3508/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.10.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Generalsekretär:innen in den Ressorts (Oktober 2025)
Bundesminister:innen haben gemäß § 7 Abs. 11 BMG die Möglichkeit, einen Generalsekretär oder eine Generalsekretärin zur Steuerung der Ressortangelegenheiten einzusetzen. Das Profil berichtete Anfang März unter dem Titel „Die Rückkehr der Schattenminister“ über die geplante Installierung von Genereralsekretär:innen in mehreren Ressorts der türkis-rot-pinken Koalition. SPÖ und Neos hatten noch vor Kurzem in Opposition die Abschaffung dieser Ämter gefordert. Nun gibt es plötzlich auch in von Rot und Pink geführten Ressorts Generalsekretär:innen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Ist in Ihrem Ressort ein Generalsekretär oder eine Generalsekretärin bestellt?
a. Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter:innen sind dem Generalsekretär bzw. der Generalsekretärin inklusive Kanzlei- und Sekretariatsmitarbeiter:innen sowie sonstigen Hilfskräften zugeordnet?
b. Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter:innen sind dem Generalsekretär bzw. der Generalsekretärin exklusive Kanzlei- und Sekretariatsmitarbeiter:innen sowie sonstigen Hilfskräften zugeordnet?
c. Wenn ja: Wie hoch sind die Gesamtkosten (inklusive Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter:innen des Generalsekretariats und des Generalsekretärs bzw. der Generalsekretärin selbst derzeit ergeben?
i. Bitte um getrennte Aufschlüsselung der Kosten inklusive und exklusive Kanzlei- bzw. Sekretariatsmitarbeiter:innen und sonstigen Hilfskräften.
d. Wenn ja: Welche Aufgabenbereiche sind diesen Mitarbeiter:innen jeweils zugeordnet?
e. Wenn ja: Wie viele Personen im Büro des Generalsekretärs bzw. der Generalsekretärin sind gleichzeitig mit einer Funktion in Ihrem Kabinett oder einer Position in der Bundesverwaltung betraut? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Organisationseinheiten.