3432/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Fürtbauer
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerliche Behandlung von Kunstgegenständen
Der Geschäftsführer des Bundesgremiums des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels Dr. Harald Sippl, fordert eine Reduktion des USt-Satzes auf den Handel mit Kunstgegenständen. In der aktuellen Stunde vom 10. Juli 2025 wurde diese Forderung an Herrn Vizekanzler Andreas Babler weitergetragen. Dieser meinte nur, dass die Unterstützung des Kunstmarktes durch steuerliche Entlastungen aktuell nicht möglich sei.[1]
Die konkreten Forderungen von Herrn Dr. Sippl sehen folgendermaßen aus:
„In letzter Zeit haben etliche EU-Mitgliedstaaten, die über bedeutende Kunsthandels-märkte verfügen (wie Deutschland, Frankreich und Italien), den Umsatzsteuersatz für den Handel mit Kunstgegenständen massiv reduziert. Dies bringt den österreichischen Kunsthandel unter Druck. Die Politik hat dies erkannt und so findet sich im Regierungsprogramm 2025 – 2029 (S. 204) die Forderung nach einer Prüfung vom steuerlichen Anreizen für den Handel mit Kunstgegenständen (Umsatzsteuersatz, steuerliche Absetzbarkeit für Kunstankäufe).
Einleitung:
Der Kunstmarkt spielt eine bedeutende Rolle in der kulturellen und wirtschaftlichen Landschaft Österreich. Maßnahmen wie die Reduktion des Umsatzsteuersatzes auf den Handel mit Kunstgegenständen und die steuerliche Absetzbarkeit von Kunst-ankäufen würden die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Kunsthandels stärken und die kulturelle Vielfalt fördern. Darüber hinaus würden (junge) österreichische Künstlerinnen und Künstler profitieren.
Umsatzsteuersatz auf den Handel mit Kunstgegenständen in Österreich:
Seit dem 1.1.2016 beträgt der Umsatzsteuersatz auf Kunstgegenstände 13%, davor 10%. In der „Corona-Zeit“ wurde dieser Steuersatz temporär auf 5% reduziert, was zu einer spürbaren Intensivierung der Geschäftstätigkeit führte.
Vergleich mit Deutschland, Frankreich und Italien:
Diese EU-Mitgliedsstaaten beherbergen prominente Kunsthandelsplätze und haben zur Sicherung der Standorte den Umsatzsteuersatz auf den Handel mit Kunstgegen-ständen massiv reduziert. Aktuell sind dies DE: 7%; FR: 5,5%; IT: 5%. Es ist evident, dass die derzeitige Situation einen massiven Nachteil für den österreichischen Kunstmarkt und für österreichische Künstlerinnen und Künstlern darstellt.
Der österreichische Kunsthandel fordert daher eine Reduktion des Umsatzsteuer-satzes auf den Handel mit Kunstgegenständen auf max. 10%. Falls europarechtlich zulässig, auf einen noch niedrigeren Satz.
Steuerliche Behandlung des Ankaufs von Kunstgegenständen:
Eine weitere Maßnahme zur Attraktivierung des Kunsthandelsstandortes Österreich ist die steuerliche Begünstigung des Ankaufs von Kunstgegenständen.
Gedacht ist hierbei an einen Freibetrag, dieser würde die Bemessungsgrundlage für Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer reduzieren. Im Effekt würde dies einen wichtigen Impuls für den österreichischen Kunstmarkt bzw. eine direkte Förderung von Künstlern bedeuten. Da daran gedacht ist, diese Möglichkeit nur beim Erwerb bzw. der Erhaltung von Kunstgegenständen einzuräumen, die überwiegend öffentlich zugänglich sind bzw. der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden, sind auch positive Effekte für den Tourismus und Österreich als Kulturnation an sich zu erwarten.
Weitere Eckpunkte zur Konkretisierung unserer Überlegungen:
· Definition Kunstgegenstände: Hier würden wir uns an die Ziffern Z10 bis 13 der Anlage 2 zu § 10 Abs. 3 und § 24 UStG (Kunstgegenstände, Briefmarken, Sammlungen, Antiquitäten) anlehnen.
· Die Kunstgegenstände sollten überwiegend, d.h. mehr als 6 Monate im Jahr, öffentlich zugänglich sein bzw. wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung stehen.
· Die Höhe des Freibetrages sollte sich als 9% vom Kaufpreis bzw. der Kosten der Erhaltungsmaßnahme, maximal jedoch Euro 20.000,- pro Jahr berechnen.
· Die Geltendmachung des Freibetrages durch den Erwerber ist nur möglich, wenn dieser den Kunstgegenstand innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht weiter veräußert. Nach diesen fünf Jahren endet auch die Frist zur Verpflichtung zur öffentlichen Zugänglichmachung bzw. zur Verfügung Stellung an die Wissenschaft.
· Die oben skizzierten Möglichkeiten sollten sowohl Privaten als auch Unternehmungen zur Verfügung stehen, daher entsprechende Regelungen bei Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer.“
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie bewertet Ihr Ressort die Wettbewerbsnachteile für den österreichischen Kunsthandel im Vergleich zu anderen EU-Staaten?
2. Ist geplant, den Umsatzsteuersatz für den Handel mit Kunstgegenständen bis 2029 noch zu senken?
a. Falls ja, bis wann ist mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu rechnen?
b. Gab es diesbezüglich schon Gespräche Ihres Ressorts mit dem BMF?
c. Falls nein, warum wird trotz klarer Wettbewerbsnachteile und trotz explizitem Auftrag im Regierungsprogramm keine Senkung des Umsatz-steuersatzes angestrebt?
3. Welche europarechtlichen Rahmenbedingungen bestehen derzeit hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Kunstgegenständen?
a. Inwiefern könnten diese Rahmenbedingungen eine Reduktion des österreichischen Umsatzsteuersatzes auf unter 10 % ermöglichen?
4. Ist dem Ressort bekannt, dass der temporär reduzierte Umsatzsteuersatz von 5% in der COVID-19-Zeit zu einer nachweislichen Belebung des Kunsthandels geführt hat?
5. Teilt das Ressort die Einschätzung, dass eine dauerhafte Reduktion auf 5% oder 7% einen ähnlichen Impuls bringen könnte?
6. Wird derzeit innerhalb des Ressorts an einem Modell zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kunstankäufen gearbeitet?
7. Gibt es Überlegungen, einen Freibetrag für Kunstankäufe einzuführen, sofern die Werke für die Öffentlichkeit oder Wissenschaft zugänglich gemacht werden?
8. Gibt es aus Sicht des Ressorts steuerliche oder rechtliche Bedenken gegen eine derartige Maßnahme?
9. Wurden die Folgen der Umsetzung der Forderung bereits geprüft?
a. Falls ja, zu welchem Ergebnis kam man?
b. Falls nein, wird eine Prüfung noch erfolgen?