3332/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.09.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Muna Duzdar und Paul Stich

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Rotax-Motoren in israelischen Drohnen im Gaza-Krieg

Die Kampfhandlungen im Gazastreifen dauern mit dramatischen humanitären Folgen an. Neben den völkerrechtlichen Fragen hinsichtlich einer möglichen Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung in Drittstaaten wird auch der militärisch-industrielle Aspekt zunehmend beleuchtet.

Laut Recherchen der Wochenzeitung Falter[1] sowie Analysen des israelischen Forschers Dr. Shir Hever„ werden im Konflikt zwischen Israel und der Hamas im Gazastreifen Drohnen des Typs Hermes 900 („Kochav“) des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems eingesetzt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von Motoren der oberösterreichischen Firma BRP-Rotax GmbH & Co KG {Gunskirchen, Oberösterreich) angetrieben werden.

Die Hermes 900 ist ein hochmodernes, unbemanntes Luftfahrzeug mit einer Länge von acht Metern und einer Spannweite von 15 Metern, das seit 2009 produziert wird und in mehreren hundert Exemplaren im Einsatz ist. Laut Hever sei die Evidenz für den Einsatz von Rotax-Motoren „stark“.

Auf Anfrage des Falter, teilte die Konzernzentrale von BRP-Rotax in Kanada mit, dass die Lieferung von Motoren an Elbit im Jahr 2024 eingestellt wurde. Dies erfolgte unter Berufung auf die konzerninterne „Military Sales Policy“, die Exporte von Motoren in Länder, die in militärische Konflikte verwickelt sind, ausschließt. Damit bestätigt der Konzern indirekt, dass zuvor Lieferungen an Elbit Systems stattgefunden haben.

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort erklärte gegenüber dem Falter, dass für die Ausfuhr der Motoren nach Israel nach österreichischem Recht keine Genehmigungspflicht bestehe, da die Motoren nicht unter die Parameter des Anhangs 1 der Verordnung (EU) 2021/821 fielen (insbesondere hinsichtlich Flughöhen über 15.240 m).

Diese Rechtsauffassung wirft Fragen auf: Denn einerseits sieht die Verordnung (EU) 2021/821 für bestimmte Hochleistungsmotoren eine Genehmigungspflicht vor, andererseits verlangt der Arms Trade Treaty (An, Art. 6 und 7), dass Vertragsstaaten den Export von Gütern untersagen bzw. kontrollieren, wenn ein erhebliches Risiko besteht, dass diese für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht oder für Angriffe auf Zivilbevölkerungen genutzt werden könnten.

Auch nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte tragen Unternehmen Verantwortung für die Endverwendung ihrer Produkte.

Darüber hinaus wurde bereits dokumentiert, dass Rotax-Motoren in Drohnen anderer Herkunft (iranischer, türkischer, russischer Provenienz) gefunden wurden, darunter auch in einer vom ukrainischen Militär geborgenen Mohajer-6-Drohne. Rotax selbst bestätigte eine interne Untersuchung gemeinsam mit ukrainischen Behörden, ohne jedoch Details offenzulegen.

Vor diesem Hintergrund sowie im Lichte der Hinweise auf den Einsatz österreichischer Technologie im Konflikt zwischen Israel und der Hamas im Gazastreifen ergibt sich die Notwendigkeit, folgende Fragen zu stellen:

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1. Liegen Ihnen Informationen darüber vor, dass Motoren der Firma BRP-Rotax in Drohnen des Typs Hermes 900 verbaut sind, die von der israelischen Armee im Gazastreifen eingesetzt werden?

2. Teilen Sie die Einschätzung, dass die früheren Lieferungen von Rotax-Motoren an Elbit Systems durch die nachträgliche Einstellung im Jahr 2024 bestätigt wurden?

3. Fällt nach Ihrer Auffassung der Export derartiger Motoren unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2021/821 über Dual-Use-Güter oder andere europäische oder internationale Abkommen?

a.   Wenn ja: Welche Genehmigungs-, Melde- oder Hinweispflichten bestehen?

b.  Wenn nein: Wie begründen Sie die Ausnahmestellung?

4. Wie stellen Sie sicher, dass österreichische Technologie nicht in bewaffneten Konflikten eingesetzt wird, in denen nach Einschätzung der UN und internationaler Menschenrechtsorganisationen ein hohes Risiko schwerer Völkerrechtsverletzungen besteht?

5. Haben Sie prüfen lassen, ob die Verwendung von Rotax-Motoren in Drohnen im Konflikt zwischen Israel und der Hamas im Gazastreifen mit den Verpflichtungen Österreichs nach dem ATI (insbesondere Art. 6 und 7) vereinbar ist?

6. Sehen Sie vor dem Hintergrund der Recherchen des Falter und der Stellungnahme von BRPRotax Handlungsbedarf für eine Nachschärfung der Exportkontrollpraxis?

7. Teilen Sie die Auffassung, dass auch österreichische Unternehmen im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Verantwortung für die Endverwendung ihrer Produkte tragen?



[1] Falter. (2025, 21. August). Österreichische Motoren in Kampfdrohnen über Gaza. Falter Maily. https://www.falter.at/maily/20250821/oesterreichische-motoren-in-kampfdrohnen-ueber-gaza