337/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.01.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Barbara Teiber, MA,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend „Kontrollen der Arbeitsinspektion im Jahr 2024“
Die Arbeitsinspektion trägt durch ihre Tätigkeit dazu bei, dass durch geeignete Maßnahmen ein möglichst wirksamer Arbeitnehmer:innenschutz erreicht wird. Zu diesem Zweck hat die Arbeitsinspektion vor allem die Einhaltung der dem Schutz der Arbeitnehmer:innen dienenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen zu überwachen. Die Arbeitsinspektion ist nicht nur Kontroll- und Aufsichtsorgan. Sie hat auch den gesetzlichen Auftrag, die Arbeitgeber:innen zur Erfüllung ihrer Pflichten im Bereich des Arbeitnehmer:innenschutzes anzuhalten und sie nötigenfalls zu unterstützen und zu beraten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Unternehmen und Organisationen fallen bzw. fielen in den Kontrollbereich der Arbeitsinspektionen für das Jahr 2024?
a. Bitte um Auflistung nach Bundesland und Branche.
2. In wie vielen der in Frage 1 genannten Unternehmen und Organisationen führte die Arbeitsinspektion im Jahr 2024 Kontrollen durch?
a. Bitte um Auflistung nach Bundeland und Branche.
3. Inwiefern ist die Sektion 2 Gruppe B ,Arbeitsrecht' in die Kontrollen der Betriebe, Unternehmen und Organisationen eingebunden?
4. Gibt es Aufzeichnungen seitens der Arbeitsinspektion, wie viele Unternehmen und Organisationen eine Kontrolle nicht zugelassen haben?
a. Wenn ja, bitte um Auflistung nach Bundesland und Branche.
b. Wenn ja, um wie viele Verweigerungen der Kontrolle durch die Arbeitsinspektion hat es sich gehandelt?
c. Wenn nein, wieso werden keine Aufzeichnungen geführt?
5. Im Tätigkeitsbericht 2023 der Arbeitsinspektion wird angegeben, dass bei 49,5 % der Kontrollen Gesetzesübertretungen stattgefunden haben. Genauer gesagt waren es 94.472 Fälle im technischen und arbeitshygienischen Arbeitsschutz (+ 13 % im Vergleich zum Vorjahr 2022) und um 7.451 Fälle im Verwendungsschutz (+ 11,7 % im Vergleich zum Vorjahr 2022). Wie erklären Sie sich diesen Anstieg gerade im Verwendungsschutz, zB. Arbeitszeit und Einhaltung des Mutterschutzes, im Vergleich zum Vorjahr 2022?
6. Wie hoch ist der Prozentsatz an Gesetzesübertretungen der Kontrollen im Jahr 2024? (Bitte um genaue Auflistung nach Gesetzesübertretungen im technischen und arbeitshygienischen Arbeitsschutz & im Verwendungsschutz.)
7. Im Tätigkeitsbericht 2023 der Arbeitsinspektion wird außerdem angegeben, dass insgesamt 1.171 Strafanzeigen erstattet wurden, das entspricht ca. 2 % aller Kontrollen und es handelt sich hierbei um einen Anstieg um 16,7 % im Vergleich zum Vorjahr 2022. Wie erklären Sie sich diesen Anstieg?
a. Um welche Straftatbestände handelte es sich bei den 1.171 Strafanzeigen im Konkreten?
8. Zu wie vielen Strafanzeigen kam es im Jahr 2024? (Bitte auch um genaue Nennung der konkreten Straftatbestände.)