3458/J XXVIII. GP
Eingelangt am 29.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend NGO-Business: 17.952,98 € für Empowerment von Migranten
Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an den Vizekanzler zum NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport seit Jahren die NGO „Verein IKEMBA“.
Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts der Website dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Auf der Website von „IKEMBA“ werden folgende Angebote beworben:
„W.ORTE FINDEN: Niederschwelliger Kommunikationskurs mit Kinder-betreuung
HELENA: Niederschwellige A1-Deutschkurse für Frauen
Familien-Empowerment-Gruppe
Deutsch-Kommunikationsgruppe am Mittwoch
Empowerment Beratung
LIELA: ein besonderer Deutschkurs!“[2]
Der „Verein IKEMBA“ wurde unter der schwarz-grünen Bundesregierung in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 ‐ 23.10.2024 vom BMWKMS mit 17.952,98 € gefördert.
Der Erwerb der deutschen Sprache ist Grundvoraussetzung für eine gelungene Integration. Der Österreichische Integrationsfonds ÖIF bietet deshalb als zentrale Drehscheibe ein umfangreiches Unterstützungsangebot für die sprachliche Integration von Flüchtlingen und Zuwanderern an. Weshalb daher ein Verein wie IKEMBA außerhalb dieses sehr erfolgreichen Programmes staatliche Subventionen erhalten muss und daher ein Fleckenteppich von verschiedensten schwer überschaubaren NGOs entsteht, lässt sich dem österreichischen Steuerzahler nur schwer vermitteln. Auch eine angebotene Empowerment Beratung ist fragwürdig. Die „Selbstkompetenz oder Selbstermächtigung“ (Empowerment) eines Flüchtlings geschieht am besten nach erfolgreichem Sprachkurs am Arbeitsmarkt mit Kollegen, örtlichen Vereinen wie freiwillige Feuerwehr oder Sportvereinen und nicht mit anderen Flüchtlingen und Zuwanderern im Hinterzimmer einer NGO.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport folgende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „Verein IKEMBA“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) mit 17.952,98 € gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann erfolgte die Kontrolle?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die NGO „Verein IKEMBA“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „Verein IKEMBA“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang gefördert?
a. Wenn ja, wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann erfolgte die Kontrolle?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die NGO „Verein IKEMBA“ erbracht?
3. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der NGO „Verein IKEMBA“ seit dem 24.10.2024 teil?
4. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an einer Veranstaltung der NGO „Verein IKEMBA“ im Jahr 2025 teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?
5. Fielen durch eine solche Veranstaltung im Jahr 2025 in Ihrem Zuständigkeits-bereich Kosten durch Förderungen, Ausgaben für Vortragende, Raummieten, Catering, Technik oder Ähnliches an?