Eingelangt am 26.09.2025
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Christofer Ranzmaier
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend
Folgeanfrage zu Anfrage 1188/J „Bargeldlose Zahlung an
öffentlichen Parkplätzen“
In
der Antwort 1177/AB
auf die schriftliche Anfrage 1188/J betreffend bargeldlose Zahlung an
öffentlichen Parkplätzen
vom 25. April 2025 wird mehrfach auf die Privatautonomie verwiesen. Demnach
können Zahlungsmodalitäten frei vertraglich vereinbart werden. Dabei
wird jedoch offengelassen, inwieweit dies auch für Einrichtungen gilt, in
denen hoheitliche Aufgaben erfüllt bzw. behördliche Dienst-leistungen
angeboten werden.
Ein
Beispiel: Im Ämterzentrum Kufstein, in dem unter anderem das Finanzamt und
das AMS untergebracht sind, werden Nutzer aufgefordert, etwaige
Parkgebühren ausschließlich bargeldlos zu entrichten. Dies geschieht
auf Grundlage eines Vertrags mit einem privaten Betreiber, der
österreichweit zahlreiche Parkplätze und Garagen betreibt. Dort
stellt die Möglichkeit der Bargeldzahlung zumeist kein Problem dar.
Offenbar wurden die Konditionen, die eine Bargeldzahlung ausschließen,
von öffentlichen Stellen mitgetragen oder zumindest akzeptiert.
In
diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister
für Finanzen nachstehende
Anfrage
- Wurde der Vertrag zur bargeldlosen Abwicklung der Parkgebühren
im Ämterzentrum Kufstein unter Mitwirkung oder Zustimmung des Bundes-ministeriums
für Finanzen (BMF) oder einer nachgeordneten Dienststelle
abgeschlossen?
- Hat das BMF vor Abschluss des genannten Vertrags oder
in dessen Folge eine Stellungnahme abgegeben oder sich anderweitig zur
Einschränkung der Zahlungsmittelwahl geäußert?
- Wurde im Rahmen dieses Vertrags explizit auf die
Möglichkeit einer Barzahlung verzichtet?
- Wenn ja, auf wessen Veranlassung?
- Welche rechtlichen, politischen oder verwaltungspraktischen
Gründe sieht das BMF für die faktische Ausschließung der
Barzahlung in einem Gebäude, das von Behörden des Bundes
(z. B. Finanzamt) genutzt wird?
- Welche Maßnahmen ergreift das BMF, um
sicherzustellen, dass der geplante verfassungsrechtliche Schutz des
Bargeldes nicht durch vertragliche Konstruktionen unter Beteiligung des
Bundes oder seiner Beteiligungen (z. B. BIG) ausgehöhlt wird?
- Teilt das BMF die Auffassung, dass bei Verträgen,
an denen Bundesbehörden oder Bundesbeteiligungen wie die BIG
beteiligt sind, eine besondere Verantwortung hinsichtlich Inklusion und
Wahlfreiheit beim Zahlungsmittel besteht?
- Gibt es interne Richtlinien oder Empfehlungen an
Bundesbehörden sowie ausgelagerte Unternehmen, in Verträgen mit
Dritten die Barzahlung grund-sätzlich als Option sicherzustellen?
- Wurden seitens des BMF oder der BIG Evaluierungen
bestehender Verträge in Hinblick auf die Wahlfreiheit des
Zahlungsmittels – insbesondere Barzahlung – durchgeführt
oder ist eine solche Evaluierung geplant?
- Ist dem BMF bekannt, in wie vielen von der BIG
verwalteten oder im Eigentum der BIG stehenden Objekten die
Möglichkeit zur Barzahlung (z. B. bei Parkgebühren) nicht
mehr besteht?
- Wenn ja, bitte um Auflistung.