3278/J XXVIII. GP
Eingelangt am 19.09.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Wolfgang Moitzi, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend umweltfreundlicher Abfalltransport
Im Jahr 2002 wurde in Österreich das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) beschlossen, das die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Pflichten von Personen, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, sowie Vorgaben für Abfallbehandlungsanlagen regelt. Mit der Novelle 2021 wurde festgehalten, dass der Abfalltransport verpflichtend per Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential (z. B. Antrieb mittels Brennstoffzelle oder Elektromotor) zu erfolgen hat, wenn das Gesamtgewicht der Abfälle mehr als 10 Tonnen beträgt und eine gewisse Transportdistanz erreicht wird.
Für die Transportdistanz wurde in der Novelle 2021 ein mehrjähriger Stufenplan fixiert, um sowohl den betroffenen Unternehmen als auch den Verkehrsunternehmen die Möglichkeit einzuräumen, sich auf die neue Gesetzeslage vorzubereiten. Demnach wurde für 2023 eine Transportverpflichtung per Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential ab einer Distanz von mehr als 300 km, für 2024 ab einer Distanz von mehr als 200 km und für 2026 ab einer Distanz von mehr als 100 km festgelegt. Zudem wurde beschlossen, dass Unternehmen von der Verpflichtung zum Transport mit der Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential ausgenommen werden können, wenn die Transportunternehmen auf Nachfrage keine Kapazitäten bereitstellen können (Bestätigung binnen 2 Werktagen) bzw. wenn die Transportstrecke für die An- und Abfahrt zum umweltschonenden Transport mehr als 25% der Straßenstrecke beträgt.
Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm eine zusätzliche Evaluierung des Abfalltransportes auf der Schiene vorgenommen. Die bislang vorliegende Evaluierung des BMLUK[1] zeigt, dass die Verpflichtung durchaus Wirkung gezeigt hat, sowohl was die Steigerung des Abfalltransports auf der Schiene, als auch Investitionen in klimafreundliche Verkehrsmittel durch die Transporteure betrifft. Wieso der Bericht eine Verschiebung der nächsten Stufe (Transporte über 100 km ab 1.1.2026) empfiehlt, erschließt sich aus den präsentierten Daten nicht zwingend.
Die unterzeichnenden Angeordneten stellen daher folgende Anfrage:
1. Wie viele Tonnen Abfall werden aktuell bereits auf der Schiene oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential transportiert
a. Wie hoch war diese Menge vor Inkrafttreten der aktuellen Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes (bitte um jährliche Darstellung ab 2019)?
2. Hat die auf der Schiene transportierte Abfallmenge seit Inkrafttreten des AWG zugenommen?
a. Wenn ja: um wieviel?
b. Wieviel t CO2 und wie viele Transporte mit Diesel-LKW wurden durch den Anstieg seither zusätzlich eingespart?
3. Wie viele Transporte mit Diesel-LKW können in Österreich insgesamt pro Jahr durch den Transport von Abfällen mit der Bahn vermieden werden?
4. Wieviel CO2 wird durch den Transport von Abfall auf der Schiene in Österreich insgesamt pro Jahr eingespart?
5. Erwarten Sie weitere wesentliche Mengensteigerungen nach der gesetzlich vorgesehenen Verpflichtung zum Abfalltransport auf der Schiene oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential ab einer Distanz von 100 km mit 1. Jänner 2026?
6. Wie viele Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind auf der Plattform aufschiene.gv.at aktuell registriert?
7. Wie viele Entsorgungsunternehmen nutzen alternative Antriebe bzw. wie viele Entsorgungsunternehmen setzen seit der Novellierung des AWG auf HV0100 oder Elektromobilität?
8. Wie viele Entsorgungsunternehmen haben die Eskalationsstufen zum Umweltministerium genutzt, wenn die angebotenen Transportkosten nicht marktkonform waren?
9. Wurde der umweltfreundliche Transport von Abfällen seit Inkrafttreten des AWG vermehrt bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen berücksichtigt?
10. Welche Abfälle/ Sekundärrohstoffe sind lt. der Plattform aufschiene.gv.at von der AWG-Bestimmung dzt. ausgeschlossen?
11. Welche weiteren Rohstoffe sind aus Sicht des BMLUK für eine analoge Regelung (verpflichtender umweltfreundlicher Transport) prädestiniert?
12. Gab es seit der Novellierung des AWG (technische/ infrastrukturelle) Weiterentwicklungen in der Entsorgungsbranche / Transportbranche / Eisenbahnbranche, die eine Ökologisierung vorangetrieben haben?
13. Hat die Novellierung des AWG in Bezug auf die Transportdistanz für die entsprechende Sensibilisierung in der Entsorgungsbranche gesorgt bzw. liegen in den Unternehmen nun zu den jeweiligen Transporten die Transportdistanzen auf?
14. Hat die Novellierung des AWG in Bezug auf alternative/ umweltfreundliche Transportmöglichkeiten für die entsprechende Sensibilisierung in der Entsorgungsbranche gesorgt bzw. liegen in den Unternehmen nun Informationen zu den unterschiedlichsten, umweltfreundlichen Transportmöglichkeiten auf?
15. Haben die jeweiligen Branchen den Dialog im Sinne einer potenziellen Ökologisierung der Transportlogistik gesucht und wenn ja, in welcher Form?
16. Sind bei der stufenweisen Herabsetzung der Distanz von 400 km (ursprüngliches AWG) auf 200 km Trends in den Anfragen auf der Plattform I am Markt zu erkennen?
17. Wie hoch ist der Anteil der grenzüberschreitenden Transporte am gesamten Abfalltransport auf der Schiene?
18. Haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen auf das Inkrafttreten des AWG reagiert und wenn ja, wie?
[1] https://www.bmluk.gv.at/dam/jcr:0cc90128-6caa-426f-a94b-e8f448ac2afe/Bericht%20%C3%8Cber%20die%20Evaluierung%20fin.pdf