3488/J XXVIII. GP
Eingelangt am 01.10.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Manuel Litzke, BSc
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend ÖH-Kooperation mit der linksextremen Roten Hilfe
In der Anfragebeantwortung Nr. 2002/AB[1] vom 22. Juli 2025 zur parlamentarischen Anfrage 2473/J[2] betreffend Drohungen gegen einen Mandatar des Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) im Rahmen einer ÖH-Sitzung im Dezember 2024 wurde durch die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung angegeben, keine Kenntnis über eine Zusammenarbeit zwischen der ÖH und der Organisation „Rote Hilfe“ zu haben.
Diese Aussage steht jedoch in klarem Widerspruch zu offiziellen Unterlagen der ÖH, insbesondere zum veröffentlichten Jahresbericht 2024/25[3], in dem mehrfach auf eine Kooperation mit der „Roten Hilfe“ Bezug genommen wird – etwa im Referat für Antifaschistische Gesellschaftspolitik und Menschenrechte. Bereits im Bericht 2023/24[4] wurde diese Zusammenarbeit dokumentiert.
Da das Wissenschaftsministerium laut § 64 Abs. 3 Z 1 HSG fünf Vertreter in die Kontrollkommission der Bundes-ÖH entsendet, ist das Bundesministerium unmittelbar in die Überwachung der Gebarung und Mittelverwendung der ÖH eingebunden. Die Behauptung, keine Kenntnis über eine offizielle Zusammenarbeit mit einer als linksextrem einzustufenden Gruppierung zu haben, wirft deshalb Fragen zur Sorgfalts-pflicht, Kontrollausübung und dem tatsächlichen Interesse an einer gesetzmäßigen Mittelverwendung auf.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Welche Personen wurden von Ihrem Ministerium in die Kontrollkommission der ÖH entsendet?
2. Haben die Vertreter Ihres Ministeriums im Berichtszeitraum 2023/24 sowie 2024/25 an sämtlichen Sitzungen der Kontrollkommission teilgenommen?
3. Wie stellen Sie persönlich sicher, dass die Ihnen unterstellten Kontrollorgane ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen?
4. Wie wird die Mittelverwendung und Gebarung der ÖH in der Kontrollkommission konkret geprüft? (Bitte skizzieren Sie den Ablauf detailliert.)
5. Welche Kriterien zieht die Kontrollkommission heran, um zu prüfen, ob Ausgaben rechtmäßig sind oder nicht?
6. Welche Beanstandungen gab es innerhalb dieser Kontrollkommission seitens Ihres Ministeriums im Berichtszeitraum 2023/24 sowie 2024/25?
a. Wie wurde mit diesen Beanstandungen jeweils verfahren?
7. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn Unregelmäßigkeiten oder Beanstandungen auftreten?
8. In der Anfragebeantwortung 2002/AB vom 22. Juli 2025 behaupten Sie, dass Ihr Ministerium von einer Kooperation der ÖH mit der „Roten Hilfe“ keine Kenntnis hatte. Die Kooperation mit der „Roten Hilfe“ wird sowohl in den Jahresberichten 2023/24 und 2024/25 als auch im Jahresvoranschlag der Bundes-ÖH an prominenter Stelle erwähnt. Wie erklären Sie diese Diskrepanz?
9. Wie erklären Sie, dass trotz mehrfacher öffentlicher Hinweise auf die Zusammenarbeit der ÖH mit der „Roten Hilfe“ Ihr Ministerium erst durch parlamentarische Anfragen Kenntnis davon erlangt haben will?
10. Haben die Kontrollorgane der Bundes-ÖH aus Ihrer Sicht im vorliegenden Fall versagt und werden Sie entsprechende Reformen rasch in Angriff nehmen?
a. Wenn nein, warum nicht?
11. Aufgrund dieser schriftlichen Anfrage ist Ihr Ministerium nun über die Zusammenarbeit der Bundes-ÖH mit der linksextremen „Roten Hilfe“ informiert. Welche Schritte planen Sie konkret, um die Kooperation mit Linksextremisten künftig zu unterbinden und Ihrer Aufsichtspflicht entsprechend nach-zukommen?
12. Die Organisation „Rote Hilfe“ wird vom deutschen Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft. Wie bewertet Ihr Ministerium eine aktive Zusammen-arbeit der Bundes-ÖH mit linksextremen Organisationen?
13. Haben Sie die Sicherheitsbehörden (z.B. DSN) zu dieser Kooperation bereits konsultiert bzw. werden Sie das noch tun?
a. Wenn nein, warum nicht?
14. Ist Ihnen bewusst, dass die „Rote Hilfe“ in Deutschland laut Verfassungsschutz auch mutmaßliche Gewalttäter finanziell unterstützt?
a. Halten Sie eine Zusammenarbeit mit einer solchen Organisation für vereinbar mit demokratischen Grundsätzen?
15. Sind Ihrem Ministerium personelle Verstrickungen von ÖH-Funktionären und ÖH-Mitarbeitern zu linksextremen Organisationen wie beispielsweise der „Roten Hilfe“ bekannt?
a. Wenn ja, welche und weshalb werden diese toleriert?
16. Wie hoch waren die im ÖH-Jahresbericht 2023/24 sowie 2024/25 ausgewiesenen Ausgaben, die in Zusammenhang mit der „Roten Hilfe“ stehen?
17. In den zuvor genannten Berichtszeiträumen wurden die ÖH-Beiträge von Studenten nachweislich für linksextreme Projekte missbraucht. Plant Ihr Ministerium hier rechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Funktionäre und werden Sie eine Rückforderung der für Extremismus verwendeten Mittel einfordern?
a. Wenn nein, warum nicht?
18. Ist es aus Sicht Ihres Ministeriums zulässig, dass verpflichtend eingehobene Studierendenbeiträge für linksextreme Strukturen verwendet werden?
19. Werden Sie prüfen, ob eine gesetzliche Einschränkung der ÖH-Mittelver-wendung notwendig ist, um eine Unterstützung extremistischer Gruppierungen künftig zu verhindern?
20. Gab es in der Vergangenheit vergleichbare Fälle, in denen die ÖH-Mittel für extremistische Organisationen verwendet hat?
a. Wenn ja, welche und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
21. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem Versagen der Kontrollinstanzen und wie konkret wird Ihr Ministerium eine weitere Finanzierung der „Roten Hilfe“ durch die ÖH unterbinden?