3541/J XXVIII. GP
Eingelangt am 03.10.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Johannes Gasser BA Bakk. MSc, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit Soziales Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Gebarungsentwicklung des Sozial- und Weiterbildungsfonds
Die Personalbereitstellung ist ein wichtiger Bestandteil des heimischen Arbeitsmarktes und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt. Um Aus- und Weiterbildungen in dieser Gruppe von Arbeitnehmer:innen zu fördern, speisen Personalbereitsteller den Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) für überlassene Arbeiter und Angestellte mit derzeit 0,35% der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage.
Im aktuellen Regierungsprogramm ist festgehalten, dass bürokratische Hürden beim Sozial- und Weiterbildungsfonds geprüft werden sollen. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, ist es notwendig, die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem SWF umfassend zu erfragen. Nur auf Basis gesicherter und aktueller Grundlagen kann eine sachgerechte Beurteilung erfolgen, ob und in welcher Form bürokratische Hürden bestehen und wie diese gegebenenfalls abgebaut werden können.
Mit dieser parlamentarischen Anfrage soll daher sichergestellt werden, dass die notwendigen Informationen vorliegen, um die weitere Entwicklung des SWF konstruktiv zu begleiten und mögliche Verbesserungspotenziale im Sinne von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu identifizieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie hoch waren die laufenden Beiträge gemäß § 22d AÜG in den Kalenderjahren 2023 und 2024?
2. Wie hoch waren die laufenden Beiträge der drei beitragsstärksten Unternehmen in den Kalenderjahren 2023 und 2024?
3. Wie hoch waren die Leistungen des Fonds an die drei beitragsstärksten Unternehmen (im Verhältnis zu dessen Beiträgen) in den Kalenderjahren 2023 und 2024?
4. Wie hoch waren die laufenden Beiträge für vom Ausland überlassene Arbeitnehmer, die nicht der Sozialversicherungspflicht in Österreich unterliegen(§ 22d Abs 4 AÜG) in den Kalenderjahren 2023 und 2024?
5. Wie hoch waren die Zuflüsse zum Fonds gemäß § 22d Abs 7 und Abs 8 AÜG in den Kalenderjahren 2023 und 2024?
6. Sind Zuschüsse zum Fonds gemäß § 22d Abs 7 und Abs 8 AÜG erforderlich, um den finanziellen Bedarf zur Zielerreichung gemäß § 22a Abs. 1°AÜG und zur Leistungserfüllung gemäß §22c Abs. 2 AÜG decken zu können?
7. Wie noch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 AÜG in den Kalenderjahren 2023 und 2024?
8. Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 1 AÜG (Zuschüsse an (ehemalige) Arbeitnehmer) in den Kalenderjahren 2023 und 2024?
9. Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 2 AÜG (Leistungen zur Finanzierung von Weiterbildung) in den Kalenderjahren 2023 und 2024?
10. Die hoch waren die Leistungen gemäß§ 22c Abs 2 Z 3 AÜG (Leistungen an Überlasser zur Verlängerung der Beschäftigungsdauer beim Überlasser) in den Kalenderjahren 2023 und 2024?
11. Wie hoch waren die Verwaltungskosten des Fonds in den Kalenderjahren 2023 und 2024?
12. In welchem Verhältnis stehen die Ausgaben für die Leistungen gemäß§ 22c Abs. 2 Z 2 AÜG im Vergleich zu den Verwaltungskosten inkl. beauftragter Dienstleister und ÖGK-Vergütung pro Jahr?
13. Wurde von der Möglichkeit der Betrauung eines Dienstleisters mit der Abwicklung der Leistungen iSd § 22c Abs 5 AÜG Gebrauch gemacht? Wenn ja,
a. wer sind die Dienstleister?
b. wurde diese Leistung ausgeschrieben?
c. wie hoch waren die Erstattungen und Vergütungen für diese Dienstleister nach § 22d Abs 6 AÜG in den Kalenderjahren 2023 und 2024?
14. Wie hoch war das Fondsvermögen zum 31 .12. jeweils 2023 und 2024?
15. Wie erfolgt die Veranlagung der im Fonds verbliebenen Mittel (Stichtag 31.12.2024)?
16. Welche Erträge wurden aus der Veranlagung der im Fonds verbliebenen Mittel erzielt (in den Kalenderjahren 2023 und 2024 )?
Wir bitten höflichst um Weiterleitung der erfragten Daten im Excel-Format.