3261/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.09.2025
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ANFRAGE

des Abgeordneten Alois Kainz

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Verpflichtende Mülltransporte mit der Bahn

 

 

Die umweltgerechte Organisation von Abfalltransporten ist ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Abfallwirtschaft. Um Emissionen, Lärm und Verkehrsbelastung zu reduzieren, sieht das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) in bestimmten Fällen den verpflichtenden Transport von Abfällen mit der Bahn vor. Besonders für längere Transportdistanzen und große Abfallmengen gilt die Bahn als ökologisch bevorzugtes Verkehrsmittel.

 

Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wurde die digitale Abfrageplattform www.aufschiene.gv.at eingerichtet, über die abgefragt werden kann, ob für bestimmte Transportwege und Abfallarten ausreichende Bahninfrastruktur und Transport-kapazitäten bestehen. Mit 1. Jänner 2024 wurde das Distanzkriterium von 300 km auf 200 km verkürzt, was zu einer Ausweitung des Anwendungsbereichs geführt haben dürfte.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Abfragen zur verpflichtenden Bahntransportprüfung wurden in den Jahren 2020 bis 2025 über die Plattform www.aufschiene.gv.at gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Abfallart, Streckenlänge und Abfrage-kategorie)

2.    Wie viele Abfragen zur Einholung eines konkreten Angebots wurden 2020 bis 2025 über die Plattform gestellt?

a.    Für wie viele dieser Abfragen konnten tatsächlich Bahnkapazitäten angeboten werden?

b.    Wie viele Transporte wurden infolge der erfolgreichen Angebote tatsächlich mit der Bahn durchgeführt?

3.    In wie vielen Fällen konnten im Zeitraum 2020 bis 2025 keine geeigneten Bahnkapazitäten angeboten werden?

a.    Welche Gründe wurden jeweils angeführt (z.B. fehlende Infrastruktur, Kapazitätsmangel, wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit)?

4.    Wie hoch ist die Quote der Abfalltransporte, für die nach geltender Rechtslage eine Bahnpflicht bestanden hätte, die aber dennoch straßengebunden durchgeführt wurden?

a.    Welche rechtlichen Ausnahmen oder Genehmigungen lagen diesen Fällen zugrunde?

5.    Welche direkten und indirekten Kosten entstehen für Abfallunternehmen durch die verpflichtende Prüfung und mögliche Durchführung des Bahntransports?

a.    Gibt es Daten über durchschnittliche Mehrkosten pro Tonne oder Kilometer im Vergleich zum Straßentransport?

6.    Welche Kosten entstehen aktuell durch den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform www.aufschiene.gv.at?

a.    Wie hoch waren die jährlichen Budgetmittel seit Einrichtung der Plattform für IT-Betrieb, Personal, Systempflege und Öffentlichkeits-arbeit etc.?

7.    Gibt es eine Evaluierung oder Wirkungsanalyse zur Auswirkung der Verkürzung des Distanzkriteriums auf 200 km mit 1. Jänner 2024?

a.    Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Welche Maßnahmen sind derzeit geplant, um die tatsächliche Verlagerung von Abfalltransporten auf die Bahn weiter zu fördern oder abzusichern?

a.    Gibt es Überlegungen zu Fördermodellen, steuerlichen Anreizen oder Investitionen in die Bahnlogistik für die Abfallwirtschaft?

9.    Wie verteilen sich die verpflichtenden Bahntransporte auf die Bundesländer?

a.    In welchen Bundesländern wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 die meisten Abfragen gestellt?

b.    In welchen Regionen wurden anteilig die meisten Bahntransporte tatsächlich durchgeführt?

10. Welche Abfallarten wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 am häufigsten verpflichtend mit der Bahn transportiert?

a.    Welche Abfallarten verursachen die häufigsten Ablehnungen aufgrund fehlender Bahnkapazitäten?

11. Welche Staaten sind die häufigsten Empfängerstaaten für Transporte aus Österreich mit der Bahn?

12. Wie hoch war die durchschnittliche Transportentfernung der Abfalltransporte, die 2020 bis 2025 mit der Bahn durchgeführt wurden?

a.    Wie viele Transporte wurden trotz Unterschreitens des 200-km-Kriteriums freiwillig per Bahn abgewickelt?

13. Welche Sanktionen bestehen derzeit für Abfallerzeuger oder Transporteure, die der Bahnverpflichtung nicht nachkommen?

14. Wie hoch ist die CO-Einsparung, die durch verpflichtende Bahntransporte in den Jahren 2020 bis 2025 erzielt wurde?

a.    Wie wird diese Einsparung berechnet?

b.    Wie viele Lkw-Fahrten konnten dadurch laut Schätzung ersetzt werden?

15. Gibt es Förderungen oder Beihilfen für Unternehmen, die durch die Bahntransportpflicht höhere Logistikkosten zu tragen hatten?

a.    Wenn ja, womit werden die Förderungen finanziert?

b.    Wenn ja, wie hoch waren derartige Auszahlungen in den Jahren 2020 bis 2025?

c.    Wenn nein, sind solche geplant?