3263/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Arnold Schiefer
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Gegensteuerungsbedarf Doppelbudget
Das Doppelbudget 2025 und 2026 wurde am 18. Juni 2025 vom Nationalrat beschlossen.[1] Bereits 3 Monate später gibt es Aussagen von Experten und Medien-vertretern, in welchen das Erreichen der Budgetziele massiv angezweifelt werden und von einem weiteren Gegensteuerungsbedarf in Milliardenhöhe ausgegangen wird.[2] Dies vor allem für das Jahr 2026 - trotz der durch die Inflation steigenden Einnahmen in den Bereichen Lohnsteuer, Mehrwertsteuer und der Einsparungen durch die ausgelaufenen Energieförderungen.
Die Regierungsfraktionen und insbesondere der Finanzminister haben dies im Rahmen der Regierungsklausur am 2. und 3. September 2025 in Abrede gestellt.
Der Finanzminister hat bei seinem Amtsantritt gesagt, dass Fakten und Transparenz sein Handeln bestimmen werden, weshalb wir davon ausgehen, dass er – nicht wie sein Amtsvorgänger BM a.D. Magnus Brunner – Parlament und Bevölkerung nicht aus marketingtaktischen Gründen „scheibchenweise“ informiert.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Sehen Sie bereits ein begründetes Risiko für den Budgetvollzug 2025 und 2026?
2. Was sind die wesentlichen Treiber bzw. Budgetpositionen auf der Ausgaben-seite, welche im Vergleich zum Jahr 2024 aktuell mit Mehrausgaben verbunden sind?
3. Welche Auswirkung haben die hohen Arbeitslosenzahlen auf das Budget des Sozialministeriums?
a. Was war davon bereits geplant und im Budget berücksichtigt?
b. Bedarf es einer Erhöhung der Zahlungen für Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktservice?
c. Sind dies zusätzliche Mittel, welche hier notwendig werden, oder werden Sie aus dem Ressort durch Umschichtungen bedeckt?
4. Sind die budgetierten Einsparungen bei den Ministerien für die Jahre 2025 und 2026 Einmaleffekte und Verschiebungen oder auch strukturell nachhaltige Einsparungen, welche über das Jahr 2026 hinaus wirken?
a. Welche strukturellen Maßnahmen werden konkret gesetzt?
b. Welche Auswirkungen haben diese strukturellen Maßnahmen auf Planstellen und Personalstand?
5. Welche Ministerien haben Schwierigkeiten die budgetierten Einsparungen auch zu erreichen?
6. Wie hoch bewerten Sie das finanzielle Risikopotential durch nicht erbrachte Einsparungen in den Ministerien für den Budgetvollzug?
7. Wie haben sich die Annahmen für die Planung des Budgets für 2025 und 2026 seit Juni in den Bereichen
a. Arbeitslosigkeit
b. Inflation
c. Wirtschaftswachstum
d. Kreditbedingungen für die Aufnahme neuer Kredite bzw. für die Zinszahlungen des Bundes (Stichwort: Finanzratings)
entwickelt bzw. verändert?
8. Ergibt sich daraus eine Veränderung der Planungsannahmen einerseits, aber auch der Einnahmen und Ausgaben andererseits?
9. Haben Sie im Budget bei den Maßnahmen zur Erreichung der 6,4 Mrd. einen „finanziellen Puffer“ für solche Fälle miteingeplant?
a. Wenn ja, wie hoch war dieser „Puffer“ und wird dieser ausreichend sein, um das Erreichen der Budgetziele trotz Änderungen bei den Planungs-annahmen zu gewährleisten?
10. Wie hoch wird aus derzeitiger Sicht die budgetierte Zahl für den Netto-finanzierungssaldo 2025 und jene für 2026 sein?
11. Ist die nicht budgetierte Aufschnürung der Pensionsabschlüsse für 2026 notwendig, um den nach Brüssel gemeldeten Budgetplan zu halten?
12. Ist die nicht budgetierte Neuverhandlung des Gehaltsabschlusses für Bundes-bedienstete notwendig, um den nach Brüssel gemeldeten Budgetplan zu halten?