3474/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.09.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Unterhaltsvorschüsse – Daten 2024
Staatliche Unterhaltsvorschüsse (Alimentationsbevorschussung) wurden zu dem Zweck eingeführt, dass ein Kind auch dann finanziell versorgt wird, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt.
Es handelt sich dabei um einen Anspruch des minderjährigen Kindes selbst. Rechtliche Voraussetzungen sind unter anderem ein vollstreckbarer Exekutionstitel gegen den Unterhaltsschuldner und der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Inland. Dies gilt aufgrund völkerrechtlicher Verträge auch für EU-Bürger, EWR-Bürger und Staatenlose.[1]
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Kinder bezogen im Jahr 2024 einen Unterhaltsvorschuss in Österreich? (Bitte um Aufschlüsselung nach österreichischen Staatsbürgern, Staatsbürgern aus EU-Staaten und Drittstaaten)
2. Wie hoch waren die insgesamt ausbezahlten Beträge an die anspruchsberechtigten Kinder im Jahr 2024? (Bitte um Aufschlüsselung nach österreichischen Staatsbürgern, Staatsbürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)
3. Wie hoch waren 2024 die Rückzahlungen von Unterhaltsvorschüssen? (Bitte um Aufschlüsselung nach österreichischen Staatsbürgern, Staatsbürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)
4. Wie viele Rückforderungen wurden im Jahr 2024 von den Unterhaltspflichtigen beglichen?
a. Welche Beträge blieben offen?
b. Welche Beträge waren uneinbringlich?
5. Wie viele Ansuchen um Vorschuss mussten 2024 abgelehnt werden?
a. Aus welchen Gründen?
6. Gab es im Jahr 2024 Unterhaltsvorschüsse, die ins Ausland flossen?
a. Wenn ja, in welcher Höhe?
b. Wenn ja, in welche Staaten?
[1] https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/unterhalt/2/5/Seite.490550 (abgerufen am 16.09.2025)