3275/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.09.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Christoph Steiner, Thomas Spalt
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Wer zahlt den Flaschenpfandschwund Ihres Ministeriums?
Seit 1. Jänner dieses Jahres muss in Österreich für alle geschlossenen Getränke-verpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter Pfand gezahlt werden.[1]
Da auch Ihr Ministerium für den Eigenbedarf sowie Ihre Gäste und Besucher, Getränke bezieht, deren Gebinde in das Pfandsystem fallen, ist anzunehmen, dass auch Sie mit Problemen dieses impraktikablen Systems konfrontiert sind. Das gilt weiter auch für Außenstellen Ihres Ministeriums und diesem zugeordnete Behörden sowie unterstellte bzw. nachgeordnete Dienststellen.
Einen entstandenen Pfandschwund hätte in diesem Fall letztendlich der Steuerzahler zu kompensieren.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie oft bzw. in welchem zeitlichen Abstand wird Ihr Ministerium mit Getränken beliefert?
a. Welche Getränke werden in welcher Anzahl bezogen, die in das Pfandsystem fallen?
b. Wer ist der Lieferant?
c. Wie viele Getränkeflaschen hat Ihr Ministerium im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 bezogen, für die Pfand eingehoben wurde?
d. Wie viele Getränkeflaschen hat Ihr Ministerium im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 retourniert, für die Pfand rückvergütet wurde?
e. Wer trägt die Kosten für den Schwund an Pfand des nicht retournierten Pfandguts?
f. Hat Ihr Ministerium ein Pfandmanagementsystem für das Ressort eingerichtet?
i. Falls ja, was wurde vereinbart?
2. Welche Außenstellen Ihres Ministeriums werden wie oft bzw. in welchem zeitlichen Abstand jeweils mit Getränken beliefert?
a. Welche Getränke werden dort jeweils in welcher Anzahl bezogen, die in das Pfandsystem fallen?
b. Wer ist der Lieferant?
c. Wie viele Getränkeflaschen haben diese Außenstellen jeweils im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 bezogen, für die Pfand eingehoben wurde?
d. Wie viele Getränkeflaschen haben diese Außenstellen im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 jeweils retourniert, für die Pfand rückvergütet wurde?
e. Wer trägt die Kosten für den Schwund an Pfand dieses nicht retournierten Pfandguts?
f. Hat Ihr Ministerium ein Pfandmanagementsystem für Außenstellen Ihres Ministeriums eingerichtet?
i. Falls ja, was wurde vereinbart?
3. Welche Ihnen unterstelle Behörden und Dienststellen werden mit Getränken beliefert, die den dort Tätigen sowie Gästen und Besuchern frei zur Verfügung gestellt werden?
a. Welche Ihnen unterstelle Behörden und Dienststellen werden wie oft bzw. in welchem zeitlichen Abstand jeweils mit Getränken beliefert?
b. Welche Getränke werden dort jeweils in welcher Anzahl bezogen, die in das Pfandsystem fallen?
c. Wer ist der Lieferant?
d. Wie viele Getränkeflaschen haben diese Behörden und Dienststellen im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 jeweils bezogen, für die Pfand eingehoben wurde?
e. Wie viele Getränkeflaschen haben diese Behörden und Dienststellen im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 jeweils retourniert, für die Pfand rückvergütet wurde?
f. Wer trägt die Kosten für den Schwund an Pfand dieses nicht retournierten Pfandguts?
g. Hat Ihr Ministerium ein Pfandmanagementsystem für Ihrem Ministerium unterstelle Behörden und Dienststellen eingerichtet?
i. Falls ja, was wurde vereinbart?