336/J XXVIII. GP

Eingelangt am 10.01.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler

betreffend ÖVP-Parteivorstand im BKA - Spende an die ÖVP?

Wie aus zahlreichen Medienberichten der letzten Woche ersichtlich, tagte der Parteivorstand der Österreichischen Volkspartei am Sonntag, 05. Jänner 2025, im Bundeskanzleramt. Dabei wurden mutmaßlich die Weichen für eine künftige blau-schwarze Bundesregierung gestellt. Nicht nur bei den berichterstattenden Medien sorgte es für Verwunderung, dass sich dieses Parteigremium in einem Ministerium trifft („ungewöhnlicherweise im Bundeskanzleramt[1]).

Nach dem Parteiengesetz 2012 handelt es sich bei Sachleistungen und der Zurverfügungstellung von Personal an politische Parteien ohne entsprechende Gegenleistung um Parteispenden. Gemäß § 6 Abs. 6 Z 3 Parteiengesetz 2012 dürfen politische Parteien keine Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften annehmen.

Es besteht der Eindruck, die ÖVP-Granden hätten letzte Woche ohne entsprechende Gegenleistung und somit auf Kosten der Steuerzahler:innen in den Prunkräumlichkeiten der Republik getagt. Dies könnte eine unzulässige Parteispende an die Österreichische Volkspartei und eine unzulässige Vermischung der Rollen des Bundeskanzlers und des Parteiobmanns der Österreichischen Volkspartei darstellen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Warum hat der ÖVP-Parteivorstand am 05. Jänner 2025 in den Räumlichkeiten des Bundeskanzleramts (BKA) getagt?

2)    Welche Rolle hat das BKA in der Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung gespielt?

3)    Wer hat die Veranstaltung initiiert und wer war für die Planung und Durchführung verantwortlich?

4)    Wann wurden Sie über die Planung dieser Veranstaltung informiert?

5)    War Karl Nehammer als Bundeskanzler oder als ÖVP-Bundesparteiobmann einbezogen?

6)    Wann wurde zwischen dem BKA und der ÖVP vereinbart, dass der ÖVP-Parteivorstand in den Räumlichkeiten Ihres Hauses stattfinden soll?

a.    Falls Vereinbarungen geschlossen wurden: Liegen schriftliche Verträge vor?

b.    Falls vorab keine Vereinbarung geschlossen wurde: Warum nicht?

7)    Welche Kosten (inkl. Vorbereitung und Nachbereitung) sind angefallen (Raum, Personal, Verpflegung, Sachleistungen, Technik, Transport, Sicherheitsmaßnahmen) – bitte um Aufschlüsselung nach Kostenpunkten.

8)    Welche Räumlichkeiten wurden von der Österreichischen Volkspartei am 5. Jänner in Ihrem Haus genutzt?

9)    Welche Zusatzkosten sind dem BKA durch die Abhaltung an einem Sonntag entstanden?

10)  Wurde seitens der Österreichischen Volkspartei eine Gegenleistung für die in Anspruch genommenen Zuwendungen geleistet?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11)  Sind (weitere) Zahlungen der Österreichischen Volkspartei für oben genannte Veranstaltung in Ihren Räumlichkeiten ausständig?

a.    Wenn ja, wann ist mit einem Eingang der Zahlung(en) zu rechnen?

12)   Nach welchen Grundsätzen haben Sie den Wert der Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten bewertet?

13)  Handelt es sich beim ÖVP-Parteivorstand in Ihren Räumlichkeiten Ihrer Meinung nach um eine Zuwendung von Sach- und Personalleistungen Ihrerseits an eine politische Partei?

14)  Entspricht das Vorgehen den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gem. § 2 Bundeshaushaltsgesetz?

15) Werden Sie die ÖVP zur Leistung einer angemessenen Zahlung zu marktüblichen Konditionen auffordern?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn nein, warum nicht?

16)  Wird das Bundeskanzleramt zu denselben Konditionen allen im Nationalrat vertreten Parteien zur Verfügung gestellt, um dort Parteiveranstaltungen abhalten zu können?

17)  Welche Tagungen von ÖVP-Gremien haben in den letzten 10 Jahren in Ihrem Haus stattgefunden? Bitte um Aufschlüsselung inklusive angefallener Kosten und unter Angabe der an die Österreichische Volkspartei verrechneten Kosten.

18)  Sind derzeit weitere geplante Termine von ÖVP-Gremien in Ihrem Haus bekannt?

a.    Wenn ja, welche?

19)  Planen Sie vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhalts, die internen Richtlinien in Ihrem Haus bezüglich Parteiveranstaltungen und Leistungen an politische Parteien zu überarbeiten?



[1] ORF.at, 05.01.2024. Abgerufen am 07.01.2024. https://orf.at/stories/3380833/