3406/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.09.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Kegler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Gender Reports für den österreichischen Kunst- und Kultursektor
BEGRÜNDUNG
Mit dem im September 2024 veröffentlichten „Gender Report im Bereich Kunst und Kultur 2017-2021“ liegt eine umfassende, fundierte und statistisch belastbare Datenbasis für die Geschlechterverteilung im geförderten österreichischen Kunst- und Kultursektor der Jahre 2017-2021 vor. Der Bericht zeigt deutlich, dass Anspruch und Wirklichkeit in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit weit auseinanderklaffen:
Frauen sind – trotz oftmals besserer Qualifikationen – nach wie vor in Führungspositionen sowie bei den Gehältern stark unterrepräsentiert. Gleichzeitig sind sie überdurchschnittlich häufig von prekären, atypischen und unzureichend abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen betroffen. Auch non-binäre Personen finden sich in Führungspositionen bislang kaum wieder.
Für wirksame Gleichstellungsmaßnahmen wäre eine verlässliche und vergleichbare Datenlage unabdingbar, doch gerade hier bestehen noch erhebliche Defizite in Transparenz und Vergleichbarkeit der Länderberichte.
Zwar existieren grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen und Strategien zur Förderung der Gleichstellung bereits, ihre tatsächliche Umsetzung hängt jedoch maßgeblich vom politischen Willen und dem Engagement der Führungsebenen ab. Der Bericht macht deutlich, dass Gleichstellung im Kunst- und Kultursektor durchaus erreichbar ist – vorausgesetzt, die vorhandenen Instrumente werden konsequent angewendet und weiterentwickelt.
Der Bericht formuliert auf Basis dieser Erkenntnisse folgende Empfehlungen:
1. Frauenförderpläne und Gender Mainstreaming:
○ Verpflichtende Frauenförderpläne für größere Institutionen.
○ Anwendung von Gender Mainstreaming und Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt.
2. Aus- und Weiterbildung:
○ Führungspersonal, insbesondere Männer, sollen verpflichtend in Gender-Kompetenz und Diversity-Management geschult werden.
○ Bewusstseinsbildung in allen Sparten durch Schulungen und Weiterbildung.
3. Prekarisierung bekämpfen:
○ Maßnahmen gegen prekäre Arbeitsverhältnisse in großen und kleinen Institutionen.
○ Wiedereinsetzung der interministeriellen Arbeitsgruppen (IMAG) zur Verbesserung der sozialen Lage von Künstler:innen.
4. Datenlage verbessern:
○ Länder verpflichten, standardisierte Förderdaten im Sinne des Gender Budgetings zu liefern.
○ Parallel laufende Sparten-Erhebungen statt in 5-Jahres-Abständen, da sonst Datenlücken zu groß.
5. Vertiefte Analysen:
○ Spezielle Untersuchungen großer, repräsentativer Institutionen (auch wenn dadurch Anonymität aufgegeben wird).
○ Folgestudien mit intersektionalem Fokus (Geschlecht, Herkunft, Alter, Klasse, sexuelle Orientierung, Behinderung etc.).
○ Studien zur Vereinbarkeit von Familie und künstlerischen Berufen (Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuung etc.).
Die letzte Regierung hat damit eine Datenlage geschaffen, auf deren Basis nun Maßnahmen abgeleitet werden müssen. Die Umsetzung der im Bericht genannten Empfehlungen ist nicht nur eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit, sondern auch der Sicherung des kulturellen Potentials Österreichs. Ohne verbindliche Gleichstellungsmaßnahmen verliert der Sektor an Innovationskraft und Glaubwürdigkeit.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Welche Schritte hat Ihr Ressort gesetzt, um die Entwicklung und Umsetzung von Frauenförderplänen in größeren Kunst- und Kulturinstitutionen sicherzustellen?
2. Wird die Einhaltung von Gender Mainstreaming künftig verbindlich an die Vergabe öffentlicher Fördergelder gekoppelt?
3. Plant Ihr Ressort, die Vergabe öffentlicher Förderungen künftig an die Vorlage von Gleichstellungsplänen, Einkommensberichten und Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt in Institutionen zu binden?
4. Welche konkreten Schritte werden gegen die zunehmende Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen im Kulturbereich unternommen?
5. Wie wird Ihr Ressort die Bundesländer anhalten, ihre Förderdaten standardisiert und im Sinne des Gender Budgetings offenzulegen? Wenn ja, ab wann ist mit einer verpflichtenden Standardisierung zu rechnen?
6. Ist geplant, den Erhebungsrhythmus für Gender Reports von fünf Jahren auf kürzere Intervalle zu verkürzen?
7. Wird Ihr Ministerium künftig auch intersektionale Dimensionen (Alter, Herkunft, soziale Klasse, sexuelle Orientierung, Behinderung) systematisch in die Erhebungen aufnehmen?
8. Sind seitens Ihres Ministeriums spezielle Studien zu großen, repräsentativen Kulturinstitutionen vorgesehen, um die dortigen Geschlechterverhältnisse sichtbar zu machen?
9. Sind seitens Ihres Ministeriums Studien zur Vereinbarkeit von Familie und künstlerischen Berufen (Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuung etc.). vorgesehen?