348/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.01.2025
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes in den Jahren 2023 und 2024

Mit der Beschlussfassung des Informationsfreiheitspakets, dessen Inkrafttreten per 1.9.2025 vorgesehen ist, wurde ein neues Grundrecht auf Information im B‑VG eingeführt. Bereits jetzt ist auf Grund der Rechtsprechung des EGMR im Falle von „public watchdogs“ bei Auskunftsbegehren eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen, ob das öffentliche Interesse an einer Information die entgegenstehenden Geheimhaltungsinteressen überwiegt.

Im Zuge der Beschlussfassung der Informationsfreiheit kam es zu Bedenken, dass mit der Informationsfreiheit auch der Aufwand für die Behörden steigen könnte. Der Nationalrat bekräftigte daher mit Entschließung 358/E XXVII.GP die Notwendigkeit, zwei Jahre nach dem Inkrafttreten eine Evaluierung des tatsächlichen Aufwands durchzuführen. Um für diese Evaluierung eine ausreichende Vergleichsgrundlage sicherzustellen, stellen die unterfertigen Abgeordneten daher folgende

Anfrage

1.        Wie viele Auskunftsbegehren gemäß § 2 und 3 Auskunftspflichtgesetz sind in den Jahren 2023 und 2024 jeweils in Ihrem Wirkungsbereich eingelangt? (Bitte bei Möglichkeit um Aufschlüsselung nach Organisationseinheit des Einlangens, insbesondere im Hinblick auf die mittelbare Bundesverwaltung)

a.       Wie viele von diesen eingelangten Auskunftsbegehren wurden durch Erteilung der gewünschten Auskunft zur Gänze erledigt?

b.       In wie vielen dieser Fälle wurde die Auskunft (zumindest teilweise) verweigert?

2.       Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen die Auskunft unter Verweis auf die Amtsverschwiegenheit verweigert wurde und wenn ja, wie viele Fälle waren das?

3.       Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen die Auskunft unter Verweis auf Datenschutz verweigert wurde und wenn ja, wie viele Fälle waren das?

4.       Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen es sich bei den Auskunftswerber:innen um Journalist:innen gehandelt hat und wenn ja, in wie vielen Fällen war dies der Fall?

5.       Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen es sich bei den Auskunftswerber:innen um andere watchdogs im Sinne der Rechtsprechung es EGMR handelte und wenn ja, in wie vielen Fällen dies der Fall war und um welche Art von watchdogs es sich handelte?

6.       In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2023 und 2024 jeweils Bescheide gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz beantragt?

7.       Wie viele Bescheide gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz wurden in den Jahren 2023 und 2024 jeweils durch welche Organisationseinheit (insbesondere im Hinblick auf die mittelbare Bundesverwaltung) erlassen?

8.       Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Erlassung solcher Bescheide?

9.       Wie oft wurde in Zusammenhang mit Anträgen auf Bescheiderlassung gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz Säumnisbeschwerde erhoben und jeweils gegen welche Behörde?

10.   Gegen wie viele Bescheide gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz wurde Bescheidbeschwerde erhoben?

11.   An welches Verwaltungsgericht wurde jeweils Beschwerde erhoben?

12.   Wie vielen Bescheidbeschwerden wurde stattgegeben und aus welchen Jahren stammten die aufgehobenen Bescheide jeweils?

13.   Wie viele Verfahren über Bescheidbeschwerden sind in Ihrem Wirkungsbereich derzeit anhängig?

14.   Gegen wie viele Erkenntnisse von Verwaltungsgerichten in Zusammenhang mit dem Auskunftspflichtgesetz wurden in Ihrem Wirkungsbereich in den Jahren 2023 und 2024 Rechtsmittel erhoben und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage (Bestimmung des B-VG) und an welchen Gerichtshof?

15.   Wie vielen dieser Rechtsmittel wurde in der Zwischenzeit stattgegeben, wie viele wurden abgewiesen und wie viele zurückgewiesen?

16.   Wie viele derartige Verfahren sind derzeit noch bei welchem Gericht anhängig?

17.   Wurde gegen letztinstanzliche Erkenntnisse in solchen Verfahren Beschwerde an den EGMR erhoben und wenn ja, zu welcher Zahl wurden diese vom EGMR protokolliert?

18.   Wie viele Verfahren, die Österreich betreffen und bei denen ein Recht auf Zugang zu Informationen auf Grund von Art 10 EMRK gegenständlich ist, sind derzeit beim EGMR anhängig?

19.   Hat sich Österreich in anderen Verfahren betreffend das Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber dem EGMR seit 2023 geäußert und wenn ja, mit welchem Inhalt?

 

20.   Wie oft wurde in den Jahren 2023 und 2024 in Ihrem Wirkungsbereich die Mitteilung von Umweltinformationen gemäß § 5 UIG begehrt?

21.   In wie vielen dieser Fälle wurde die Umweltinformation jeweils erteilt und in wie vielen (zuminest zum Teil) verweigert?

22.   Wie viele Bescheide gemäß § 8 Abs. 1 UIG wurden in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 2024 jeweils durch welche Organisationseinheit (insbesondere im Hinblick auf die mittelbare Bundesverwaltung) erlassen?

23.   Wie viele Bescheide gemäß § 8 Abs. 5 UIG wurden in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 2024 jeweils durch welche Organisationseinheit (insbesondere im Hinblick auf die mittelbare Bundesverwaltung) erlassen?

24.   Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Erlassung eines solchen Bescheides?

25.   Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Erlassung solcher Bescheide?

26.   Wie oft wurde in Zusammenhang mit der (behaupteten) versäumten Bescheiderlassung gemäß § 8 UIG Säumnisbeschwerde erhoben und jeweils gegen welche Behörde?

27.   Gegen wie viele Bescheide gemäß § 8 UIG wurde Bescheidbeschwerde erhoben?

28.   An welches Verwaltungsgericht wurde jeweils Beschwerde erhoben?

29.   Wie vielen Bescheidbeschwerden wurde stattgegeben und aus welchen Jahren stammten die aufgehobenen Bescheide jeweils?

30.   Wie viele Verfahren über solche Bescheidbeschwerden sind in Ihrem Wirkungsbereich derzeit anhängig?

31.   Gegen wie viele Erkenntnisse von Verwaltungsgerichten in Zusammenhang mit dem UIG wurden in Ihrem Wirkungsbereich in den Jahren 2023 und 2024 Rechtsmittel erhoben und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage (Bestimmung des B-VG) und an welchen Gerichtshof?

32.   Wie vielen dieser Rechtsmittel wurde in der Zwischenzeit stattgegeben, wie viele wurden abgewiesen und wie viele zurückgewiesen?

33.   Wie viele derartige Verfahren sind derzeit noch bei welchem Gericht anhängig?