3431/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.09.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Tina Angela Berger
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Ausbleiben zugesagter Förderungen für den Männernotruf
Der Männernotruf ist eine anonyme, österreichweite Anlaufstelle und steht Männern in Krisen- oder Gewaltsituationen 24 Stunden täglich und kostenlos zur Verfügung. Berichten zufolge sollen bereits zugesagte Förderungen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aus Spargründen ausgeblieben sein, was die Einrichtung dazu zwingt, ab Juli eine „Sommerpause“ von mehreren Monaten einzulegen.[1]
Wie wichtig die Anlaufstelle ist, wurde durch ein Interview des Leiters des Männer-notrufs im Dezember 2024 klar. Daraus ergab sich, dass im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Anrufe um 40 Prozent zugenommen hat und allein im November 2024 673 Anrufe eingegangen sein sollen. Es rufen vermehrt jüngere Männer an, die Hauptziel-gruppe hat sich auf 25- bis 40-Jährige verschoben.[2]
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Sind bereits zugesagte Förderungen an den Männernotruf tatsächlich nicht ausbezahlt worden?
2. Wie hoch war die zugesagte Fördersumme, die nicht ausbezahlt wurde?
3. In welcher Höhe wurde der Männernotruf in den Jahren 2020 bis 2024 seitens Ihres Ressorts subventioniert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
4. Was sind die konkreten Gründe für das Ausbleiben der bereits zugesicherten Fördersumme?
5. Wie hoch ist die Zahl jener Männer, die in den Jahren 2020 bis 2024 Opfer von Gewalt wurden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern)
6. Welche weiteren Anlaufstellen gibt es für Männer in Krisen- oder Gewalt-situationen in den jeweiligen Bundesländern?
7. In welcher Höhe werden diese Einrichtungen im Jahr 2025 von Ihrem Ressort gefördert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Einrichtung und Höhe der Förderung)
8. In welcher Höhe wurden diese Einrichtungen in den Jahren 2020 bis 2024 von Ihrem Ressort gefördert (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Einrichtung und Höhe der Förderung)
9. Welche spezifischen Maßnahmen zur Gewaltprävention für Männer gibt es seitens Ihres Ressorts?
10. Warum ist kein Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Männern nach dem Vorbild des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen geplant?
11. Was sind die Gründe dafür, die „Männerpolitische Grundsatzabteilung“ nicht wieder einzuführen?