3531/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.10.2025
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möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Schnedlitz
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend NGO-Business: 1,3 Millionen Euro Fördermittel unrechtmäßig verwendet?
Laut einem Bericht des „Kurier“ vom 18. Dezember 2024 besteht der Verdacht, dass das Akademische Forum für Außenpolitik (AFA) Fördergelder in Höhe von 1,3 Millionen Euro unrechtmäßig verwendet hat.[1]
Konkret soll das AFA überhöhte Mietkosten an die Österreichische Liga für die Vereinten Nationen (LIGA) weiterverrechnet haben, obwohl beide Vereine denselben Präsidenten und Vizepräsidenten teilen, was die Frage aufwirft, ob Förderungen rechtswidrig zweckentfremdet wurden. In dem Zusammenhang ist es beachtliche, dass die LIGA eigentlich bereits Ende 2008 in der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik und Vereinte Nationen (ÖGAVN) aufgegangen ist.
„Der Wiener Verein wurde Ende 2008 mit der Österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik vereint und organisiert seither als nunmehrige Österreichische Gesellschaft für Außenpolitik und die Vereinten Nationen (ÖGAVN) ein umfangreicheres Programm.“[2]
Im Finanzbericht der ÖGAVN von 2019 sind mehrere Zweigvereine der ÖGAVN genannt.[3] Dies sind die Landessektion Oberösterreich (nur mehr diese ist im ZVR zu finden)[4], Salzburg, Steiermark und Tirol. Dem Bericht ist weiters zu entnehmen, dass eine ganze Reihe an öffentlichen Institutionen den Verein mit Mitteln unterstützt haben.
„BMEIA......................................................................................................... 100.000,00
BKA.................. Kostenbeitrag Projekt „Internationaler Club“ (2. Rate) 57.000,00
BMF...................................... Kostenbeitrag Veranstaltungskooperation 10.000,00
Land Oberösterreich........................................................................... Spende 450,00
Land Vorarlberg.................................................................... Landesbeitrag 1.450,00
Land Wien................................................................................... Subvention 3.500,00
Oesterreichische Nationalbank................... Spende Projekt Hernstein 2.500,00“ 3
Im ÖGAVN-Haushaltsplan 2021 (Stand 2020) werden zudem weitere Spenden und Förderungen aufgelistet.
„Partner/innen Basisförderung (Bund).................................................... 220.000.00
Länderförderungen......................................................................................... 6.400,00
Veranstaltungskooperation (BMF)............................................................. 10.000,00
Spende Außenpol. Gespräche HERNSTEIN (OENB).............................. 2.500,00
Fördernde Unternehmen.......................................................................... 22.500,00“ 3
Angesichts dieser Summen drängt sich die Frage auf, wie viel Geld in den Folgejahren an den Verein geflossen sind.
Das Dokument listet zudem das Gehalt des Generalsekretärs und seines Stellvertreters:
„Gehalt Generalsekretär.............................................................................. 37.500,00
Gehalt stv. Generalsekretär..................................................................... 23.000,00“ 3
Beachtlich ist im Zusammenhang mit diesen Einkommen insbesondere, dass die beteiligten Personen ähnliche Posten bei gleich mehreren Vereinen innehaben bzw. innehatten und es auffällige Kontinuitäten gibt. So besteht eine zeitliche Nähe zwischen dem Bekanntwerden der Vorwürfe (18.12.2024) und der laut dem ZVR-Auszug „freiwilligen“ Auflösung des AFA (03.01.2025). Passenderweise gründete sich bereits am 15.01.2024 die Nachfolgeorganisation „Young United Nations Association – Austria (YUNA-Austria)“ unter dem Vorsitz von Bernd Hermann, die Programme wie das Global Advancement Programme (GAP)[5] und das Vienna International Centre Model United Nations (VICMUN) anbietet.[6] Ähnliche Programme gab es bereits beim AFA. So veranstaltete das AFA zuvor das gleichnamige Global Advancement Programme von 2010 bis 2023. Weiters organisiert das AFA eine Veranstaltung unter dem Namen „Vienna International Model United Nations“ (VIMUN) sowie den „Model United Nations Club“.[7] Zudem gab es auch vom AFA betrieben, früher das „Vienna Schools Model United Nations“ (VSMUN) (Zusammenarbeit zwischen GRG Wien XIX Billrothstraße und AFA), welches zeitweise gleichzeitig mit dem VIMUN betrieben wurde.[8], [9]
Zwischen dem VICMUN und der VIMUN bestehen äußerst große Ähnlichkeiten. Hermann war zudem bereits als Generalsekretär des AFA und der ÖGAVN tätig.
