3280/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.09.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gratis-Operationen für abgelehnte Asylwerber im Rahmen des Dublin-Verfahrens

 

 

Laut einem aktuellen Bericht des Mediums „exxpress.at“ soll ein abgelehnter Asylwerber aus dem Irak gezielt einen neuen Asylantrag in Österreich gestellt haben, um sich hier auf Kosten der Allgemeinheit einer kostenintensiven Knieoperation zu unterziehen. Der Mann wurde zuvor bereits in einem anderen EU-Staat abgelehnt, dennoch wurde er im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Österreich überstellt. Noch vor der Rückführung ließ er sich hier medizinisch versorgen, ein Vorgang, der offenbar kein Einzelfall ist.[1]

 

Diese Praxis, das Asylsystem gezielt für medizinische Gratisleistungen zu miss-brauchen, während Österreicher oft monatelang auf Operationstermine warten müssen, ist völlig inakzeptabel. Der Verdacht drängt sich auf, dass das österreichische Gesundheitssystem durch medizinisch motivierte „Asylumgehungsstrategien“ systematisch missbraucht wird, während sich die Bundesregierung dieser Entwicklung gegenüber offenbar tatenlos verhält.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Asylwerber, deren Verfahren in einem anderen EU-Staat rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde, wurden seit dem 1. Jänner 2024 im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Österreich rücküberstellt?

2.    Wie viele dieser rücküberstellten Personen stellten in Österreich erneut einen Asylantrag, obwohl das Verfahren bereits in einem anderen Mitgliedsstaat negativ abgeschlossen wurde?

3.    Wie viele dieser Personen befanden sich zum Zeitpunkt der Überstellung oder kurz danach in medizinischer Behandlung in öffentlichen Spitälern?

4.    In wie vielen Fällen kam es bei diesen Personen zu geplanten Operationen, insbesondere im orthopädischen oder chirurgischen Bereich? (Bitte um Aufschlüsselung nach Art des Eingriffs und Monat)

5.    Wird bei der Entscheidung über eine Rücküberstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens geprüft, ob der Asylwerber medizinische Eingriffe oder Behand-lungen geplant hat oder bereits in Anspruch nimmt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Welche Behörden und Stellen entscheiden über eine etwaige Verschiebung einer Rückführung aufgrund eines laufenden oder geplanten medizinischen Eingriffs?

7.    Welche Vorgaben oder Grenzen bestehen für medizinische Behandlungen von Dublin-Fällen mit negativem Asylbescheid?

a.    Werden solche Leistungen unbegrenzt auf Kosten der österreichischen Steuerzahler erbracht?

8.    Wer trägt die Kosten für medizinische Behandlungen bei Personen, die sich rechtswidrig in Österreich aufhalten oder bereits rechtskräftig zur Rückführung vorgesehen sind?

a.    Erfolgt eine Kostenzuordnung über das BMI, das BMASGPK oder die Länder?

9.    Gibt es eine zentrale Dokumentation oder Fallstatistik zu Dublin-Fällen, bei denen vor der Abschiebung medizinische Leistungen oder Operationen in Anspruch genommen wurden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

10. In wie vielen dieser Fälle kam es nach erfolgter Behandlung und vor dem Rückführungszeitpunkt zum „Untertauchen“ des betroffenen Asylwerbers oder zu einem neuerlichen Asylantrag zur weiteren Verzögerung der Abschiebung?

11. Welche Maßnahmen hat das BMI seit Bekanntwerden solcher Fälle gesetzt, um derartige Praktiken zu unterbinden?

12. Wird derzeit geprüft, ob solche Fälle als Missbrauch des Asylverfahrens gewertet und strafrechtlich verfolgt werden können?

a.    Wenn nein, warum nicht?

13. Wurden bereits interne Weisungen an nachgeordnete Behörden oder Landespolizeidirektionen erteilt, um medizinisch motivierte Asylfolgeverfahren zu unterbinden?

14. Ist eine verpflichtende ärztliche Erhebungs- und Prüfpflicht vor kostenintensiven Behandlungen bei Personen ohne rechtmäßigen Aufenthalt geplant?



[1]    https://exxpress.at/politik/asylantrag-als-gutschein-fuers-neue-knie-abgelehnte-migranten-kriegen-gratis-ops/