332/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.01.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Finanzierung und rechtliche Rahmengestaltung der Community Nurses
Internationalen Beispielen folgend sollen Community Nurses in Österreich niederschwellig, bedarfsorientiert und bevölkerungsnah auf Gemeindeebene tätig sein. Das Angebot richtet sich vor allem an zu Hause lebende ältere Menschen mit Informations-, Beratungs- Pflege und/oder Unterstützungsbedarf, sowie deren Familien, aber auch von Kindern und Jugendlichen etwa im Bereich der School Nurse. Ein zentrales Element stellen die präventiven Hausbesuche dar. Ziel ist es, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken, das Wohlbefinden zu verbessern sowie den Verbleib von älteren Menschen im eigenen Zuhause durch Stärkung der Selbsthilfe von Betroffenen und deren Angehörigen zu ermöglichen[1]. Community Nursing ist ein Spezialbereich der Gesundheits- und Krankenpflege und fokussiert sich auf die Gesundheit der Bevölkerung. Dieser Ansatz umfasst die Fürsprache für Individuen und Familien, für Gruppen und Gemeinschaften und deren Gesundheitsanliegen sowie die Entwicklung und Planung von Netzwerken im öffentlichen Leben, die sich mit Fragen des barrierefreien Zugangs zu Pflege‐, Gesundheits‐ und Sozialdienstleistungen auseinandersetzen. Grundlage für das Konzept der Community Nurse liefert §12 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG). In diesem wird die gemeindenahe und bevölkerungsbezogene Pflege ausdrücklich erwähnt. Der Zugang zu Gesundheit und Pflege erfolgt in einem mehrperspektivischen Zugang in den Wohn- und Lebenswelten der Menschen[2]. Das Ziel des Community Nursing ist den Pflege- und Betreuungsbedarf besser decken zu können und das Wohlbefinden jener Menschen zu steigern, die Unterstützungsbedarf haben. Ein weiteres Ziel, das aus den Aufgaben der Community Nurses resultiert, ist: Ältere Menschen sollen so lange wie möglich zu Hause verbleiben können[3].
Die Einführung des Community Nursing Pilotprojektes in Österreich wurde über die Mittel des EU-Aufbau- und Resilienzfonds (RRF) finanziert. Es wurden Fördergelder für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung gestellt[4]. Nach Auslaufen der Sonderförderungen durch den RRF 2024 geht es nun um die Sicherung, den Ausbau und die Weiterentwicklung der bestehenden Projekte. Aus diesem Grund wurden Mittel im Pflegefonds für das Community Nursing zur Verfügung gestellt. Die Weiterentwicklung des Community Nursing im Zuge von Pilotprojekten war im Finanzausgleich (FAG) 2024 als Wirkungsziel definiert[5]. Die Gelder dafür wurden vom EU-Aufbau- und Resilienzfonds in den Pflegefonds überführt, was eine Aufwertung des Berufsbildes darstellen soll[6]. Insgesamt wurden für das Jahr 2024 15,78 Millionen EURO aus dem Budget zur Verfügung gestellt. Diese Summe spiegelt sich als Teil des Pflegefonds wieder. Der Pflegefonds ist ein Verwaltungsfonds. Leistungen werden in Form von Zweckzuschüssen aus dem Pflegefonds an die Länder zur Absicherung und Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen und deren Angehörigen erbracht. Das Ziel des Pflegefonds ist es das Pflegeangebot zu verbessern, Pflegeberufe zu attraktivieren, qualitätssichernde Maßnahmen zu finanzieren und innovative Projekte zu fördern. Um all dies zu ermöglichen werden zwei Drittel der Mittel vom Bund und ein Drittel der Mittel von den Ländern und Gemeinden aufgebracht[7]. Der über den FAG abgewickelte Zweckzuschuss wird unter anderem für die Sicherung sowie für den Aus- und Aufbau der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen der Länder im Bereich der Langzeitpflege zum laufenden Betrieb für folgende Angebote gewährt:
- mobile Betreuungs- und Pflegedienste
- stationäre Betreuung- und Pflegedienste
- teilstationäre Tagesbetreuung
- Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen
- Case- und Caremanagement
- alternative Wohnformen
- mehrstündige Alltagsbegleitung und Entlastungsdienste
- Community Nursing & School Nurse[8]
Aus den Erläuterungen geht klar hervor, das die nicht stationäre Versorgung Vorrangigkeit hat[9]. Dennoch sind die Mittel des Pflegefonds nicht zweckgebunden und Länder und Gemeinden können die Gelder nach eigenem Ermessen einsetzen. Aktuell gibt es keine Datenlage wie die Mittelverwendung der Länder im Bereich des Community Nursing aussieht. Ebenso gibt es kein klares Bild wie und ob Projekte weitergeführt und weiterentwickelt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele Projekte (Community Nurses & School Nurses) gab es zum Stichtag 1. November 2024 in den jeweiligen Bundesländern?
