3452/J XXVIII. GP
Eingelangt am 29.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Stromausfall in der Justizanstalt Wien-Josefstadt
Wie wien.orf.at am 11. September 2025 erstmalig berichtete, mussten aufgrund starker Regenfälle infolge eines teilweisen Wassereinbruchs und Stromausfällen in der Wiener Justizanstalt Josefstadt, die davon betroffenen Abteilungen geschlossen und die in diesen inhaftierten Personen in andere Anstalten überstellt werden.[1]
Am 12. September 2025 berichtete abermals wien.orf.at darüber, dass der Strom-ausfall noch nicht behoben werden konnte. Die gesamte Elektrik in einem Gebäude-trakt sei betroffen, das genaue Ausmaß des Schadens stehe aber noch nicht fest. Weiters:
„[…] Jene Häftlinge, die in andere Gefängnisse verlegt worden waren, sollen laut Weigl vorerst noch dort bleiben: ‚Wir wissen nicht, wie lange das dauern wird.‘
Das Wiener Straflandesgericht wird saniert
Vom Wasserschaden betroffen waren nach APA-Informationen die Jugendabteilung in der JA Josefstadt sowie die Abteilung für den Maßnahmenvollzug, wo psychisch kranke Personen untergebracht sind. Letztere wurden in die JA Göllersdorf verlegt, 23 Burschen kamen in das neue Jugendgefängnis am JA Münnichplatz in Wien-Simmering, das bis Jahresende den Vollbetrieb aufnehmen soll. Insgesamt wurden laut einer Sprecherin des Justizministeriums 80 Inhaftierte verlegt.
Wassereinbruch durch starken Regenfall
Der Wassereinbruch hatte sich infolge der starken Regenfälle am Mittwoch im Bereich von Sanierungsarbeiten am Gebäude ereignet. Wie aus informierten Kreisen zu erfahren war, dürften Bauarbeiter im Dachbereich für Flämmarbeiten offen gelegte Flächen vermutlich nicht ordentlich abgedeckt gehabt haben. Als die heftigen Regengüsse einsetzten, drang dann Wasser ins Innere. Betroffen war vor allem das oberste Stockwerk der JA. Es kam zu Stromausfällen. Die am stärksten betroffenen Abteilungen wurden notgedrungen geschlossen.
Die Erhebungen, was ursächlich für den Regenwassereintritt war, sind noch im Gange. Endgültiges Ergebnis gibt es noch keines. Ein kleiner Teil der Häftlingsbelegschaft musste in andere Anstalten oder andere Gebäudetrakte verlegt werden. Die allgemeine Sicherheit sowie die Sicherheit der Inhaftierten und Beschäftigten in der Justizanstalt sei jedoch zu jedem Zeitpunkt gegeben gewesen, wie das Justizministerium betonte.
Volksanwaltschaft beobachtet Betreuung
‚Uns wurde seitens der Anstaltsleitung bestätigt, dass gestern 23 Jugendliche an den Münnichplatz übersiedelt sind. Was aufgrund schlechtem Projektmanagement bisher nicht möglich war, hat ‚Höhere Gewalt‘ jetzt zuwege gebracht. Nämlich dass diese Jugendlichen jetzt dort sind, wo sie sein sollten‘, reagierte die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gabriela Schwarz auf die jüngsten Entwicklungen.
Die Volksanwaltschaft werde „genau beobachten, ob die nun insgesamt 39 Jugendlichen auf Dauer am Münnichplatz bleiben und dort auch entsprechend betreut werden“, kündigte Schwarz an. Gegenüber der APA lobte Schwarz das Team der JA Josefstadt, das seit dem Wassereintritt ‚hervorragendes Krisenmanagement‘ betreibe.“[2]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten Abteilungen / Gebäudeteile der Justizanstalt mussten infolge des Wassereinbruchs geschlossen werden?
a. Für welchen Zeitraum müssen diese Abteilungen / Gebäudeteile der Justizanstalt geschlossen werden?
b. Wie viele Häftlinge sind von der Schließung betroffen?
2. Welche konkreten Abteilungen / Gebäudeteile der Justizanstalt mussten infolge des Stromausfalls geschlossen werden?
a. Für welchen Zeitraum müssen diese Abteilungen / Gebäudeteile der Justizanstalt geschlossen werden?
b. Wie viele Häftlinge sind von der Schließung betroffen?
3. Wurden Häftlinge innerhalb der Justizanstalt verlegt?
a. Wenn ja, wie viele Häftlinge wurden intern verlegt?
4. Wurden Häftlinge in andere Justizanstalten überstellt?
a. Wenn ja, wie viele Häftlinge wurden überstellt?
5. In welchem konkreten Zeitraum und in welchen konkreten Abteilungen / Gebäudeteile der Justizanstalt war die Stromversorgung außer Kraft?
6. Kam es während der Überstellung von Häftlingen in andere Justizanstalten zu Zwischenfällen?
a. Wenn ja, inwiefern?
7. Kam es während der Verlegung von Häftlingen innerhalb des Justizanstalt zu Zwischenfällen?
a. Wenn ja, inwiefern?
8. Wie lange müssen Häftlinge, die innerhalb der Justizanstalt in andere Abteilungen verlegt wurden, an diesen Orten bleiben?
9. Wie lange müssen Häftlinge, die in andere Justizanstalten überstellt wurden, in diesen bleiben?
10. Welche Kosten sind aufgrund des Wassereinbruchs / des Stromausfalls entstanden?
a. Wer hat diese Kosten zu tragen?
11. Welche Kosten sind aufgrund der Verlegung / Überstellung von Häftlingen entstanden?
a. Wer hat diese Kosten zu tragen?
12. Welche konkreten Umstände führten dazu, dass die Überstellung von Häftlingen in die Justizanstalt Wien-Simmering nun doch möglich ist?
a. Was genau ist mit „schlechtem Projektmanagement“ gemeint?
b. Ist die Unterbringung von Häftlingen in der Justizanstalt Wien-Simmering aufgrund der Schließung von Abteilungen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt sicher?