3408/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. Alexander Petschnig
an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
betreffend Eigenes KFZ-Kennzeichen-Kürzel für die Freistadt Rust
Die Freistadt Rust ist als Stadt mit eigenem Statut Österreichs kleinster politischer Bezirk und teilt sich mit der Landeshauptstadt Eisenstadt das amtliche Kfz-Kenn-zeichen-Kürzel „E“.
Schon seit langer Zeit besteht in der Freistadt Rust der verbreitete Wunsch, als eigener politischer Bezirk auch ein eigenes Kfz-Kennzeichen-Kürzel zu besitzen. Aus unerfindlichen Gründen wurde dieses Vorhaben bislang jedoch nicht in die Realität umgesetzt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nachstehende
Anfrage
1. Welche legistischen Schritte wären nötig, damit die Freistadt Rust ein eigenes Kfz-Kennzeichen-Kürzel bekommt?
a. Wurden schon Schritte dahingehend gesetzt?
i. Wenn nein, gibt es Bestrebungen weitere Schritte dies-bezüglich zu setzen?
2. Liegt im Bundesministerium bereits ein entsprechender Antrag der Freistadt Rust auf ein eigenes Kfz-Kennzeichen-Kürzel vor?
a. Wenn ja, wie wurde dieses Anliegen beurteilt?
3. Mit welchem Zeithorizont muss zwischen Antragstellung durch die Freistadt Rust und der Genehmigung durch das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur gerechnet werden?
4. Mit welchem eigenen Kfz-Kennzeichen-Kürzel dürfen die Einwohner der Freistadt Rust nach positiver Erledigung rechnen?
5. Welche Kosten könnten der Freistadt Rust durch die Einführung eines eigenen Kfz-Kennzeichen-Kürzels entstehen?
6. Besteht eine gesetzliche Pflicht für Fahrzeughalter, ihr amtliches Kfz-Kenn-zeichen mit dem Kürzel „E“ auf das neue, eigene Kfz-Kennzeichen-Kürzel umzustellen?
7. Könnten dem einzelnen Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz in der Freistadt Rust Kosten durch die Einführung eines eigenen Kfz-Kennzeichen-Kürzels entstehen?
8. Wie steht das Bundesministerium dem Anliegen der Freistadt Rust auf ein eigenes Kfz-Kennzeichen-Kürzel grundsätzlich gegenüber?
9. Welche anderen Gebietskörperschaften ohne eigenes Kfz-Kennzeichen haben seit 2015 ein solches bisher beantragt?
a. Wie wurde diese Anträge beschieden?