3324/J XXVIII. GP

Eingelangt am 23.09.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Markus Leinfellner

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend NGO-Business: 300,00 € für Grazer Kulturverein

 

 

Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an den Vizekanzler zum NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport seit Jahren die NGO „Verein Jukus“.

 

Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts der Website dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Auf der Website von „Verein Jukus“ wird Folgendes beworben:

 

„2002 wurde JUKUS als Verein in Graz gegründet. Ziel der Vereinsaktivitäten war es durch Jugendarbeit, Sport und Kunst eine Plattform für ein gemein-sames Miteinander zu schaffen.

 

Aufgrund sich wandelnder gesellschaftlicher Bedingungen, die mit veränderten Bedarfslagen einhergehen, haben sich die Angebote und Zielsetzungen von JUKUS in den letzten 20 Jahren stetig weiterentwickelt und verändert.

 

Heute agiert die JUKUS GmbH mit ihren Projekten in den Handlungsfeldern Jugend, Gesundheit, Kultur und Stadtteilarbeit.“[2]

 

„Verein Jukus“ wurde von der schwarz-grünen Bundesregierung in der zurück-liegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 23.10.2024 mit 300,00 € gefördert.

 

Welchen Mehrwert der Verein stiftet, der eine staatliche Alimentierung rechtfertigen würde, bleibt unklar. Auf der Website findet man folgende Tätigkeitsfelder:

 

„Egal ob Jugendliche oder Erwachsene, Kulturinteressierte oder Kunstmuffel, Personen mit psychosozialen Problemstellungen oder Menschen mit Unterstützungsbedarf, Freizeit oder Beruf, Beratung oder gemeinsame Ideenentwicklung, Förderung der Gesundheitskompetenz oder Beiträge zum Schutz der Menschenrechte: JUKUS verfügt über ein breites Handlungs-portfolio, langjährige Erfahrung und Expertise im Planen und Umsetzen von Projekten im Sozial-, Gesundheits- und Kulturbereich.

 

Alle Aktivitäten von JUKUS basieren auf diversitätssensiblen, intersektionalen und rassismuskritischen Grundsätzen, insbesondere solchen, die zur Reduktion von Diskriminierung, Klassismus, Rassismus, Sexismus, Anti-semitismus und anderen menschenfeindlichen Haltungen beitragen.“2

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „Verein Jukus“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) mit 300 € gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „Verein Jukus“ erbracht?

2.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „Verein Jukus“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang gefördert?

a.    Wenn ja, wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „Verein Jukus“ erbracht?

3.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der NGO „Verein Jukus“ seit dem 24.10.2024 teil?

4.    Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an einer Veranstaltung der NGO „Verein Jukus“ im Jahr 2025 teil?

a.    Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?

b.    Wenn ja, welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?

5.    Fielen durch eine solche Veranstaltung im Jahr 2025 in Ihrem Zuständigkeitsbereich Kosten durch Förderungen, Ausgaben für Vortragende, Raummieten, Catering, Technik oder Ähnliches an?



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2737
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2291

[2]    https://www.jukus.at/jukus/