Auffällig ist ferner Hermanns Involvierung in weitere Organisationen, die nominell unabhängig von der ÖGAVN sind, aber auf deren Webseite beworben werden bzw. auch von der ÖGAVN unterstützt werden. So gibt es das bereits erwähnte Vienna International Centre Model United Nations (VICMUN)[10], das International Leadership Programme (ILP) - Austria[11] sowie die Foreign Policy and United Nations Summer School[12], die jeweils formal eigenständige Vereine sind. Von all diesen Vereinen ist er als Vorstandsvorsitzender gelistet.
Auch wenn die YUNA nicht wie die Vorgängerorganisation AFA als offizielle Jugendorganisation der ÖGAVN geführt wird, wird diese von der ÖGAVN unterstützt, nutzt deren Clubräume und kooperiert eng bei vielen Projekten.[13] Offiziell wird sie als „unabhängige Jugendorganisation“ im Portfolio der ÖGAVN bzw. deren Website geführt.[14]
Auf der Seite des AFA wirbt man zudem damit, mit folgenden Organisationen in Kontakt zu stehen:
· „Bundes-Jugendvertretung (BJV)
· Partner-Organisation der European Law Students' Association (ELSA), Partner-Organisation des Österreichischen Auslandsdienst
· Ehrenmitglied des Österreichischen Nationalkomitee Blue Shield (ÖNKBS)
· Gründungsmitglied des United Nations Youth Associations Network (UNYANET)
· Gründungsorganisation des United Nations Independent Internship Network (UNIIN)
· Assoziiertes NGO-Mitglied beim United Nations Department of Public Information (DPI NGO)“ [15]
Unklar ist ob – und wenn ja in welcher Höhe – auch von diesen Gelder an das AFA geflossen sind. Seit dem 26.01.2025 ist die offizielle Website des AFA offline.
Es stellt sich die Frage, warum es diese große Anzahl an formal unabhängigen Vereinen unter der Schirmherrschaft der ÖGAVN braucht. Werden all diese Vereine parallel mit staatlichen Subventionen gestützt? Auch die engen Verstrickungen von Multifunktionären wie Bernd Hermann oder Michael F. Pfeifer, der Präsident des AFA, Generalsekretär & Kassier der ÖGAVN (seit ca. 2001) sowie Herausgeber des Vereinsmagazin des AFA/der ÖGAVN namens „GLOBAL VIEW Magazin“ ist bzw. war, zeigen ein weitverzweigtes Vereinskonstrukt auf.[16]
Die ordnungsgemäße Verwendung von Fördergeldern gilt es vor diesem Hintergrund zu hinterfragen, nicht zuletzt, da die Auszahlung weiterer Förderungen laut „Kurier“ gestoppt wurde und laut Medienbericht der Verdacht strafrechtswidriger Handlungen naheliegt.1
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte der „ÖGAVN“ wurden in der zurück-liegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die „ÖGAVN“ erbracht?
2. Welche Maßnahmen bzw. Projekte der „ÖGAVN“ wurden in dieser Gesetz-gebungsperiode (ab 24.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die „ÖGAVN“ erbracht?
3. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des „AFA“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das „AFA“ erbracht?
4. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des „AFA“ wurden in dieser Gesetz-gebungsperiode (ab 24.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das „AFA“ erbracht?
5. Welche Maßnahmen bzw. Projekte der „YUNA-Austria“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die „YUNA-Austria“ erbracht?
6. Welche Maßnahmen bzw. Projekte der „YUNA-Austria“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die „YUNA-Austria“ erbracht?
7. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des „Österreichischen Nationalkomitees Blue Shield“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das „Österreichische Nationalkomitee Blue Shield“ erbracht?
k. Wurde von diesem Geld auch Projekte des „AFA“ finanziert?
i. Wann wurde die Förderung beantragt?
ii. Von wem wurde die Förderung beantragt?
iii. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
iv. Wann wurde die Förderung genehmigt?
v. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
vi. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
vii. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
viii. Wenn ja, mit welchen?
ix. Wenn nein, warum nicht?
x. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
xi. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
xii. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
xiii. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
xiv. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
xv. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
xvi. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
l. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
m. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das „AFA“ erbracht?
8. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des „Österreichischen Nationalkomitees Blue Shield“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das „Österreichische Nationalkomitee Blue Shield“ erbracht?
k. Wurde von diesem Geld auch Projekte des „AFA“ finanziert?
i. Wann wurde die Förderung beantragt?
ii. Von wem wurde die Förderung beantragt?
1. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
iii. Wann wurde die Förderung genehmigt?
iv. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
v. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
vi. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
vii. Wenn ja, mit welchen?
viii. Wenn nein, warum nicht?
ix. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
x. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
xi. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
xii. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
xiii. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
xiv. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
xv. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
l. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
m. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das „AFA“ erbracht?
9. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des „Vienna International Centre Model United Nations (VICMUN)“ wurden in der zurückliegenden Gesetz-gebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das „Vienna International Centre Model United Nations (VICMUN)“ erbracht?
10. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des „Vienna International Centre Model United Nations (VICMUN)“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das „Vienna International Centre Model United Nations (VICMUN)“ erbracht?
11. Welche Maßnahmen bzw. Projekte der „Foreign Policy and United Nations Summer School“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die „Foreign Policy and United Nations Summer School“ erbracht?
12. Welche Maßnahmen bzw. Projekte der „Foreign Policy and United Nations Summer School“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die „Foreign Policy and United Nations Summer School“ erbracht?
13. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des „ILP-Austria“ wurden in der zurück-liegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das „ILP-Austria“ erbracht?
14. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des „ILP-Austria“ wurden in dieser Gesetz-gebungsperiode (ab 24.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Mit welchen konkreten Zielvorstellungen wurden die Förderungen ausgeschüttet?
i. Wurden diese Ziele durch besagten finanziellen Aufwand erreicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann wurde die Mittelverwendung kontrolliert?
ii. Welches Ergebnis brachte die Kontrolle?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgt ist, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das „ILP-Austria“ erbracht?
15. An welchen Veranstaltungen, Besprechungen oder Meetings innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der „ÖGAVN“ seit dem 24.10.2024 teil?
a. Waren Vertreter der „ÖGAVN“ in Planungs- oder Entscheidungs-prozesse des Ministeriums eingebunden?
b. Wenn ja, in welche und mit welchem Effekt?
16. An welchen Veranstaltungen, Besprechungen oder Meetings innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der „YUNA-Austria“ seit dem 24.10.2024 teil?
a. Waren Vertreter der „YUNA-Austria“ in Planungs- oder Entscheidungs-prozesse des Ministeriums eingebunden?
b. Wenn ja, in welche und mit welchem Effekt?
17. An welchen Veranstaltungen, Besprechungen oder Meetings innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des „AFA“ seit dem 24.10.2024 teil?
a. Waren Vertreter des „AFA“ in Planungs- oder Entscheidungsprozesse des Ministeriums eingebunden?
b. Wenn ja, in welche und mit welchem Effekt?
18. An welchen Veranstaltungen, Besprechungen oder Meetings innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des „Vienna International Centre Model United Nations (VICMUN)“ seit dem 24.10.2024 teil?
a. Waren Vertreter des „Vienna International Centre Model United Nations (VICMUN)“ in Planungs- oder Entscheidungsprozesse des Ministeriums eingebunden?
b. Wenn ja, in welche und mit welchem Effekt?
19. An welchen Veranstaltungen, Besprechungen oder Meetings innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der „Foreign Policy and United Nations Summer School“ seit dem 24.10.2024 teil?
a. Waren Vertreter der „Foreign Policy and United Nations Summer School“ in Planungs- oder Entscheidungsprozesse des Ministeriums einge-bunden?
b. Wenn ja, in welche und mit welchem Effekt?
20. An welchen Veranstaltungen, Besprechungen oder Meetings innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des „ILP-Austria“ seit dem 24.10.2024 teil?
a. Waren Vertreter des „ILP-Austria“ in Planungs- oder Entscheidungs-prozesse des Ministeriums eingebunden?
b. Wenn ja, in welche und mit welchem Effekt?
