3433/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.09.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christofer Ranzmaier

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Folgeanfrage zu Anfrage 1188/J „Bargeldlose Zahlung an öffentlichen Parkplätzen“

 

 

In der Antwort 1177/AB[1] auf die schriftliche Anfrage 1188/J betreffend bargeldlose Zahlung an öffentlichen Parkplätzen[2] vom 25. April 2025 wird mehrfach auf die Privatautonomie verwiesen. Demnach können Zahlungsmodalitäten frei vertraglich vereinbart werden. Dabei wird jedoch offengelassen, inwieweit dies auch für Einrichtungen gilt, in denen hoheitliche Aufgaben erfüllt bzw. behördliche Dienst-leistungen angeboten werden.

 

Ein Beispiel: Im Ämterzentrum Kufstein, in dem unter anderem das Finanzamt und das AMS untergebracht sind, werden Nutzer aufgefordert, etwaige Parkgebühren ausschließlich bargeldlos zu entrichten. Dies geschieht auf Grundlage eines Vertrags mit einem privaten Betreiber, der österreichweit zahlreiche Parkplätze und Garagen betreibt. Dort stellt die Möglichkeit der Bargeldzahlung zumeist kein Problem dar. Offenbar wurden die Konditionen, die eine Bargeldzahlung ausschließen, von öffentlichen Stellen mitgetragen oder zumindest akzeptiert.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wurde der Vertrag zur bargeldlosen Abwicklung der Parkgebühren im Ämterzentrum Kufstein unter Mitwirkung oder Zustimmung des Bundes-ministeriums für Finanzen (BMF) oder einer nachgeordneten Dienststelle abgeschlossen?
  2. Hat das BMF vor Abschluss des genannten Vertrags oder in dessen Folge eine Stellungnahme abgegeben oder sich anderweitig zur Einschränkung der Zahlungsmittelwahl geäußert?
  3. Wurde im Rahmen dieses Vertrags explizit auf die Möglichkeit einer Barzahlung verzichtet?
    1. Wenn ja, auf wessen Veranlassung?
  4. Welche rechtlichen, politischen oder verwaltungspraktischen Gründe sieht das BMF für die faktische Ausschließung der Barzahlung in einem Gebäude, das von Behörden des Bundes (z. B. Finanzamt) genutzt wird?
  5. Welche Maßnahmen ergreift das BMF, um sicherzustellen, dass der geplante verfassungsrechtliche Schutz des Bargeldes nicht durch vertragliche Konstruktionen unter Beteiligung des Bundes oder seiner Beteiligungen (z. B. BIG) ausgehöhlt wird?
  6. Teilt das BMF die Auffassung, dass bei Verträgen, an denen Bundesbehörden oder Bundesbeteiligungen wie die BIG beteiligt sind, eine besondere Verantwortung hinsichtlich Inklusion und Wahlfreiheit beim Zahlungsmittel besteht?
  7. Gibt es interne Richtlinien oder Empfehlungen an Bundesbehörden sowie ausgelagerte Unternehmen, in Verträgen mit Dritten die Barzahlung grund-sätzlich als Option sicherzustellen?
  8. Wurden seitens des BMF oder der BIG Evaluierungen bestehender Verträge in Hinblick auf die Wahlfreiheit des Zahlungsmittels – insbesondere Barzahlung – durchgeführt oder ist eine solche Evaluierung geplant?
  9. Ist dem BMF bekannt, in wie vielen von der BIG verwalteten oder im Eigentum der BIG stehenden Objekten die Möglichkeit zur Barzahlung (z. B. bei Parkgebühren) nicht mehr besteht?
    1. Wenn ja, bitte um Auflistung.


[1]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/1177

[2]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/1188