Eingelangt am 16.01.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Dominik Oberhofer
Kollegen und Kolleginnen
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend die öffentliche
Ausschreibung der Vorstände der Felbertauernstraße AG
Die Felbertauernstraßen AG steht zu
60,63% im Eigentum des Bundes. Sie hat mit Beginn 1. September 2025 die beiden
Funktionen „Kaufmännischer und Technischer Vorstand“
ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 16. Dezember 2024. Hierfür
ist gem § 2 Abs 4 Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998 idgF, eine
öffentliche Ausschreibung im Amtsblatt der Wiener Zeitung sowie in mindestens
einer bundesweit erscheinenden Tageszeitung notwendig. Eine
öffentlichkeitswirksame Ausschreibung ist allerdings unterblieben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen
daher die
Anfrage:
- Wie übt der Bundesminister für
Finanzen die Anteilsrechte des Bundes an der
Felbertauernstraßen-Aktiengesellschaft aus?
- War der Bund über die geplanten
Ausschreibungen der Positionen „Kaufmännischer Vorstand“
und „Technischer Vorstand“ Ausschreibungen informiert?
- War der Bund in die Gestaltung und Umsetzung
der Ausschreibungen involviert?
- Wenn ja: In welcher Form?
- Wann und in welcher bundesweit erscheinenden
Tageszeitung wurden die Ausschreibungen für diese beiden Positionen
inseriert?
- In welchen weiteren Medien (Print und
digital) wurde die Ausschreibung für diese beiden Position
ausgeschrieben? (Auflistung nach Medium und Datum der
Veröffentlichung)
- Aus welchen Gründen wurde auf eine
Veröffentlichung der Ausschreibungen in regionalen Medien verzichtet?
- Wie läuft der Auswahlprozess im Detail
ab?
- Mit welchen Gesamtkosten durch die
Personalsuche rechnet die Felbertauernstraße AG?
- Wann wird über die Besetzungen
entschieden?
- Sind bis Ende 2026 weitere Posten bei der
Felbertauernstraße AG nachzubesetzen?
- Wenn ja: Welche und zu welchem Zeitpunkt?