21. An welchen Veranstaltungen, Besprechungen oder Meetings innerhalb zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) nahmen Vertreter der „ÖGAVN“ teil?
a. Waren Vertreter der „ÖGAVN“ in Planungs- oder Entscheidungs-prozesse des Ministeriums eingebunden?
b. Wenn ja, in welche und mit welchem Effekt?
22. An welchen Veranstaltungen, Besprechungen oder Meetings innerhalb zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) nahmen Vertreter der „YUNA-Austria“ teil?
a. Waren Vertreter der „YUNA-Austria“ in Planungs- oder Entscheidungs-prozesse des Ministeriums eingebunden?
b. Wenn ja, in welche und mit welchem Effekt?
23. An welchen Veranstaltungen, Besprechungen oder Meetings innerhalb zurück-liegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) nahmen Vertreter des „AFA“ teil?
a. Waren Vertreter des „AFA“ in Planungs- oder Entscheidungsprozesse des Ministeriums eingebunden?
b. Wenn ja, in welche und mit welchem Effekt?
24. An welchen Veranstaltungen, Besprechungen oder Meetings innerhalb zurück-liegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) nahmen Vertreter des „Vienna International Centre Model United Nations (VICMUN)“ teil?
a. Waren Vertreter des „Vienna International Centre Model United Nations (VICMUN)“ in Planungs- oder Entscheidungsprozesse des Ministeriums eingebunden?
b. Wenn ja, in welche und mit welchem Effekt?
25. An welchen Veranstaltungen, Besprechungen oder Meetings innerhalb zurück-liegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) nahmen Vertreter der „Foreign Policy and United Nations Summer School“ teil?
a. Waren Vertreter der „Foreign Policy and United Nations Summer School“ in Planungs- oder Entscheidungsprozesse des Ministeriums einge-bunden?
b. Wenn ja, in welche und mit welchem Effekt?
26. An welchen Veranstaltungen, Besprechungen oder Meetings innerhalb zurück-liegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) nahmen Vertreter des „ILP-Austria“ teil?
a. Waren Vertreter des „ILP-Austria“ in Planungs- oder Entscheidungs-prozesse des Ministeriums eingebunden?
b. Wenn ja, in welche und mit welchem Effekt?
27. Welche Projekte wurden durch Ihr Ressort mit den 10.000,00 € gefördert, die im Protokoll der Generalversammlung vom 16. Dezember 2020 der „ÖGAVN“ enthalten sind und mit „10.000,00“ tituliert sind?3
a. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen?
b. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die „ÖGAVN“ erbracht?
[1] https://kurier.at/politik/inland/vereine-foerderbetrug-staatsanwaltschaft-13-millionen-euro-afa/402989669
[2] https://austria-forum.org/af/AustriaWiki/%C3%96sterreichische_Liga_f%C3%BCr_die_Vereinten_Nationen
[3] https://www.oegavn.org/p20201216.pdf
[4] ZVR-Zahl 840787847
[5] https://web.archive.org/web/20181129175946/http://afa.at/gap/ (Stand 29.11.2018)
[6] https://www.yuna-austria.at/
[7] https://web.archive.org/web/20240501092622/http:/www.afa.at/ (Stand 01.05.2024)
[8] https://web.archive.org/web/20120228110255/http://afa.at/ (Stand 28.02.2012)
[9] https://web.archive.org/web/20110927053128/http://www.vsmun.org/afavsmun.htm (Stand 27.09.2011)
[10] ZVR: 1813599511
[11] ZVR: 1643531602
[12] ZVR: 1574192381
[13] https://www.oegavn.org/202006-SOCIETY.pdf
[14] https://www.oegavn.org/oegavninfo.htm
[15] https://web.archive.org/web/20250125013157/http://www.afa.at/ (Stand 25.01.2025)
[16] https://austria-forum.org/af/AustriaWiki/Michael_F._Pfeifer
https://www.oegavn.org/2009SOCIETY1.pdf
https://web.archive.org/web/20230401195017/http://afa.at/globalview/gvmediadatenundimpressum.htm (Stand 01.04.2023)