3580/J XXVIII. GP

Eingelangt am 06.10.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Zahlen zum Freiwilligen Sozialjahr

 

 

Das Freiwillige Sozialjahr verbindet Elemente von Bildung und Berufsorientierung mit gesellschaftlichem Engagement und trägt damit sowohl dem Gemeinwohl als auch der persönlichen Entwicklung der Teilnehmer Rechnung. Einsatzstellen sind gemein-nützige Einrichtungen in Bereichen wie Behinderten- und Sozialhilfe, der Betreuung von alten Menschen, von Drogenabhängigen, gewaltbetroffenen Personen oder Flüchtlingen, aber auch Kinder- und Jugendbetreuung oder Rettungsdienste.

 

Teilnehmen dürfen nur jene, die keine einschlägige Berufsausbildung in dem jeweiligen Einsatzbereich haben. Das Mindestalter liegt grundsätzlich bei 17 Jahren, in Ausnahmefällen kann aufgrund besonderer Eignung auch jünger begonnen werden – dies wird anhand von Bewerbung, Auswahlgespräch und Seminar geprüft.

 

Die Dauer des Freiwilligen Sozialjahres ist auf maximal zwölf Monate begrenzt und kann nur einmal absolviert werden. Während dieser Zeit erhalten die Teilnehmer ein Taschengeld, das zwischen 75% und 100% der Geringfügigkeitsgrenze liegt, sowie Fahrtkostenerstattung bzw. ein Klimaticket. Außerdem besteht eine Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach ASVG.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Menschen nahmen im Jahr 2024 am Freiwilligen Sozialjahr teil?

a.    Wie alt waren die Teilnehmer durchschnittlich bzw. wie stellt sich die Altersverteilung dar?

b.    Wie war die Verteilung nach Geschlecht?

c.    Wie viele Teilnehmer konnten je Bundesland verzeichnet werden?

2.    In welchen Bereichen wurde das Freiwillige Sozialjahr im Jahr 2024 absolviert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Einsatzbereichen und Teilnehmerzahl)

3.    Welche Kosten konnten durch die Teilnahme am Freiwilligen Sozialjahr im Jahr 2024 je nach Institution/Bereich eingespart werden?

4.    Wie viele Teilnehmer verblieben nach Abschluss 2024 in einschlägigen Berufen oder Institutionen tätig?

5.    Welche Staatsangehörigkeit hatten die Teilnehmer des Jahres 2024?

a.    Wie hoch war das Taschengeld im Jahr 2024, das an die Teilnehmer ausbezahlt wurde?

b.    Wer trug die Kosten?

c.    Wie hoch waren die Gesamtkosten 2024?

6.    In wie vielen Fällen wurde das Freiwillige Sozialjahr 2024 auf den Zivildienst angerechnet?

7.    In wie vielen Fällen wurde das Freiwillige Sozialjahr 2024 im Ausland absolviert?



[1]   https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/hilfe_leisten/1/Seite.2980013 (abgerufen am 16.09.2025)