3523/J XXVIII. GP

Eingelangt am 02.10.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alma Zadic, Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Terror-Taliban besuchen Justizanstalt am 11. September

BEGRÜNDUNG

 

Nach mittlerweile bestätigten Berichten der Tageszeitung „Der Standard“ besuchten Vertreter des Taliban-Regimes am 11. September 2025 die Justizanstalt Simmering. Ziel dieses Besuchs war die Identifizierung afghanischer Straftäter:innen im Hinblick auf geplante Abschiebungen von Wien nach Kabul.[1]

Das Taliban-Regime wird von den Vereinten Nationen (UNO) nicht als legitime Regierung Afghanistans anerkannt.  Der ständige Vertreter Afghanistans bei der UNO ist weiterhin ein Vertreter der gestürzten Islamischen Republik Afghanistan, nicht der Taliban. In Österreich werden die Taliban nach wie vor als Terrororganisation eingestuft. Die Taliban schließen Frauen und Mädchen in Afghanistan systematisch vom gesellschaftlichen Leben aus.

Der Vorfall – bemerkenswerterweise ausgerechnet am Jahrestag der Anschläge vom 11. September 2001, die durch Al-Qaida begangen wurden, welcher die Taliban Schutz gewährt hatten – wirft zahlreiche Fragen im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums auf.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Waren Sie, Ihr Kabinett oder Bedienstete Ihres Hauses vorab über den geplanten Besuch von Vertretern des Taliban-Regimes in der Justizanstalt Simmering am 11. September 2025 informiert (wenn ja, wer und wann)?

a.    Wenn ja: Woher kam die Information?

b.    Wenn ja, haben Sie den Besuch genehmigt?

                                  i.    Falls ja: aus welchem Grund?

c.    Wenn ja, haben Sie Schritte gesetzt, um den Besuch zu unterbinden?

                                  i.    Wenn ja, welche?

                                ii.    Wenn nein: warum nicht?

d.    Wenn nein: Wann und wie haben Sie vom Besuch erfahren?

 

2)    Wann, wie und durch wen wurden die Leitung der JA Simmering oder Bedienstete der JA Simmering wegen des in Frage 1 geplanten Besuches kontaktiert?

 

3)    Wann und wie wurde das BMJ oder die JA Simmering vom BMI oder vom BFA in Bezug auf das in Frage 1 genannte Treffen kontaktiert?

 

4)    Gab es Kontakt zwischen Ihnen, Ihrem Kabinett, Ihrem Haus, der Generaldirektion (GD), den Mitarbeiter:innen der GD, der JA Simmering oder deren Mitarbeiter:innen mit Vertretern des Taliban-Regimes? Wenn ja, wann, wie, durch welche Mitarbeiter:innen auf welchen Ebenen und mit welchen Taliban-Vertretern?

 

5)    Wie viele Taliban-Vertreter waren beim in Frage 1 genannten Besuch anwesend?

 

6)    Ist Ihnen bekannt, welche Funktionen die in Frage 5 genannten Taliban-Vertreter jeweils hatten?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein: Warum wurden die Funktionen nicht vorab erhoben?

 

7)    Wer hat den Taliban-Vertretern den Zugang zur JA Simmering genehmigt?

 

8)    Auf welcher Rechtsgrundlage wurde den Taliban-Vertretern Zugang gewährt?

 

9)    Welche Funktion in welchem rechtsstaatlichen Verfahren erfüllte der Besuch der Taliban-Vertreter?

a.    War ein Besuch der einzige Weg, diese Funktion zu erfüllen?

b.    Wäre diese Funktion auch im Wege einer Videokonferenz zu erreichen gewesen?

 

10)  Wurden die in Frage 1 genannten Personen von der JA Simmering bewirtet?

a.    Wenn ja, welche Kosten sind dabei entstanden?

 

11)  Sind Repräsentationsaufwendungen für den in Frage 1 genannten Taliban-Besuch entstanden? Wenn ja, welche?

 

12)  Entspricht es den Ressortrichtlinien über den Zugang zu österreichischen Justizanstalten, Vertretern von nicht anerkannten Regimen bzw. Terrororganisationen Zugang zu Justizanstalten zu gewähren?

a.    Wenn nein: Warum wurde den Taliban trotzdem Zugang gewährt?

 

13)  Halten Sie es für angemessen, Vertreter eines von Österreich nicht anerkannten Regimes, das auf der Terrorliste steht und Frauenrechte systematisch missachtet, in österreichischen Justizanstalten zu empfangen?

 

14)  Sehen Sie die Gefahr, dass der in Frage 1 genannte Besuch Bemühungen im Strafvollzug für Deradikalisierung untergraben bzw. gefährden könnte?

 

15)  Wurde im Vorfeld überlegt, welche Auswirkungen der Besuch von Taliban-Vertretern auf Insass:innen haben könnte, die von den Taliban nach Österreich geflüchtet sind, und ob dieses Ereignis möglicherweise negative Auswirkungen auf deren Resozialisierung und deren Vertrauen in den österreichischen Staat und seine Institutionen haben könnte?

 

16)  Sind weitere Besuche von Taliban-Vertretern in Justizanstalten geplant?

a.    Falls ja, wann, wo und zu welchem Zweck?

 

17)  Haben Sie Vorkehrungen getroffen, die künftig verhindern, dass Taliban oder andere Vertreter nicht anerkannter Regime bzw. Terrororganisationen österreichische Justizanstalten betreten?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

18)  Gab es dienstrechtliche oder disziplinarrechtliche Konsequenzen wegen des in Frage 1 genannten Besuchs?

 

19)  Wurden wegen des in Frage 1 genannten Besuches strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen?

a.    Wenn ja, von welcher Staatsanwaltschaft, gegen wen und wegen welcher Delikte?



[1] https://www.derstandard.at/story/3000000287381/erstaliban-vertreter-identifizieren-erstmals-abschiebekandidaten-in-wien