3426/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christofer Ranzmaier
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Versetzung der Dornenkrone am Timmelsjoch
Am 21. September 2024 wurde die Dornenkrone am Timmelsjoch von den Schützen-bünden Nord-, Süd- und Welschtirols sowie den Gemeinden St. Leonhard, Moos und Sölden feierlich errichtet.[1]
Ein Vermessungsgutachten der Abteilung Geoinformation des Landes Tirol vom 01.10.2024 (GZ 260/241-2024) stellte fest, dass die Dornenkrone innerhalb des in Art. 17 Abs. 1 des Grenzvertrages von 1994 festgelegten 5-Meter-Grenzstreifens aufgestellt worden war. Daraufhin richtete die BH Imst mit Schreiben vom 17.10.2024 (GZ IM-G-SÖL/4-2024) eine Aufforderung an die Gemeinde Sölden („als maßgeblich an der Aufstellung Beteiligter“), die Anlage unverzüglich zu versetzen. Dieses Schreiben wurde unter anderem dem Landeskommandanten der Tiroler Schützen sowie dem Verfassungsdienst der Tiroler Landesregierung zur Kenntnis gebracht. Der Südtiroler Schützenbund (SSB) wurde als ebenfalls maßgeblich Beteiligter hingegen nicht informiert.
In der Folge wurde die Dornenkrone einige Meter versetzt und nach Darstellung der Behörden damit „rechtskonform“ aufgestellt. In der Tiroler Landtagsanfrage der Abg. Gudrun Kofler blieb die Frage nach den tatsächlichen Hintergründen unbeantwortet, da LH-Stv. Geisler auf die Zuständigkeit des Bundes verwies: Die Vollziehung des Staatsgrenzgesetzes erfolge in mittelbarer Bundesverwaltung und falle damit nicht in seinen Bereich.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
1. Wer hat der Abteilung „Geoinformation“ den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens über die Position der Dornenkrone erteilt?
2. Wie ist der Auftraggeber auf die rechtswidrige Position der Dornenkrone aufmerksam geworden?
3. Welche behördlichen Genehmigungen waren für die Aufstellung der Dornen-krone nötig?
4. Warum wurde im Zuge eines allfälligen Genehmigungsverfahrens nicht die Rechtswidrigkeit des Vorhabens in Bezug auf seine Position moniert?
6. Wer ist/sind die Eigentümer der Dornenkrone?
7. Warum wurde der Beseitigungsauftrag an die Gemeinde Sölden als „maßgeblich an der Aufstellung Beteiligter“ gerichtet?
8. Warum wurde der Auftrag in einem formlosen Schreiben und nicht wie gesetzlich vorgesehen im Bescheidwege erteilt?
9. Warum wurde das Schreiben über die Aufforderung zur Beseitigung der Anlage nicht dem SSB bzw. Roland Seppi zur Kenntnis gereicht?