357/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.01.2025
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Anfrage

der Abgeordneten Jan Krainer, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage Kickls russischer Dolch

Mit Anfrage 57/J begehrten die Abgeordneten Krainer, Genossinnen und Genossen, vom Bundesminister für Inneres Auskunft darüber, welche Informationen ihm zu dem im Zuge des Besuchs des damaligen Innenministers Kickl im Oktober 2018 Moskau übergebenen Gastgeschenken, insbesondere einem Offiziersdolch, vorliegen.

Mit Beantwortung 57/AB teilte der Bundesminister für Inneres mit, dass ihm keine näheren Informationen zu Gastgeschenken bei dieser Reise vorlägen und er nur aus der medialen Berichterstattung Kenntnis davon erlangt habe.

Im Verhaltenskodex des BMI ist u.a. festgehalten, dass Gastgeschenke unter die Kategorie Ehrengeschenke fallen und die Entgegennahme zwar zulässig sei, aber der Dienstbehörde umgehend gemeldet und weitergeleitet werden müsse. Nun unterliegt der Bundesminister selbst zwar nicht den Regelungen des BDG bzw. VBG, die dies ausdrücklich gesetzlich festhalten. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat jedoch im Zusammenhang mit einem vom russischen Präsidenten an die frühere Außenministerin Kneissl anlässlich ihrer Hochzeit überreichten Geschenks (Diamantohrringe - vgl https://kurier.at/politik/ausland/wem-gehoeren-die-50000-euro-teuren-ohrringe-die-putin-kneissl-brachte/401940385) festgehalten, dass selbst im privaten Rahmen übergebene Ehrengeschenke an Organe der Republik im Eigentum der Republik stehen.

Es verwundert insofern, dass vom Bundesminister für Inneres laut Anfragebeantwortung keine Versuche unternommen wurden, Republikseigentum, das sich nunmehr in privatem Gewahrsam befindet, zurückzuerlangen.

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.        Seit wann ist Ihnen aus der medialen Berichterstattung bekannt, dass der frühere Innenminister Kickl den besagten russischen Offiziersdolch in seinem Büro verwahrt? Bereits seit Erscheinen des Artikels am 17.8.2021, erst durch die schriftliche Anfrage 57/J oder zu einem anderen Zeitpunkt?

2.        Wie wurde mit der Information, wonach sich Republikseigentum in Privatbesitz befindet, in Ihrem Ressort weiter verfahren?

3.        Aus welchen Gründen wurde von Seiten des BMI offenbar gar nichts in diesem Zusammenhang unternommen, also weder geprüft, ob eine Rechtswidrigkeit vorliegt, noch Schritte gesetzt, um den Dolch zurückzuerlangen?

4.        Wie wurde der Verzicht auf irgendwelche Maßnahmen aktenmäßig dokumentiert?

5.        Wie lautet die ELAK-Zahl des entsprechenden Akts?

6.        Wie wurde der Verzicht auf irgendwelche Maßnahmen zum Schutz von Republikseigentum im Akt oder in der intraministeriellen Bearbeitung begründet?

7.        Wurden seit der Anfrage 57/J allenfalls mittlerweile Schritte gesetzt, also insbesondere eine rechtliche Prüfung durchgeführt oder Herbert Kickl zur Rückgabe aufgefordert?

8.        Wurden disziplinarrechtliche Schritte gegen Bedienstete gesetzt, die beim Besuch in Russland teilgenommen hatten, aber eine Meldung bzw. Weiterleitung des Geschenks unterließen (da kaum davon auszugehen ist, dass Kickl das Geschenk selbst transportierte) und wenn nein, warum nicht?

9.      Wurde die Unterlassung von Maßnahmen zur Rückerlangung von Herbert Kickls Russen-Dolch rechtlich bewertet und wenn ja, wie war das Ergebnis dieser Bewertung?

10.  Wie viele Gegenstände sind in den Jahren 2023 und 2024 in Ihrem Ressort verloren gegangen oder ist deren Aufenthaltsort unbekannt?

11.  Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um verloren gegangene Gegenstände wieder aufzufinden?

12.  Um welche Arten von Gegenständen handelt es sich jeweils?

13.  Bei wie vielen dieser Gegenstände handelte es sich um Waffen und um welchen Typ?

14.  Bei wie vielen dieser Gegenstände handelte es sich um Munition und um welchen Typ?

15.     Bei wie vielen dieser Gegenstände handelte es sich um solche mit einem inventarisierten Wert über 10.000 Euro und welche Gegenstände waren dies konkret?

16.     Welchen jeweiligen Gesamtwert hatten die verloren gegangenen Gegenstände in den Jahren 2023 und 2024?