3427/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.09.2025
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ANFRAGE

des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger

an den Bundeskanzler

betreffend NGO-Business: 40.000 € für KASSANDRA* - Frauen*- und Familien-beratungsstelle

 

 

Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an das Bundeskanzleramt zum NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Bundeskanzleramt seit Jahren die NGO „KASSANDRA* - Frauen*- und Familienberatungsstelle“.

 

Der Verein unterstützt Frauen* dabei, soziale, psychische, rechtliche und ökonomische Probleme zu bewältigen, die oft mit der Rolle als Frau* in der Gesellschaft verbunden sind.[2] Bereits auf der Website wird klar, dass es hierbei jedoch nicht um biologische Frauen geht, sondern auch um jene die sich nicht ihres Geschlechts bewusst sind.

 

„KASSANDRA“ wurde unter der schwarz-grünen Bundesregierung in der zurück-liegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 23.10.2024 vom BKA mit über 440.000 € gefördert. Auch in der Ampelregierung von ÖVP, SPÖ und NEOS fördert das BKA den Verein weiterhin mit 40.000,00 € alleine im Zeitraum 24.10.2024 25.06.2025.

 

Welchen Mehrwert der Verein stiftet, der eine staatliche Alimentierung rechtfertigen würde, bleibt unklar. Es handelt sich augenscheinlich um eine Organisation mit starker ideologischer Prägung, für welche Steuermittel aufgewendet werden.

 

Das Konzept der NGO scheint jedenfalls erfolgreich zu sein. Das Team umfasst 5 Personen.[3]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „KASSANDRA“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann erfolgte die Kontrolle?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „KASSANDRA“ erbracht?

2.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „KASSANDRA“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann erfolgte die Kontrolle?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „KASSANDRA“ erbracht?

3.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der NGO „KASSANDRA“ seit dem 24.10.2024 teil?



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2741
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2289

[2]    https://www.frauenberatung-kassandra.at/ (abgerufen am 19.09.2025)

[3]    https://www.frauenberatung-kassandra.at/team.html (abgerufen am 19.09.2025)