3490/J XXVIII. GP
Eingelangt am 01.10.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Spalt
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Klima- und Umweltförderungen im Zusammenhang mit dem neuen Klimagesetz-Entwurf
Minister Totschnig scheint in seinem jüngst kommunizierten Entwurf für ein Klimagesetz eine vorsichtige Neuorientierung gegenüber dem in der letzten Regierung dogmatisch festgesetzten Vorhaben der Klimaneutralität mit dem Jahr 2040 vorzunehmen. Im „Standard“ kann man hierzu Folgendes lesen:
„War das Ziel, Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen, im Gesetzes-vorschlag der grünen Klimaschutzministerin Leonore Gewessler noch das Herzstück und als Verfassungsbestimmung vorgesehen, kommt es im aktuellen Entwurf nicht mehr vor. Dabei hat sich auch Schwarz-Rot-Pink im Koalitions-programm zum 2040-Ziel bekannt.“[1]
Diese aus den wirtschaftlichen Gegebenheiten und der Problematik der CO₂-Reduktion verständliche, aber reichlich spät gefallene Kurskorrektur wirft dabei insbesondere Fragen nach den potentiell sehr hohen Kosten in Form von Strafzahlungen auf, auf die bereits vor Monaten in einer eigenen Anfrage hingewiesen wurde.[2]
„Verfehlt die Republik das von der EU vorgegebene Klimaziel, muss sie im äußersten Fall sogenannte Strafzahlungen leisten – also Klimaschutz-Zertifikate aus dem Ausland kaufen, um das eigene Versäumnis auszugleichen. Der Umweltminister bereitet Österreich mit dem Entwurf nun genau auf dieses Szenario vor.“1
Zum anderen erscheinen die bereits umgesetzten und finanzierten Maßnahmen vor dem Hintergrund dieser Ernüchterung – die sich durchaus als implizites Eingeständnis einer gescheiterten, überambitionierten Klimapolitik deuten lässt – zunehmend erklärungsbedürftig, wenn nicht gar fragwürdig. Welche tatsächlichen Effekte haben die jahrelangen Anstrengungen erzielt? Welche finanziellen Mittel wurden aufgewendet, um ein Ziel zu verfolgen, das nun selbst offiziell als unrealistisch oder mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken behaftet gilt? Und wie lassen sich diese Ausgaben im Nachhinein rechtfertigen?
Unzählige Milliarden wurden für Projekte und Förderungen ausgegeben, deren konkrete Auswirkungen auf die CO2-Bilanz sich nicht zweifelsfrei feststellen lassen. Neue Steuern wurden erhoben – und trotz aller dieser Bemühungen, die man der österreichischen Bevölkerung und unzähligen Unternehmen zugemutet hat, muss man nun den Ankauf von CO2-Zertifikaten im großen Stil vorbereiten. Aus diesem Grund ist es wichtig, die bereits verlorenen sowie die fortgesetzten Aufwendungen der letzten Jahre zu hinterfragen und sie auf ihre fortlaufende Sinnhaftigkeit zu überprüfen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Mit welchen Strafzahlungen in Form von verpflichtendem Ankauf von Klimaschutz-Zertifikaten aus dem Ausland rechnet das Ministerium im Falle einer Verfehlung der EU-Klimaziele durch Österreich?
2. Welche Berechnungen oder Prognosen zur Höhe dieser möglichen Strafzahlungen liegen derzeit vor?
3. Welche finanziellen Vorkehrungen wurden im Budget getroffen, um solche Zahlungen gegebenenfalls leisten zu können?
4. In welchem Ausmaß ist Österreich bereits in den vergangenen Jahren durch den Ankauf von Klimazertifikaten finanziell belastet worden?
5. In welcher Gesamthöhe wurden seit Beginn der letzten Regierungsperiode Budgetmittel für Klima- und Umweltpolitik (Projekte, Förderungen, Subventionen etc.) aufgewendet?
a. Wie hoch waren die Kosten für einzelne Projekte, welche Organisationen waren mit deren Durchführung betraut und welche Kosten entstanden dabei jeweils dem BMLUK? (Bitte um Aufschlüsselung nach Projekten)
6. Welche konkreten Förderprogramme wurden mit diesen Mitteln finanziert, und wie hoch war das jeweilige Budgetvolumen?
7. Welche Evaluierungen der Wirksamkeit dieser Programme existieren, insbesondere in Bezug auf ihre tatsächlichen Auswirkungen auf die CO₂-Bilanz?
8. Welche Förderungen oder Maßnahmen werden trotz veränderter Rahmen-bedingungen fortgeführt, und wie wird ihre Sinnhaftigkeit begründet?
9. Welche Kriterien zieht das Ministerium heran, um zwischen effektiven und ineffizienten Maßnahmen zu unterscheiden?
10. Welche Überlegungen bestehen, laufende oder geplante Ausgaben umzuschichten, um drohende Strafzahlungen abzufedern?
11. Welche langfristigen Budgetmittel sind in den kommenden Jahren für Klima- und Umweltprojekte bzw. für Klima- und Umweltförderungen vorgesehen, und wie werden diese Beträge kontrolliert und bewertet?
a. Welche Vereine, Unternehmen und NGOs werden für besagte Projekte herangezogen?
i. In welcher Höhe gedenkt man sie dafür mit finanziellen Zuwendungen zu versehen?
12. Wie hoch waren die bisherigen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Kampagnen und Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Klima- und Umweltpolitik?
13. Welche Budgets sind aktuell für die Bewerbung der Klima- und Umweltpolitik vorgesehen, und wie verteilen sich diese auf die kommenden Jahre?
14. Welche Kommunikationsstrategien oder Kampagnen wurden bislang mit Steuergeld umgesetzt, um Klimaziele und Umweltmaßnahmen zu bewerben, und welche Ergebnisse konnten dabei gemessen werden?
15. Nach welchen Kriterien wird entschieden, in welchem Umfang Öffentlich-keitsarbeit im Bereich Klima- und Umweltpolitik betrieben wird, und welche Erfolgskontrolle findet hierbei statt?