3448/J XXVIII. GP
Eingelangt am 29.09.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Symbolik oder Substanz: Regierungsmaßnahmen in den „16 Tagen gegen Gewalt an Frauen“
Die jährlich stattfindende internationale Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ erstreckt sich vom 25. November – dem Gedenktag für alle Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden – bis zum 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte. In diesem Zeitraum werden weltweit Initiativen gesetzt, um das Ausmaß sowie die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen sichtbar zu machen. Zugleich soll verdeutlicht werden, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen nicht nur eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellt, sondern auch tiefgreifende Folgen sowohl für die Betroffenen selbst als auch für die Gesellschaft insgesamt mit sich bringt.
Da es sich hierbei um eine Querschnittsmaterie handelt, die zahlreiche Politikfelder – etwa Gleichstellung und Soziales – berührt, ist es von besonderer Bedeutung, dass diese Zeitspanne, aber auch darüber hinaus nachhaltige Maßnahmen gesetzt und unterstützt werden.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten Projekte, Veranstaltungen oder Kampagnen werden im Rahmen der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ heuer von Ihrem Ressort initiiert bzw. veranstaltet?
2. Welche externen Initiativen oder Organisationen werden in diesem Zusammenhang heuer von Ihrem Ressort (ganz oder teilweise) gefördert oder unterstützt?
3. In welcher Höhe werden für die unter 1. und 2. genannten Maßnahmen jeweils finanzielle Mittel aufgewendet? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Projekt/Organisation)
4. Welche begleitenden Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen (z.B. Medienkampagnen, Social-Media-Aktivitäten, Broschüren, Plakataktionen) werden heuer während der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ von Ihrem Ressort durchgeführt?
a. Wie hoch werden die dafür anfallenden Kosten für diese Öffentlich-keitsarbeit, aufgeschlüsselt nach einzelnen Maßnahmen geschätzt?
5. Inwieweit gibt es ressortübergreifende Koordinierungen oder Kooperationen mit anderen Bundesministerien im Rahmen der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“?
6. Werden – über den Zeitraum der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ hinaus – nachhaltige Projekte gestartet oder verstärkt, die im unmittelbaren Zusammen-hang mit dieser Kampagne stehen (z.B. Ausbau von Beratungsstellen, Hotline-Angeboten, Schutzunterkünften)?
7. Welche budgetären Mittel werden insgesamt heuer für Maßnahmen im Zusammenhang mit den „16 Tagen gegen Gewalt an Frauen“ vorgesehen bzw. verausgabt?
8. Auf welcher Grundlage wird die Wirksamkeit der heuer gesetzten Maßnahmen überprüft und evaluiert?
9. Wie hoch sind die heurigen Personalkosten Ihres Ressorts (inklusive Arbeits-zeitaufwand der Mitarbeiter im Ressort) für die Vorbereitung und Durchführung der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“?
10. Welche Kosten sind von Ihrem Ressort für externe Dienstleister (z.B. für Öffentlichkeitsarbeit, Eventorganisation, Begleitmaterialien) für die kommenden „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ kalkuliert?
11. Übersteigen die heuer von Ihrem Ressort kalkulierten Kosten für die „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ die ausgegebenen Mittel des Jahres 2024?
a. Wenn ja, um wie viel?
b. Wenn nein, wie viel und wo wurde eingespart?