3470/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.09.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Alois Kainz
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Überstunden in Ihrem Ressort im zweiten Quartal 2025
In österreichischen Bundesministerien – wie auch sonst – gilt: Wird die gesetzlich zulässige Normalarbeitszeit überschritten, entstehen im Rahmen des Arbeits-verhältnisses Überstunden. Diese sind entweder durch Zuschläge zu vergüten oder mittels Zeitausgleich abzugelten.
Personalkosten stellen in sämtlichen Bundesministerien einen erheblichen Anteil an den Gesamtausgaben dar, die letztlich von den Steuerzahlern getragen werden. Besonders angesichts der angespannten Haushaltslage und vielfach kommunizierter Einsparnotwendigkeiten auf Bundesebene besteht dringender Bedarf an einem sorgfältigen und effizient verantworteten Umgang mit öffentlichen Mitteln – vor allem im Personalbereich.
Aktuelle Entwicklungen im 2. Quartal 2025 verdeutlichen diesen Bedarf: So hat zum Beispiel das Bundesministerium für Inneres (BMI) die bezahlten Überstunden – einen beträchtlichen Budgetposten – einer gezielten Evaluation unterzogen und daran anschließend an die Budgetvorgaben angepasst. Als Teil dieser Maßnahmen wurden etwa pauschal festgelegte Überstunden in der Zentralleitung und fallweise angeordnete Dienstleistungen evaluiert und neu strukturiert. Gleichzeitig sollen durch Initiativen wie die Einrichtung der Objektschutzpolizei und die Umsetzung „digitaler Polizeiinspektionen" Synergieeffekte erzielt werden, um die Überstundenbelastung insbesondere im Regeldienst (z. B. Streifendienst) nachhaltig zu verringern.[1]
Diese Entwicklungen zeigen: Eine überdurchschnittliche und langanhaltende Überstundenbelastung steht im Widerspruch zu den Effizienzzielen öffentlicher Haushalte. Deshalb ist eine ministerienübergreifende Prüfung der zugrundeliegenden Strukturen, Prozesse und Organisationsformen dringend erforderlich – mit dem Ziel, Überstunden zu minimieren, Prozesse zu optimieren und transparent gegenüber Budgetvorgaben zu gestalten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch waren die Gesamtkosten in Ihrem Ressort für die Ausbezahlung von Überstunden im zweiten Quartal 2025? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
2. Wie viele Überstunden haben die Mitarbeiter in Ihrem Ressort im zweiten Quartal 2025 jeweils geleistet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
a. Wie ist die Frage 2 für Mitarbeiter im Kabinett zu beantworten? (Bitte für das jeweilige Kabinett getrennt aufschlüsseln)
3. Wie wurden die geleisteten Überstunden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Ressort im zweiten Quartal 2025 konkret vergütet?
a. Wie ist die Frage 3 für Mitarbeiter im Kabinett zu beantworten? (Bitte für das jeweilige Kabinett getrennt aufschlüsseln)
4. Wie viele Überstunden haben jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche einen „All-ln"-Vertrag haben, durchschnittlich im zweiten Quartal 2025 geleistet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
5. Wie viele der Überstunden wurden als Mehrdienstleistungen (MDL) erbracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
a. Wie wurden diese Mehrdienstleistungen vergütet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Zeitausgleich oder Ausbezahlung und nach Monaten)
6. Nach welchem Prinzip bzw. aufgrund welcher Richtlinien werden Überstunden in Ihrem Ressort entweder mittels Überstundenzuschlags oder mittels Zeitausgleich abgegolten?
7. Wie ist das Verhältnis zwischen nicht ausbezahlten Überstunden bei Männern und Frauen?
8. Welches System gibt es in Ihrem Ressort für Arbeitszeitaufzeichnungen?
a. Gab es im zweiten Quartal 2025 Missbräuche dieses Systems?
i. Wenn ja, wie wurde dies geahndet bzw. welche Folgen knüpfen sich daran?
ii. Wenn nein, wie wird die geleistete Arbeitszeit überprüft?
9. Wie werden sich die geplanten Einsparungen auf den laufenden Betrieb in Ihrem Ressort auswirken?
10. Wenn Überstunden abgebaut werden, wie sollen diese kompensiert werden?
a. Sollen Überstunden durch weiteres Personal abgebaut werden und so die im Rahmen der Überstunden erbrachten Leistungen kompensiert werden?