a. Wieviele laufende Projekte gab es zum Stichtag 1. November 2024? (Aufgliederung bitte nach Bundesländern)
b. Wieviele abgeschlossene Projekte gab es zum Stichtag 1. November 2024? (Aufgliederung bitte nach Bundesländern)
c. Wie viele Community Nurses (in Vollzeitäquvialenten) waren das zum Zeitpunkt des 1. November 2024?
2) Wie viele Pilotprojekte der Community & School Nurses wurden nach der Überführung der Fördermittel in den Pflegefonds in den jeweiligen Bundesländern gestartet?
a. Wie viele Pilotprojekte (Community & School Nurses) wurden nach der Überführung der Fördermittel in den Pflegefonds in den jeweiligen Bundesländern beendet?
3) Wie viele Community Nurses wurden vom Fördernehmer selbst angestellt (Aufschlüsselung bitte nach Gemeinde, Stadt, SHV, Arbeitsgemeinschaft oder sonstigen Fördernehmer)?
a. Wie hoch sind die Pilotkosten für diese Fördernehmer?
4) Wie stellt das BMSGPK aktuell sicher, dass Mittel des Pflegefonds für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Community Nursing & School Nursing Projekts genutzt werden?
a. Gibt es hierzu bereits erste Evaluierungen der Mittelverwendung für das erste Jahr nach der Überführung?
b. Wenn nein, wann sind diese zu erwarten?
5) Wie viele Personen wurden bereits durch Community Nurses erreicht (Aufschlüsselung nach Bundesländern bitte)?
a. Wieviele Schüler:innen wurden bereits durch School Nurses erreicht?
6) Gibt es bereits erste Auswertungen, wie die Länder die Mittel des Pflegefonds nach Erhöhung des Pflegefonds infolge des FAGs verwenden?
a. Falls ja: Bitte um Aufschlüsselung der verwendeten Mittel des Pflegefonds nach Zweck und Bundesländern?
7) Liegen ihnen bereits Informationen vor, welche Mittel in welchem Bundesland zur Fortführung oder zum Ausbau des Angebots von Community Nurses und der School Nurses genutzt werden?
a. Wenn ja: Wie verhält sich die Aufschlüsselung nach Bundesländern (Summen und Ersatzraten an die Träger) für die Weiterführung der Community Nurse Projekte?
b. Wie ist die Aufschlüsselung nach Bundesländern (Summen und Ersatzraten an die Träger) für den Ausbau der Community Nurse Projekte?
8) Wie setzt sich die Gesamtsumme des Pflegefonds zusammen? Bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Posten
9) Ich habe gehört, dass im Pflegefonds Mittel in der Höhe von ca. 18 Millionen EURO für den Posten Community Nursing zur Verfügung gestellt wurden. Gibt es Daten die dem BMSGPK zur Verfügung gestellt wurden wie diese Mittel konkret von den einzelnen Bundesländern verwendet wurden?
a. Wenn ja: Bitte um Aufschlüsselung der Daten der Mittelverwendung nach Bundesländern
b. Wenn nein: Community Nursing wird als Wirkungsziel im FAG definiert – wie wird die Zielerreichung überprüft?
10) Welche Daten wurden ihrem Ministerium von den Bundesländern zur Verfügung gestellt.
[1] https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Community-Nursing.html
[2] https://cn-oesterreich.at/community-nursing/ansaetze-und-grundlagen
[3] https://pflege.gv.at/de/community-nursing
[4] file:///C:/Users/stefanie.nagl/Downloads/Sonderrichtlinie_Community_Nursing-1.pdf
[5] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2024/bfg/teilhefte/UG21/UG21_Teilheft_2024.pdf
[6] https://intranet.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2303/fname_1595422.pdf
[7] https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Dienstleistungen-Soziale-Dienste.html
[8] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2303/fname_1595423.pdf
[9] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2303/fname_1595422.pdf