3354/J XXVIII. GP
Eingelangt am 24.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Volker Reifenberger
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Unterbringung ausländischer Gäste bei der AIRPOWER24
Am 6. und 7. September 2024 fand die Luftfahrt-Show AIRPOWER24, die größte ihrer Art in Europa, auf dem Fliegerhorst Hinterstoisser in Zeltweg statt. Die Veranstaltung bot ein beeindruckendes Programm: Insgesamt waren 206 Luftfahrzeuge aus mehr als 20 Nationen mit ihren Piloten und Soldaten vertreten. Mit rund 250.000 Besuchern entwickelte sich die AIRPOWER24 zudem einmal mehr zu einem bedeutenden Tourismusmagneten für die gesamte Region, der internationale Aufmerksamkeit auf die Steiermark lenkte und auch wirtschaftliche Impulse setzte.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Wer war organisatorisch und administrativ verantwortlich für die Koordination der Unterbringung von in- und ausländischen Soldaten und Piloten (inkl. Crew/Bodenpersonal etc.)?
2. Welche Dienststellen im Bundesheer (oder sonstige Stellen) waren für die Vertragsabschlüsse bzw. Buchung von Unterkünften zuständig?
3. In welchen zivilen Lokalitäten und zu welchen Kosten sind Angehörige des Bundesheeres und ausländischer Streitkräfte (inkl. Crew/Bodenpersonal etc.) im Zusammenhang mit der AIRPOWER24 untergebracht worden? (Bitte um Angabe von Namen und Typ der Unterkunft (z.B. Hotel, Pension, Privatquartier, etc.), Adresse, Gesamtkosten pro Quartier)
4. Gab es im Rahmen der AIRPOWER24 demnach Unterbringungen in Betrieben, die nicht primär als Hotel oder Pension geführt werden?
a. Welche Betriebe waren das und warum wurden sie ausgewählt?
5. Haben im Rahmen der AIRPOWER24 ausländische Streitkräfte (inkl. Crew/ Bodenpersonal etc.) ihre Unterbringung (teilweise) eigenständig organisiert oder erfolgte dies lückenlos über österreichische Stellen?
6. Gab es im Rahmen der AIRPOWER24 auch Unterbringungen von ausländischen Personen, welche sich ihr Quartier selbst organisiert/gebucht haben und die Kosten dennoch vom BMLV getragen wurden?
a. Wenn ja, welcher Nationalität gehörten die zu beherbergenden Personen an?
b. Wenn ja, wie viele zu beherbergende Personen waren das?
c. Wenn ja, welche genauen Quartiere waren davon betroffen?
d. Wenn ja, welche Kosten sind dem BMLV dafür jeweils für welches Quartier entstanden?
7. Wurden im Rahmen der AIRPOWER24 auch Quartiere - abweichend vom Standardprozedere - durch eine Kommunikationsabteilung des BMLV bezahlt?
a. Wenn ja, welche Quartiere genau?
b. Wenn ja, für Personen welcher Nationalität?
c. Wenn ja, für wie viele zu beherbergende Personen?
d. Wenn ja, welche Kosten sind dem BMLV dafür jeweils für welches Quartier entstanden?
8. Wurden Buchungen von Quartieren (auch) über Agenturen oder Dritte abgewickelt?
a. Wenn ja, über welche?
9. Welche Dienstanweisungen oder Richtlinien galten für die Unterbringung während der AIRPOWER24?
10. Gab es im Zusammenhang mit der AIRPOWER24 disziplinar- oder strafrechtlich relevante Vorfälle im Zusammenhang mit Unterkünften?