3360/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.09.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Missachtung von Arbeitsrecht und Arbeitnehmer:innenschutz bei Sanitäter:innen

BEGRÜNDUNG

 

Sanitäter:innen leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung und öffentlichen Sicherheit. Sie sind es, die im Notfall oft als Erste vor Ort sind, Leben retten und Menschen in schwierigen Situationen beistehen. Doch ihre Arbeit ist mit enormen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden – und genau hier zeigen sich gravierende Missstände.

Betriebsräte aus den Blaulichtorganisationen haben in einer aktuellen Untersuchung im Zuge des AUVAfit Projektes schwerwiegende Verstöße gegen das Arbeit-nehmer:innenschutzgesetz dokumentiert. Besonders problematisch sind die ständige manuelle Handhabung schwerer Lasten und fehlende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Diese Mängel gefährden nicht nur die Gesundheit der Sanitäter:innen selbst, sondern wirken sich auch auf die Sicherheit der Patient:innen aus. Denn wer dauerhaft überlastet ist, kann im Ernstfall nicht die volle Leistung bringen, die im Rettungsdienst so entscheidend ist.

Betroffen sind dabei nicht nur hauptamtliche Sanitäter:innen, sondern ebenso die vielen Ehrenamtlichen, die einen großen Teil des Rettungs- und Krankentransport-dienstes absichern. Wenn wir diese Menschen nicht ausreichend schützen, riskieren wir langfristig einen noch größeren Fachkräftemangel – mit spürbaren Folgen für die Notfallversorgung in ganz Österreich.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Schritte hat das Bundesministerium für für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bisher unternommen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (§ 3, 4, 6, 7 und 64) für Sanitäter:innen umfassend eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf die Evaluierung und Prävention von Gefahren bei der manuellen Handhabung von Lasten?

a.    Welche spezifischen Verstöße gegen das ASchG wurden dabei festgestellt?

b.    Welche Konsequenzen wurden aus diesen Verstößen gezogen?

2)    Liegen dem Ministerium Berichte oder Daten vor, die das systematische Tragen schwerer Lasten durch Sanitäter:innen dokumentieren, und wie bewertet das Ministerium die gesundheitlichen Folgen dieser Tätigkeiten?

3)    Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass kraftunterstützte Systeme als Stand der Technik gelten, aber vielerorts noch nicht vorhanden sind?

4)    Welche Schritte unternimmt Österreich, um diese Systeme flächendeckend einzuführen?

5)    In der Norm EN 1789:2020 werden kraftunterstützte Beladesysteme als Stand der Technik für das ergonomische Ein- und Ausladen von Patient:innen gefordert. Wie gedenkt das Ministerium sicherzustellen, dass diese Systeme verpflichtend eingesetzt werden, um die Gesundheit der Sanitäter:innen zu schützen?

6)    Welche Kontrollen hat die Arbeitsinspektion im Bereich des Rettungs- und Krankentransportdienstes in den letzten drei Jahren durchgeführt, und wie viele Mängel wurden dabei festgestellt? Welche Konsequenzen folgten daraus?

7)    Plant das Ministerium spezifische Richtlinien oder Förderprogramme, um den Einsatz ergonomischer Hilfsmittel und kraftunterstützter Tragesysteme im Rettungsdienst zu fördern?

8)    Wie wird das Ministerium auf die dokumentierten Missstände reagieren, um die Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 27, Recht auf Arbeit) und die EU-Arbeitszeitrichtlinie im Rettungsdienst sicherzustellen?

9)    Welche Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Prävention von physischen Belastungen und zur Ergonomie werden im Rettungsdienst derzeit angeboten, und wie bewertet das Ministerium deren Wirksamkeit?

10) Gibt es eine bundesweit einheitliche Strategie, um physische und psychische Überlastung im Rettungswesen zu reduzieren?

11) Inwiefern werden Evaluierungen und Schutzmaßnahmen nach ASchG auch auf ehrenamtlich tätige Sanitäter:innen angewandt?

12) Wie soll verhindert werden, dass ehrenamtlich Tätige systematisch geringeren Arbeitsschutz genießen als hauptamtliche Kräfte?