3555/J XXVIII. GP

Eingelangt am 03.10.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christofer Ranzmaier

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Kommunikation österreichischer Behörden mit Südtiroler Bürgern auf Italienisch

 

 

Gemäß völkerrechtlichen Vereinbarungen – insbesondere dem Pariser Abkommen von 1946 – und dem Südtiroler Autonomiestatut kommt der Republik Österreich eine besondere Verantwortung für den Schutz der deutschen und ladinischen Volksgruppe in Südtirol zu. Diese Schutzfunktion betrifft nicht nur außenpolitische Aspekte, sondern auch die Wahrung sprachlicher Identität und kultureller Eigenheiten im alltäglichen Verwaltungshandeln.

 

In der praktischen Verwaltungspraxis ist jedoch zunehmend feststellbar, dass Bundes-behörden, Ministerien oder staatsnahe Betriebe bei der Kommunikation mit Bürger-innen und Bürgern aus Südtirol primär oder ausschließlich die italienische Sprache verwenden – selbst dann, wenn Deutsch als Muttersprache der betroffenen Personen bekannt oder anzunehmen ist. Dies betrifft unter anderem Anfragen, Informations-schreiben, Serviceleistungen, Hotlines oder automatische Antwortsysteme, aber auch behördeninterne Prozesse mit Bezug zu Südtirol.

 

Die einseitige Verwendung der italienischen Sprache durch Stellen der Republik Österreich kann als Missachtung der sprachlichen Identität der Südtiroler Bevölkerung verstanden werden und steht in einem Spannungsverhältnis zur Schutzfunktion Österreichs.

 

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Südtiroler Bürger gegenüber dem italienischen Staat gemäß Autonomiestatut ein verfassungsrechtlich verankertes Recht auf Gebrauch ihrer Muttersprache besitzen, welches sie berechtigt, mit öffentlichen Stellen und auch mit Dienstleistungserbringern in deutscher Sprache zu kommunizieren. Dass dieses Recht gegenüber italienischen Behörden durchsetzbar ist, während österreichische Behörden teilweise ausschließlich Italienisch verwenden, erscheint besonders widersprüchlich.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Schriftstücke, Informationsschreiben oder behördliche Auskünfte wurden seit dem Jahr 2020 von Ihrem Ministerium oder nachgeordneten Dienststellen direkt an Privatpersonen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz in Südtirol gerichtet?
    1. In wie vielen dieser Fälle erfolgte die Kommunikation ausschließlich auf Italienisch? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
  2. Gibt es in Ihrem Einflussbereich (Ministerium, nachgeordnete Dienststellen, Behörden, Dienststellen oder Ihrem Ressort unterstehende staatsnahe Betriebe oder ausgelagerte Einrichtungen) Vorgaben, die Kommunikation mit Südtiroler Bürgern in italienischer Sprache durchzuführen?
  3. Gibt es Richtlinien oder interne Erlässe zur Sprachwahl bei der Kommunikation mit Bürgern aus Südtirol?

a.    Wenn ja, wie sehen diese aus?

b.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Welche Maßnahmen werden getroffen, um sicherzustellen, dass deutsch-sprachige Südtiroler im Behördenkontakt mit der Republik Österreich in ihrer Muttersprache kommunizieren können?
  2. Gibt es in Ihrem Ressort automatische Systeme oder Plattformen (z. B. E-Government, Hotlines, Antwortportale), bei denen die voreingestellte Kommunikation mit Südtiroler Bürgern auf Italienisch erfolgt?
  3. Wie viele Beschwerden, Hinweise oder Ähnliches wurden seit 2020 an Ihr Ressort herangetragen, die sich mit der Verwendung der italienischen Sprache in der Kommunikation mit Südtiroler Bürgern befassen?

7.    Sieht Ihr Ressort Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass deutschsprachige Südtiroler im Kontakt mit österreichischen Behörden – wie es ihnen auch in Italien zusteht – in ihrer Muttersprache adressiert werden?

a.    Wenn ja, wie soll diese Herausforderung angegangen werden?

b.    Wenn nein, warum nicht?