3526/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.10.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Maximilian Linder
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Handwerkerbonus – unklare Punkte bei Rechnungen und Förder-bedingungen
Der Handwerkerbonus ist eine staatliche Förderung, die private Haushalte bei der Finanzierung von Handwerksleistungen im Wohnbereich unterstützt. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitsleistung von Handwerkern und ist an bestimmte Vorgaben, Einreichfristen und Höchstbeträge gebunden. Ziel des Programms ist es, die Instandhaltung und Modernisierung von Wohnraum zu erleichtern und gleichzeitig die heimische Handwerkwirtschaft zu stärken.
Obwohl die grundlegenden Bedingungen auf der offiziellen Website des Ministeriums veröffentlicht sind[1], bestehen in der praktischen Umsetzung noch mehrere Unklarheiten. Dazu zählen insbesondere die Handhabung von Rechnungen, die nicht gleichzeitig eingereicht wurden, die Nachreichsmöglichkeiten, die Behandlung von mehreren Antragstellern im Haushalt, die Kombination mit anderen Förderungen und die Antragsmöglichkeiten bei höheren Rechnungsbeträgen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
1. Welche Regelungen gelten, wenn Rechnungen abgelehnt werden, weil sie nicht gleichzeitig mit anderen Rechnungen eingereicht wurden?
2. Besteht für solche Rechnungen dennoch die Möglichkeit einer Förderung, etwa durch andere volljährige Haushaltsmitglieder oder durch besondere Härtefall-regelungen?
3. Ist nach Einreichung eines Antrags eine Nachreichung weiterer Rechnungen für denselben Wohnsitz zulässig?
4. Welche Vorgehensweise gilt, wenn Rechnungen nach Ablauf der ursprünglichen Einreichfrist ausgestellt wurden?
5. Welche Bestimmungen gelten, wenn dieselbe Arbeitsleistung mehrere Rechnungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgestellt werden?
6. In welcher Form werden Teilrechnungen bei längerfristigen Projekten vorgesehen?
7. Unter welchen Umständen können dieselben Arbeitskosten, die im Rahmen des Handwerkerbonus gefördert werden, auch bei anderen öffentlichen Förder-stellen eingereicht werden?
8. Gelten Ausnahmen, etwa bei unterschiedlichen Leistungsarten (z.B. Material-kosten vs. Arbeitskosten) oder bei geförderten Darlehen?
9. Wie wird sichergestellt, dass keine Doppelförderung erfolgt, speziell bei Kombination mit Landes- oder Gemeindeförderungen?
10. Gibt es eine Möglichkeit die maximale Förderhöhe pro Wohneinheit (2025: 1.500 Euro) zu überschreiten, beispielsweise in Härtefällen oder bei außergewöhnlichen Umständen?
11. Welche Vorkehrungen trifft das Ministerium, um die Einhaltung der Höchst-grenze pro Wohneinheit zu gewährleisten, wenn mehrere Personen derselben Wohneinheit jeweils eigene Anträge stellen?
12. Welche Erleichterungen sind für Antragsteller ohne ID Austria oder amtlichen Lichtbildausweis vorgesehen?
13. Wie werden Personen unterstützt, die Schwierigkeiten bei der Online-Antrag-stellung haben?
14. Nach welchen Verfahren wird die Einhaltung der Förderbedingungen überprüft, insbesondere bei kumulierten Rechnungen und der Nachreichung von Unterlagen?
[1] https://www.bmwet.gv.at/Themen/Wirtschaftsstandort-Oesterreich/KMU/Handwerkerbonus.html
https://handwerkerbonus.gv.at/