungs- oder Ausrüstungsmaßnahmen für Einsätze im Bereich Alkohol- und Drogenkontrollen?
14. Falls diese Aufgaben künftig dauerhaft übernommen werden, wie wird gewährleistet, dass die Kernaufgabe Grenzschutz nicht an Priorität verliert?