3535/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.10.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Wer leakte Sektionschef Pilnaceks Obduktionsfotos?
Das fragwürdige Behördenverhalten rund um den Tod des ehemaligen BMJ- Das fragwürdige Behördenverhalten rund um den Tod des ehemaligen BMJ-Sektions-chefs Christian Pilnaceks ist nach einer kürzlich auf „Servus TV“ erschienenen Dokumentation zu dessen Ableben um eine Facette reicher.
In der Dokumentation des Privatsenders kam nämlich ein deutscher Gerichtsmediziner prominent zu Wort, der laut eigenen Angaben Einblick und Zugang zu „Leichenfotos“ Pilnaceks erhielt. Auch der Sender bestätigte dies mit dem Verweis, das Medium selbst habe diese zur Verfügung gestellt. Wörtlich heißt es dazu in der Sendung:
„Für das Interview stellen wir (dem Gerichtsmediziner) sowohl Leichenfotos als auch das Obduktionsgutachten zur Verfügung, das die Staatsanwaltschaft Krems in Auftrag gegeben hat. Dort heißt es, dass Christian Pilnacek ertrunken ist und es keine Hinweise auf Fremdverschulden gibt.“[1]
Das ist insofern bemerkenswert, als sowohl den privaten Opfervertretern, der Öffentlichkeit, politischen Kontrollinstanzen, als auch anderen Gutachtern dieser Einblick bisher weitgehend verwehrt blieb.[2] Es kann weiterhin auch ausgeschlossen werden, dass diese Unterlagen von den Opfervertretern weitergegeben wurden, da diese nur persönlich Einblick in sie hatten, jedoch keinen Zugriff in elektronisch/ digitaler Form. Über Fotos der kriminalpolizeilichen Leichenschau sowie der Obduktion verfügten nach derzeitigem Wissensstand einzig die Staatsanwaltschaft Krems sowie das LKA St. Pölten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wer stellte Servus TV und seinem Redaktionsteam Fotos der kriminal-polizeilichen Leichenschau sowie der Obduktion Pilnaceks zur Verfügung?
a. Um welche Fotos handelte es sich konkret?
b. Wer genehmigte die Zurverfügungstellung?
c. Auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?
d. Gab es ein Ansuchen des TV-Senders an die ermittelnden Behörden bzw. Ihr Ressort?
i. Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?
ii. Wenn ja, wer bearbeitete dieses Ansuchen?
2. Wurden die Fotos der Obduktion zur Verfügung gestellt?
a. Wenn ja, wann, an wen und mit welcher Begründung?
3. Welche Staatsanwaltschaften verfügen derzeit über Zugriff auf die Fotos der kriminalpolizeilichen Leichenschau sowie der Obduktion Pilnaceks?
a. Übermittelte die Staatsanwaltschaft Krems Fotos der Obduktion an das LKA St. Pölten?
i. Wenn ja, wann?
4. Erhielt der in Krems ansässige Journalist Gernot Rohrhofer Fotos der kriminal-polizeilichen Leichenschau sowie der Obduktion Pilnaceks durch die Staats-anwaltschaft Krems?
a. Wenn ja, welche, wann und von wem konkret?
b. Wenn ja, wer genehmigte dies?
c. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wurden diese Informationen zur Verfügung gestellt?
5. Wurden Fotos der kriminalpolizeilichen Leichenschau sowie der Obduktion Pilnaceks von der Staatsanwaltschaft Krems weiteren Medien und/oder Privat-personen zur Verfügung gestellt?
a. Wenn ja, welche, wann und welchen (bitte um Auflistung)?
6. Übermittelten die zuständigen Staatsanwaltschaften bzw. Ihr Ressort weitere Informationen betreffend den „Fall Pilnacek“ an Servus TV und/oder Gernot Rohrhofer?
a. Wenn ja, welche und wann?
7. Mit welcher Begründung wurde dem Sachverständigen von Karin Wurm, dem Berliner Gerichtsmediziner Michael Tsokos, die Einsicht in das Obduktions-gutachten der Staatsanwaltschaft Krems sowie in Fotos der kriminal-polizeilichen Leichenschau sowie der Obduktion Pilnaceks verwehrt?
8. Wird aufgrund der Weitergabe besagter Fotos bereits dem Verdacht des Vorliegens eines Offizialdelikts gemäß § 310 StGB nachgegangen?
a. Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft hat hier Ermittlungen aufge-nommen?
b. Wenn nein, warum nicht?