3489/J XXVIII. GP

Eingelangt am 01.10.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger

an den Bundeskanzler

betreffend NGO-Business: 860.765,60 € für Verein „LEFÖ - Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen*“

 

 

Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an das das Bundeskanzleramt NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Bundeskanzleramt seit Jahren den Verein „LEFÖ - Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen*“.

 

„LEFÖ“ wurde unter der schwarz-grünen Bundesregierung in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 23.10.2024 vom BKA mit 3.823.482,74 € gefördert. Auch in der Ampelregierung von ÖVP, SPÖ und NEOS fördert das BKA den Verein weiterhin mit 860.765,60 € alleine im Zeitraum 24.10.2024 25.06.2025.

 

Welchen Mehrwert der Verein stiftet, der eine staatliche Alimentierung in dieser Höhe und in einer knappen Budgetsituation rechtfertigen würde, bleibt unklar. Aus der Website geht hervor, dass ein Fokus auf die migrantische Identität gelegt wird, was einer Sabotage von Assimiliationsbemühungen gleichkommt. Durch die Betonung von feministischen und antirassistischen Ansätzen ist zudem klar, dass es weniger um Hilfestellung bei der Integration als vielmehr um das Vertreten einer bestimmten politischen Gesinnung geht.[2]

 

Die hohen Geldströme der letzten Jahre, insbesondere unter Schwarz-Grün scheinen zu bestätigen, dass es hier eher um Ideologie statt um Hilfestellung und das Einfordern von Eigenverantwortung geht.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „LEFÖ“ wurden in der zurück-liegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann erfolgte die Kontrolle?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „LEFÖ“ erbracht?

2.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „LEFÖ“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann erfolgte die Kontrolle?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „LEFÖ“ erbracht?

3.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der NGO „LEFÖ“ seit dem 24.10.2024 teil?



[1]   Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2741
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2289

[2]   https://lefoe.at/leitbild/ (abgerufen am 19.09.2025)