3487/J XXVIII. GP

Eingelangt am 01.10.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Unterhaltsvorschuss für türkische Staatsbürger in Österreich

 

 

In einem „Presse“-Artikel vom 16.10.2023 wurde über ein Urteil des Obersten Gerichtshofes berichtet, wonach die Kinder einer in Österreich lebenden türkischen Staatsbürgerin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Der OGH stützte seine Entscheidung im konkreten Fall auf den Beschluss Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG–Türkei[1], der ein Diskriminierungsverbot vorsieht.[2] Damit können auch türkische Staatsbürger in Österreich Anspruch auf soziale Leistungen wie Unterhaltsvorschüsse haben, sofern sie – auch in minimalem Umfang – pflicht- oder freiwillig in einem System der sozialen Sicherheit versichert sind.[3]

 

Laut der Informationsseite www.oesterreich.gv.at sind grundsätzlich nur minderjährige Kinder anspruchsberechtigt, die österreichische Staatsbürger sind, aus einem EU-/ EWR-Land stammen oder staatenlos sind.[4]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele in Österreich lebende türkische Staatsbürger hatten im Jahr 2024 Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

2.    Wie viele von diesen Anspruchsberechtigten erhielten im Jahr 2024 tatsächlich Unterhaltsvorschuss als Mindestsicherungsempfänger?

3.    Bürger welcher Drittstaaten, die sich in Österreich aufhalten, haben aktuell Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

4.    Kam es im Jahr 2024 zu Rückzahlungen von zu Unrecht gewährten Unterhalts-vorschüssen ins Ausland?

a.    Wenn ja, in welchem Umfang?

b.    Wenn ja, weshalb erfolgten diese unrechtmäßigen Auszahlungen?

5.    In welchem Ausmaß konnten im Jahr 2024 bereits ausbezahlte Unterhalts-vorschüsse tatsächlich rückgeführt werden?

6.    Welche Gesamtkosten sind im Jahr 2024 für Unterhaltsvorschüsse an türkische Staatsbürger in Österreich angefallen?

7.    Welche Gesamtkosten sind im Jahr 2024 für Unterhaltsvorschüsse an Anspruchsberechtigte aus EU/EWR-Staaten angefallen?

8.    Welche Gesamtkosten sind im Jahr 2024 für Unterhaltsvorschüsse an staatenlose Anspruchsberechtigte angefallen?

9.    Kam es im Jahr 2024 zu Auszahlungen von Unterhaltsvorschüssen an Staats-bürger von Drittstaaten?

a.    Wenn ja, in welchem Umfang?

b.    Wenn ja, wie kam es dazu?

10. Konnte bisher im Jahr 2025 eine Zunahme an Unterhaltsvorschusszahlungen ins Ausland beobachtet werden – zusätzlich zu den bisherigen Anspruchs-berechtigten aus EU-/EWR-Staaten und Staatenlosen?



[1]   https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/fba26a64-1ef1-42d6-87c3-b841c3218831

[2]   https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20230724_
OGH0002_0100OB00024_22K0000_000&Suchworte=RS0115509

[3]   https://www.diepresse.com/17741607/oesterreich-muss-tuerkischen-kindern-unterhalt-vorschiessen (abgerufen am 19.09.2025)

[4]   https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/unterhalt/2/5/Seite.490550 (abgerufen am 19.09.2025)