3480/J XXVIII. GP

Eingelangt am 30.09.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Nicole Sunitsch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Entwicklung der Suizidrate in österreichischen Justizanstalten – Maßnahmen zur Suizidprävention.

 

 

Der Bericht „Suizidrate in österreichischen Gefängnissen: Dramatische Entwicklung‘“[1] im „Kurier“ vom 10. September 2025 hebt besorgniserregende Entwicklungen im Strafvollzug hervor.

 

Insbesondere werden folgende Punkte angeführt:

 

·         Seit Jahresbeginn wurden 40 versuchte und tatsächliche Suizidfälle verzeichnet.

·         Die Zahl der versuchten und tatsächlichen Suizide hat sich seit 2019 fast verfünffacht: 2019: 13 Fälle vs. Jahr vor dem Bericht (2024?): 60 Fälle.

·         Die Volksanwaltschaft spricht von „prekären Haftbedingungen“, hoher Belegzahl, Personalmangel, unzureichender Versorgung und mangelhafter Resozialisierung.

 

Ein Insasse der Justizanstalt Stein beging kürzlich Suizid.

 

Speziell die Justizanstalt Josefstadt wird als Schwerpunkt genannt aufgrund ihres großen Umfangs, Überbelags und personeller Engpässe. Gefordert werde weiteres eine zweite Einschätzung des Suizidrisikos nach dem Haftantritt (nach etwa acht bis zwölf Wochen Haft).

 

Bereits 2023 seien 48 Empfehlungen einer Expertengruppe (u.a. mit Beteiligung der Volksanwaltschaft) vorgelegt worden, um das Suizidrisiko zu senken. Laut Bericht sei bislang wenig umgesetzt.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertige Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende


Anfrage

 

1.    Wie viele versuchte und vollendete Suizide gab es pro Justizanstalt (JA) in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und bis dato 2025? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt (z.B. Josefstadt, Stein, Wien-Simmering, Münnichplatz etc.))

2.    Welche Maßnahmen zur Suizidprävention wurden seit 2019 in österreichischen Justizanstalten umgesetzt? Bitte um Kronkretisierung:

a.    Personalmaßnahmen (Zusätzliches Personal, Qualifikationen, Aus-bildung in psychischer Erste Hilfe etc.)

b.    bauliche und räumliche Maßnahmen (ruhige Sammelräume, Rückzugs-räume, Sicherheitsvorrichtungen etc.)

c.    psychosoziale Unterstützung (psychologische Betreuung, Therapien, Gesprächsangebote etc.)

d.    Resozialisierungsprogramme und Beschäftigungsmaßnahmen

3.    Inwiefern wurden die 48 Empfehlungen der Expertengruppe aus dem Jahr 2023 realisiert? (Bitte um einen Statusbericht: welche Empfehlungen bereits vollständig, teilweise oder noch gar nicht umgesetzt wurden und woran es im letzteren Fall hakt)

4.    Wie viele Justizwachebeamte suchten nach einem Suizidfall um Supervision an?

5.    Wie beurteilt das Ministerium die derzeitige Situation hinsichtlich Belegung (Überbelegung) und Personalausstattung in allen Justizanstalten?

6.    Gibt es ein Verhältnis Personal : Gefangene, das als Zielgröße festgelegt ist?

a.    In welchen Anstalten wird diese Zielgröße aktuell überschritten bzw. nicht erfüllt?

7.    Ist eine gesetzliche oder administrative Vorgabe geplant, nach der automatisch eine zweite Einschätzung des Suizidrisikos nach 8 bis 12 Wochen Haft erfolgen muss?

a.    Wenn ja, wann soll diese in Kraft treten und wie wird ihre Durchführung sichergestellt (z. B. welche Stellen, welche Kriterien)?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Welche kurzfristigen Maßnahmen (innerhalb der nächsten 6–12 Monate) sind geplant, um die Haftbedingungen zu verbessern und die Versorgung der Insassen sicherzustellen – insbesondere in den überlasteten Anstalten wie der JA Josefstadt?

9.    Welches Budget und welche Ressourcen wurden dafür vorgesehen bzw. bereitgestellt?

10. Gibt es zusätzliche Mittel, die beantragt wurden oder beantragt werden müssen, um die genannten Maßnahmen umzusetzen?

11. Wie wird die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen kontrolliert und evaluiert?

a.    Gibt es Monitoring-Systeme, Berichte oder Kennzahlen zur Suizid-prävention im Strafvollzug, die regelmäßig veröffentlicht werden?



[1]          https://kurier.at/politik/inland/suizidrate-heimische-gefaengnisse/403082741