3340/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.09.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Alois Kainz, Mag. Christian Ragger

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Ihrem Ressort im zweiten Quartal 2025

 

 

Immer wieder wird Österreich im Zuge von Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gerügt. Schon dessen abschließende Stellungnahme vom 28. September 2023 kritisierte, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturell benachteiligt sind – insbesondere beim Zugang zu Arbeit und Beschäftigung – und forderte gezielte Maßnahmen zur Förderung einschließlich Segregationsabbau und Integration in den offenen Arbeitsmarkt.[1]

 

Diese Kritik steht im Widerspruch zu den Anforderungen des Behinderteneinstellungs-gesetzes (BEinstG). Gem Artikel II § 1 Abs. 1 sind Unternehmen und Behörden mit mindestens 25 Beschäftigten zur Anstellung von Behinderten verpflichtet – für je 25 Dienstnehmer eine Person.[2] Kommt ein Betrieb oder eine Dienststelle dieser Pflicht nicht nach, ist eine Ausgleichstaxe fällig. Seit dem 1. Jänner 2025 gelten folgende monatlichen Sätze pro offener Pflichtstelle:[3]

 

·         bei Unternehmen mit 25 bis 99 Beschäftigten:          335 Euro,

·         bei Unternehmen mit 100 bis 399 Beschäftigten:      472 Euro,

·         bei Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten:   499 Euro.

 

Dennoch haben viele Unternehmen – inklusive öffentlicher Einrichtungen und Bundesministerien – diese Quote nicht erreicht. Laut Geschäftsbericht 2023 des Sozialministeriumservice waren 2022 von den 22.101 Pflichtstellen in Österreich nur 5.281 besetzt, also 76,11 % (16.820 Pflichtstellen) waren nicht besetzt.[4]

 

Um dem entgegenzuwirken, hat das Sozialministerium 2024 die Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“ aufgelegt: 36 Millionen Euro stehen bis 2026 (bis zu 54 Mio € Gesamtvolumen inkl. Länderanteil) zur Verfügung, um Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dazu gehören echte Arbeitsverträge, Vollversicherung und existenzsicherndes Entgelt – statt der bisherigen Taschengeldmodelle in Werkstätten.[5]

 

Zusätzlich implementiert Österreich den Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) 2022–2030.[6] Seit 2024 laufen u. a. Maßnahmen wie eine Rechtsprüfung auf UN‑BRK‑Konformität, bundesländerübergreifende Zielvereinbarungen zur inklusiven Behindertenpolitik sowie bedarfsorientierte Begleitung alternder Menschen mit Behinderungen.

 

Diese Entwicklungen zeigen, dass Maßnahmen zur inklusiven Beschäftigungspolitik intensiviert werden – sowohl gesetzlich als auch durch Förderungen. Dennoch bleibt die Lücke zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der tatsächlichen Umsetzung groß – besonders im öffentlichen Sektor mit Vorbildfunktion.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Bildung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Inwiefern erfüllten Sie im zweiten Quartal 2025 die Einstellungspflicht von Behinderten gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ressort?

2.    Wie viele Menschen mit Behinderung waren im zweiten Quartal 2025 in Ihrem Ressort angestellt? (Bitte um Angabe nach Personen pro Monat)

3.    Wie viele Menschen mit Behinderung sind derzeit insgesamt in Ihrem Ressort beschäftigt?

a.    Wie viele davon sind in einer Leitungsfunktion tätig?

b.    Wie viele davon haben einen unbefristeten und wie viele einen befristeten Dienstvertrag?

4.    Wurden im zweiten Quartal 2025 Dienstverhältnisse mit Menschen mit Behinderung beendet?

a.    Falls ja, bitte um Angabe der jeweiligen Gründe:

                                          i.    Wie viele der Personen wurden gekündigt?

                                        ii.    Wie viele der Personen haben selbst gekündigt?

                                       iii.    Wie viele der Personen sind in Pension gegangen?

5.    Wurden neue Arbeitsplätze geschaffen, um Personen mit Behinderung anzustellen?

a.    Falls ja, welche?

6.    Mussten Sie im zweiten Quartal 2025 Ausgleichstaxe leisten, weil Sie der Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind?

a.    Falls ja, bitte um Angabe der Höhe der Ausgleichstaxe pro Monat.

7.    Falls die Einstellungspflicht im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetz im zweiten Quartal 2025 nicht erfüllt wurde, welche Maßnahmen setzen Sie, um die Quote künftig zu erfüllen? (Bitte um detaillierte Auflistung)

8.    Wieweit betreffen die aktuellen Sparauflagen der Regierung die Einstellung von Menschen mit Behinderungen in Ihrem Ressort?

a.    Ist es (sofern sie die Vorgaben der Einstellungspflicht nicht erfüllen) angedacht die Auflagen des Behindertengleichstellungsgesetz schnellst-möglich zu erfüllen, um weitere Strafzahlungen zu verhindern?



[1]    https://docs.un.org/en/CRPD/C/AUT/CO/2-3

[2]    https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1970/22/A2P1/NOR12116769

[3]    https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Unternehmen/Beguenstigte_Behinderte/
Ausgleichstaxe_und_Praemie/Ausgleichstaxe_und_Praemie.de.html

[4]    https://www.sozialministeriumservice.at/Downloads/202410_Geschaeftsbericht_final.pdf

[5]    https://www.sozialministerium.gv.at/Services/Aktuelles/Archiv-2024/neue-Foerderrichtlinie-Inklusive-Arbeit.html

[6]    https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Nationaler-Aktionsplan-Behinderung.html