3558/J XXVIII. GP

Eingelangt am 03.10.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Thomas Spalt

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

betreffend Kosten, Zweck und Nutzen der Initiative „Österreich zu Fuß“

 

 

Mit der Initiative „Österreich zu Fuß“[1] betreibt das BMIMI eine bundesweite Kampagne, um das Gehen als eigenständige Mobilitätsform hervorzuheben. Dazu wurden eigene Internetauftritte, Infopakete für Gemeinden und Unternehmen, Veranstaltungen wie der „Tag des Zu-Fuß-Gehens“[2] sowie der geplante „1. Österreichische Fußverkehrs-gipfel“[3] geschaffen.

 

Aus Sicht der Steuerzahler stellt sich jedoch die Frage, welche konkreten Kosten und Personalressourcen in diese Initiative fließen, welchen messbaren Nutzen sie tatsächlich erbringt und inwiefern es sich hierbei um eine Priorität des Bundes handeln sollte. Gerade in Zeiten angespannter Budgets muss überprüft werden, ob Mittel für Marketing- und PR-Kampagnen im Bereich Fußverkehr zielgerichtet und verhältnis-mäßig eingesetzt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Seit wann besteht die Initiative „Österreich zu Fuß“ und wann wurde diese gestartet?

2.    Wer hat die Entscheidung zur Umsetzung dieser Initiative getroffen?

3.    Welche Abteilungen bzw. Sektionen Ihres Ressorts sind in die Umsetzung der Initiative eingebunden?

4.    Wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts arbeiten unmittelbar bzw. mittelbar an der Initiative?

5.    Wie hoch ist der geschätzte jährliche Personalaufwand (in Vollzeitäquivalenten und in Euro) für die Umsetzung dieser Initiative?

6.    Welche externen Agenturen, Beratungsfirmen oder Partnerorganisationen sind mit Leistungen und damit mit finanziellen Zuwendungen betraut worden?

7.    Welche Kosten sind bisher (aufgeschlüsselt nach Jahren seit Beginn) für folgende Bereiche angefallen:

a.    Öffentlichkeitsarbeit, Website, Drucksorten

b.    Veranstaltungen (z. B. „Tag des Zu-Fuß-Gehens“, Mobilitätsfeste, Fuß-verkehrsgipfel)

c.    Externe Beratung, Studien, Evaluierungen

d.    Sonstige Aufwendungen

8.    Welche Gesamtkosten sind bis dato (seit Start der Initiative) für „Österreich zu Fuß“ angefallen?

9.    Welche Budgetmittel sind in den kommenden Jahren (2025, 2026, 2027) jeweils für diese Initiative vorgesehen?

10. Wie hoch sind die Kosten für den „1. Österreichischen Fußverkehrsgipfel“ im September 2025 in Graz? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Veranstaltungsort, Organisation, Werbung, externe Dienstleistungen etc.)

11. Welches konkrete Ziel verfolgt Ihr Ressort mit dieser Initiative?

12. Wie wird der Erfolg gemessen? (z. B. Anzahl der Teilnehmer, verändertes Mobilitätsverhalten, gesundheitliche Kennzahlen)

13. Gab es bisher eine Evaluierung der Wirksamkeit?

a.    Wenn ja, durch wen, mit welchen Ergebnissen und welchen Kosten?

14. Wie viele Gemeinden haben bisher an der Initiative teilgenommen oder Materialpakete genutzt?

15. Wie viele Unternehmen haben bisher an der Initiative teilgenommen oder Materialpakete genutzt?

16. Welche konkreten Effekte (z. B. Zunahme der Wege zu Fuß, Reduktion motorisierter Kurzstrecken) konnten bisher nachweislich erzielt werden?

17. Warum ist es aus Sicht Ihres Ressorts erforderlich, dass das Gehen – eine natürliche, alltägliche Fortbewegungsart – mittels eigener Bundesinitiative beworben werden muss?

18. Welche vergleichbaren Initiativen gibt es in anderen Ländern, und für wie hoch schätzt das BMIMI dort die jeweiligen Kosten ein?

19. Wurde für die Umsetzung der Initiative Personal aus anderen Programmen abgezogen?

a.    Wenn ja, aus welchen Bereichen?

20. Ist geplant, die Initiative „Österreich zu Fuß“ über das Jahr 2025 hinaus fortzuführen?

a.    Wenn ja, mit welchem Kostenrahmen?



[1]    https://oesterreichzufuss.at/

[2]    https://www.wienzufuss.at/2025/03/04/tag-des-zu-fuss-gehens/

[3]    https://oesterreichzufuss.at/fussverkehrsgipfel/