3367/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.09.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kosten für Software und Hardware von nicht-europäischen Anbietern in Ihrem Ressort - wie steht es um digitale Souveränität?

BEGRÜNDUNG

 

Die Regierung hat sich im Regierungsprogramm „Bewusstseinsbildung zum Thema ‚Digitale Souveränität‘“ sowie eine „Berücksichtigung des Faktors digitale (europäische) Souveränität bei Beschaffungen des Bundes“ verordnet.

Diese Initiative ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Gleichzeitig stellt sich aber die Frage, ob es hier nun um einen echten Turbo Richtung Digitaler Souveränität gehen soll oder eher – weiterhin – um Ankündigungspolitik ohne konkrete Folgemaßnahmen.

Um technologische Planungen durchzuführen, bedarf es in aller Regel einer Feststellung des Ist-Zustands, einer Zielsetzung für den Soll-Zustand und der Ausarbeitung – und Durchführung – konkreter Maßnahmen zu Erreichung dieses Soll-Zustands.

Offenbar hakt es aber bereits an der Feststellung des Ist-Zustands: So wurde im März 2025 eine Anfrage zur Herstellung digitaler Souveränität gestellt (721/J)[1], die auch folgende Frage enthielt: „Wie hoch sind die Kosten, die Sie in Ihrem Ressort jährlich für Software und Hardware von nicht-österreichischen und nicht-europäischen Anbietern (insbesondere Microsoft, Oracle, Amazon, Google, Meta, Apple, IBM, SAP, Adobe, Lenovo, HP, Dell, Acer etc) aufwenden? Bitte schlüsseln Sie diese Kosten nach Anbieter auf und führen Sie den Hauptsitz-Staat des jeweiligen Anbieters an.“

In der Anfragebeantwortung 653/AB[2] wurde zwei Monate später lapidar festgehalten: „Die Gesamtkosten für Software und Hardware für 2024 beliefen sich auf 71.706.462,82 €. Eine genauere Auflistung kann aufgrund des hohen Verwaltungsaufwand nicht angeführt werden.“

Innerhalb von zwei Monaten war es offenbar nicht möglich, in – vorliegenden! - Buchhaltungsunterlagen herauszulesen, welche Kosten für außereuropäische Soft- und Hardware in Ihrem Ressort entstehen.

Gerade diese Frage ist aber eine Basisfrage, will man digitale Souveränität wirklich herstellen: Woher bekommen wir aktuell Hard- und Software und was kostet uns das? Aufbauend auf dieser Erkenntnis kann eine Suche nach europäischen Alternativen und ein Kostenvergleich stattfinden.

Diese Anfragebeantwortung war vollkommen ungenügend und ist tatsächlich geeignet, das parlamentarische Interpellationsrecht auszuhebeln.

Art. 52 Abs. 1 B-VG normiert die Befugnis von Nationalrat und Bundesrat, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Diese Befugnis ist Ausdruck des Prinzips der Gewaltenteilung vor dem Hintergrund einer möglichst ausgeglichenen Machtverteilung zwischen den Staatsgewalten. Das Recht der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates, Anfragen an die Bundesregierung bzw. einzelne ihrer Mitglieder zu richten (sog. Interpellations- bzw. Fragerecht), ist ein zentrales Instrument der Kontrolle der Vollziehung durch die Gesetzgebungsorgane.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch sind die Kosten, die Sie in Ihrem Ressort seit 2020 jährlich für Software (inkl. Clouds) und Hardware von nicht-österreichischen und nicht-europäischen Anbietern (insbesondere Microsoft, Oracle, Amazon, Google, Meta, Apple, IBM, Adobe, Lenovo, HP, Dell, Acer etc) aufwenden? Bitte schlüsseln Sie diese Kosten nach Anbieter auf.

 



[1] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/721

[2] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/653/imfname_1688201.pdf