333/J XXVIII. GP
Eingelangt am 08.01.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Jan Krainer, Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend ÖVP-Parteigremien im Bundeskanzleramt
In mehreren Medien wurde am 5.1.2025 berichtet, dass am selben Tag – einem Sonntag Vormittag – im Bundeskanzleramt eine Sitzung des ÖVP-Parteivorstandes getagt haben soll. Der Umstand, dass eine Partei ihre Gremien in einem Regierungsgebäude abhält, sorgte für breite Verwunderung. Denn einerseits besteht für staatliche Institutionen ein Neutralitätsgebot, wonach keine politische Ausrichtung bevorzugt werden darf. Andererseits sind Spenden an Parteien – wozu auch die unentgeltliche Überlassung einer Sache zählt – durch Körperschaften öffentlichen Rechts gemäß § 6 Abs. 6 Parteiengesetz ausdrücklich verboten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Trifft es zu, dass am 5.1.2025 eine Sitzung des ÖVP-Parteivorstandes bzw. eines anderen Gremiums der Österreichischen Volkspartei im Bundeskanzleramt stattfand?
2. In welchem Raum fand die Sitzung statt?
3. Wie viele Personen nahmen teil?
4. Wie lange dauerte die Sitzung?
5. Wie viele öffentlich Bedienstete verrichteten an diesem Tag Dienst im Gebäude des Bundeskanzleramts am Ballhausplatz und mit welcher jeweiligen dienstlichen Verwendung?
6. Wie viele öffentlich Bedienstete verrichteten an den Sonntagen zuvor – dem 22.12. und dem 29.12.2024 – jeweils Dienst im Gebäude des Bundeskanzleramts am Ballhausplatz?
7. Wurde die Sitzung der ÖVP von öffentlich Bediensteten serviciert und wenn ja, auf welche Art?
8. Welche Kosten fielen durch die Sitzung insgesamt an?
9. Welche Kosten entstanden durch zusätzlichen Personalaufwand?
10. Wurden Bedienstete des BKA außerplanmäßig an diesem Tag zum Dienst beordert und wenn ja, aus welchem Grund?
11. Wurde Personal der ÖVP für die Organisation der Sitzung der Zutritt zum BKA gewährt?
12. Welche Aufgaben übernahm das Personal der ÖVP selbst und welche Aufgaben wurden weiterhin von öffentlich Bediensteten verrichtet?
13. Welches Stundenausmaß wurde von Bediensteten des Bundes an diesem Tag in Zusammenhang mit der Sitzung erbracht?
14. Welche Kosten fielen für Verpflegung an?
15. Wurden anteilige Kosten für Personal, Energie, Sicherheit, Verpflegung, udgl für die Dauer der Sitzung dokumentiert oder berechnet?
16. Wann trat die ÖVP an das Bundeskanzleramt erstmals bezüglich einer Raumreservierung an das Bundeskanzleramt heran?
17. Von wem wurden organisatorische Vorkehrungen für die ÖVP-Gremiensitzung grundsätzlich angeordnet?
18. Wann wurde der ÖVP die Raumbuchung durch das Bundeskanzleramt bestätigt?
19. Welche Richtlinien bestehen für die externe Vermietung von Räumlichkeiten des BKA?
20. Sind die Räumlichkeiten, in denen die ÖVP tagte, auch für andere Private mietbar?
21. Wie oft wurden die genannten Räumlichkeiten in den letzten zwei Jahren sonst zu welchem Entgelt vermietet?
22. Wie lauten die preislichen Richtsätze für die Vermietung von Räumlichkeiten des BKA pro Stunde?
23. Wie lautet die Nummer des ELAKs, mit dem die Vermietung an die ÖVP aktenmäßig dokumentiert wurde?
24. Wann wurde dieser ELAK erstellt und wann genehmigt?
25. Welche Miete wurde der ÖVP für die Abhaltung ihrer Gremiensitzung vom Bund verrechnet?
26. Hat die ÖVP die Miete bereits bezahlt?
27. Wie wurde geprüft, ob die Überlassung der Räume an die ÖVP eine gemäß Parteiengesetz verbotene Spende darstellen könnte? Wie wurde in diesem Zusammenhang insbesondere der echte Wert der Zurverfügungstellung von Räumen an die ÖVP berechnet, um eine Kostendeckung durch die von der ÖVP zu zahlende Miete sicherzustellen und somit das Vorliegen einer Spende im Sinne des Parteiengesetzes auszuschließen?
28. Können auch andere Parteien Räume im Bundeskanzleramt mieten?