Eingelangt am 03.10.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Dominik Oberhofer,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Innovation
Mobilität und Infrastruktur
betreffend Kosten der Evaluierung von
Infrastrukturprojekten der ASFINAG in den Jahren 2019 bis 2025
Im Jahr 2021 wurde seitens der
Bundesministerin a.D. Leonore Gewessler das „Bauprogramm der
Zukunft“ präsentiert. Dabei wurde öffentlich
angekündigt, dass künftig keine Kapazitätserweiterungen mehr auf
Österreichs Autobahnen umgesetzt werden sollen, sondern der Schwerpunkt
auf Erhaltung und Sicherheit gelegt werde.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage,
welche konkreten Folgen diese Zielsetzung seit 2019 für Projekte der
ASFINAG hatte. Unklar ist insbesondere, welche Projekte davon betroffen waren,
welche Kriterien für die Einschätzung angewendet wurden und welche
Auswirkungen sich für Kosten, Sicherheit und Zuständigkeiten ergaben.
Darüber hinaus stellt sich die Frage,
welche Auswirkungen dieses Ziel auf Projektkosten, auf sicherheitsrelevante
Bewertungen sowie auf die Zuständigkeiten zwischen ASFINAG,
Fachabteilungen und Ministerbüro hatten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Welche Maßnahmen wurden im Zeitraum
2019 bis Anfang 2025 gesetzt, um das im Bauprogramm der Zukunft
öffentlich angekündigte Ziel „keine
Kapazitätserweiterungen, sondern Fokus auf Erhaltung und
Sicherheit“ umzusetzen?
- Welche Richtlinien, Kriterien und Standards
für die Bewertung der Projekte kamen dabei zum Einsatz?
- Wie wurde dieses in der Frage genannte Ziel
in die Projektprüfung der ASFINAG eingebunden?
- Welche Eigenschaften oder Kriterien
führten im Zeitraum 2019 bis Anfang 2025 dazu, dass ein Projekt im
Sinne des Bauprogramms der Zukunft als Kapazitätserweiterung
behandelt wurde?
- Gab es im Zeitraum 2019 bis Anfang 2025
verbindliche Schwellenwerte für Kapazitätserweiterungen (z. B.
zusätzliche Fahrstreifen, Brückenverbreiterungen,
prognostizierte Steigerung des Verkehrsflusses)?
- Wenn ja, welche konkreten Schwellenwerte?
- Wenn nein, anhand welcher Anhaltspunkte
wurde entschieden?
- Welche Projekte der ASFINAG mussten im
Zeitraum 2019 bis Anfang 2025 aufgrund von Vorgaben des
BMK/BMIMI formell neu eingereicht, erneut genehmigt oder in ein neues
Verfahren gebracht werden? (Bitte um Auflistung nach Projekt,
Standort, Jahr der ursprünglichen Planung und Art der Änderung oder
Neueinreichung.)
- Welche dieser Änderungen oder
Neueinreichungen wurden mit dem Ziel begründet,
Kapazitätserweiterungen zu vermeiden?
- Aus welchen Gründen erfolgten
Änderungen oder Neueinreichungen im Zeitraum 2019 bis Anfang 2025?
- Welche Projekte der ASFINAG wurden im
Zeitraum 2019 bis Anfang 2025 öffentlichkeitswirksam
vorgestellt, jedoch nicht wie ursprünglich angekündigt
umgesetzt? (Bitte um Auflistung nach Projekt, Standort, Jahr der
öffentlichen Vorstellung und geplanter Umsetzungszeit.)
- Aus welchen Gründen kam es zu
Abweichungen von der ursprünglichen Ankündigung?
- Welche Projekte der ASFINAG wurden im
Zeitraum 2019 bis Anfang 2025 einer neuerlichen
Evaluierung unterzogen, wodurch es zu Änderungen, Verschiebungen
oder einem Stopp kam?
- Welche dieser Projekte wurden in weiterer
Folge umgesetzt?
- Welche Projekte wurden gestoppt oder nicht
weiterverfolgt?
- Welche sicherheitsrelevanten Gutachten oder
Bewertungen wurden zu den unter Fragen 4 bis 7 genannten Projekten
erstellt?
- Mit welchem Ergebnis im konkreten Fall?
- Von welchen Stellen wurden diese Gutachten
oder Bewertungen durchgeführt?
- Gab es Fälle, in denen Gutachten aus
Sicherheitsgründen eine Umsetzung nahegelegt haben, die dennoch nicht
erfolgte?
- Wenn keine sicherheitsrelevanten Gutachten
oder Bewertungen durchgeführt wurden: weshalb wurden keine derartigen
Gutachten oder Bewertungen erstellt?
- Welche Kosten sind der ASFINAG durch die
unter Fragen 4 bis 7 genannten Änderungen seit 2019 entstanden?
(Bitte getrennt nach Planungskosten, Umplanungskosten und zusätzlichen
Betriebskosten.)
- Welche dieser Kosten stehen im Zusammenhang
mit Änderungen aufgrund des Ziels „keine
Kapazitätserweiterung“?
- Welche Auswirkungen auf den laufenden
Betrieb ergaben sich durch die unter Frage 4 bis 7 genannten
Änderungen?
- Mussten Bauwerke (z. B. Brücken,
Tunnel, Anschlussstellen) länger als ursprünglich vorgesehen im
unveränderten Zustand betrieben werden?
- Wenn ja, welche zusätzlichen
Betriebskosten oder Risiken ergaben sich daraus?
- Wer entschied im Zeitraum 2019 bis Anfang
2025 über die unter Fragen 4 bis 7 genannten Änderungen?
- Welche Rolle spielte dabei die ASFINAG?
- Welche Rolle die Fachabteilungen im
BMK/BMIMI?
- Welche Rolle das jeweilige
Ministerbüro?
- In welcher Form wurden diese Entscheidungen
über Projektänderungen verlautbart? (z.B. Bescheid, Verordnung,
Weisung, Erlass, keine Rechtsform)
- Wie ist die Abstimmung zum Bau der A9 Pyhrn
Autobahn abgelaufen? Welche Behörden und Organe waren involviert und
wer hat die Entscheidung zum Bau getroffen?