3321/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. Alexander Petschnig
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Angeblich geplante Einrichtung eines Resozialisierungszentrums für gefährliche Straftäter in Zurndorf
Die Medienberichterstattung der letzten Tage machte publik, dass im burgen-ländischen Zurndorf ein Zentrum zur Resozialisierung von gefährlichen Straftätern nach §21 StGB eingerichtet werden sollte.[1], [2], [3] Binnen weniger Tage folgte jedoch der öffentliche Rückzug – samt der Zusicherung, dass derartige Einrichtungen überhaupt nicht mehr im Burgenland vorgesehen seien.
Der SPÖ-Klubobmann im Burgenländischen Landtag, Dr. Roland Fürst, erklärte, dass die Landesregierung zumindest einen Tag vor der öffentlichen Bekanntgabe von dem Vorhaben gewusst hat.[4]
Vor diesem Hintergrund drängen sich Fragen nach den tatsächlichen Abläufen auf. Der rasche Rückzug des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) von diesem Vorhaben lässt es durchaus möglich erscheinen, dass es zur Ablenkung von aktuellen politischen Problemen der burgenländischen SPÖ oder zur bewussten Inszenierung eines „Erfolges“ des burgenländischen SPÖ-Landeshauptmannes verwendet wurde.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wann genau wurde im BMJ erstmals über den Standort Friedrichshof in der Gemeinde Zurndorf nachgedacht?
2. Wer war im BMJ konkret in diese Überlegungen eingebunden?
3. Wie weit sind diese Überlegungen hinsichtlich ihrer Konkretisierung bereits gediehen?
4. Gab es offizielle Kontakte mit dem Verein AGORA oder einer anderen Träger-organisation?
a. Welcher Art waren diese Kontakte?
b. Welche politischen Funktionsträger waren involviert?
5. Welche konkreten Überlegungen oder Planungsdokumente existieren zum Standort Zurndorf?
6. Wurden politische Stellen, insbesondere das Büro des burgenländischen Landeshauptmanns offiziell über das Projekt informiert?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, durch wen?
c. Wenn ja, in welcher Form?
d. Wenn nein, warum nicht?
e. Wenn nein, in welchem Projektstadium werden Landeshauptleute oder Landesregierungen üblicherweise über derartige Vorhaben informiert?
7. Welche Gespräche oder Informationen wurden an SPÖ-Vertreter auf Landes- oder Bundesebene weitergegeben?
8. Hat es Gespräche mit dem SPÖ-Bürgermeister von Zurndorf gegeben?
a. Wenn ja, durch wen?
b. Wenn ja, in welcher Form?
c. Wenn nein, warum nicht?
d. Wenn nein, in welchem Projektstadium werden Bürgermeister und Gemeindevertreter üblicherweise über derartige Vorhaben informiert?
9. Ist es vor dem Hintergrund dieser Antworten nachvollziehbar, dass - wie medial behauptet - der Bürgermeister von Zurndorf noch vor dem Landes-hauptmann von Burgenland über das Vorhaben informiert wurde?
10. Ist diese - hierarchisch eigenartig anmutende - Vorgangsweise im BMJ üblich?
11. Welche alternativen Standorte im Burgenland wurden ebenfalls geprüft oder evaluiert?
12. Plant das BMJ aktuell vergleichbare Einrichtungen in anderen Gemeinden des Burgenlandes?
13. Was veranlasste das BMJ zum vollständigen Rückzug aus der Planung binnen weniger Tage?
14. Welche politischen, medialen oder parteiinternen Kontakte hatten Einfluss auf diese Rücknahme?
15. Wurde in der Vergangenheit schon einmal ein ähnliches Projekt durch politischen Druck gestoppt?
16. Wurde in der Vergangenheit schon einmal ein Projekt in solcher Rekordzeit gestoppt?
17. Wie geht man im BMJ üblicherweise mit politischen Widerständen gegen solcherart Projekte um?
18. Wurde AGORA oder eine andere Trägerorganisation für die Planungsphase mit öffentlichen Mitteln unterstützt?
19. Um wie viele betroffene Personen hätte es sich laut interner Vorbereitungen oder Planungen handeln sollen?
20. Welche Deliktgruppen wären nach damaligem Planungsstand konkret in dieser Einrichtung untergebracht worden?
21. Gab oder gibt es eine sicherheitsbehördliche Beurteilung des Projekts oder des Standorts Zurndorf?
a. Wenn ja, welchen Inhaltes?
b. Wenn nein, warum nicht?
22. War das BMJ in etwaige Genehmigungs-, Prüf- oder Unterstützungsverfahren für das nunmehr abgesagte Vorhaben eingebunden?
23. Welche Organisation wäre nach dem letzten Planungsstand als Betreiber oder Träger der Einrichtung vorgesehen gewesen?
24. Hätte diese Organisation direkte oder indirekte Fördermittel oder Zuwendungen aus dem Zuständigkeitsbereich des BMJ erhalten?
25. Welche Maßnahmen wären vorgesehen gewesen, um die betroffene Bevölkerung – insbesondere Eltern minderjähriger Kinder – „frühzeitig“, umfassend und transparent über ein derartiges Vorhaben zu informieren?
26. Wie sieht bei derartigen Projekten die Einbindung der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden üblicherweise aus?
27. Können Sie ausschließen, dass es sich beim betreffenden Projekt in Zurndorf nur um eine gedankliche Absicht gehandelt hat, deren konkrete Umsetzung - so sie jemals geplant war - noch in weiter Ferne lag?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.
[1] https://burgenland.orf.at/stories/3316071/
[2] https://www.krone.at/3859858
[3] https://www.derstandard.at/story/3000000282040/doch-keine-unterbringung-psychisch-kranker-straftaeter-im-burgenland
[4] https://www.fpoe-bgld.at/news-detail/artikel/spoe-posse-um-unterbringung-geistig-abnormer-rechtsbrecher-in-zurndorf/